1903/J XXV. GP

Eingelangt am 08.07.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Harry Buchmayr

und Genossinnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend „Verletzungen des geistigen Eigentums im Jahr 2013“

Mit der AB 13235/XXIV.GP vom 01. März 2013 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. z.
NR a. D. Mag. Johann Maier zu einer inhaltlich gleichen Anfrage letztmalig beantwortet.

Nun ist in der Öffentlichkeit bekannt geworden, dass das Justizministerium eine umfassende Neuordnung des Urheberrechts vorlegen wird.

Aus systematischen Gründen werden daher dieselben Fragen wieder - ergänzt mit neuen Fragen - gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2013 zu erhalten.

Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.      In welchen und wie vielen Fällen wurden im Jahr 2013 bestimmte Rechte des geistigen Eigentums verletzt, gegen welche gesetzlichen Bestimmungen wurde dabei jeweils verstoßen (Auflistung der verletzten Rechte nach Rechtsmaterien)?

2.       In welchen und wie vielen Fällen kam es im Jahr 2013 zu zivilrechtlichen Verfahren (Fallcode 41 - Gewerblicher Rechtsschutz), so

a.       nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)

b.       dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG)

c.     dem Patentgesetz (PatG) sowie

d.   dem Muster- und Markenschutzgesetz (MSchG bzw. MarkSchG)
(Aufschlüsselung auf die genannten Rechtsmaterien)?

3.       Wie wurden diese Fälle jeweils gerichtlich erledigt (Aufschlüsselung nach den Rechtsmaterien des Gewerblichen Rechtsschutzes)?

4.       Wie viele zivilrechtliche Schadenersatzverfahren wurden in den Jahren 2008 bis 2013
gegen Filesharer geführt (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichte)?

5.       In welchen und wie vielen Fällen kam es im Jahr 2013 zu gerichtlichen Strafanzeigen
und Strafverfahren, weil bestimmte Rechte des geistigen Eigentums verletzt wurden?
Gegen welche Rechte und gegen gesetzliche Bestimmungen wurde dabei jeweils
verstoßen?

Wie wurden diese Strafanzeigen gerichtlich erledigt (Aufschlüsselung der Fälle bzw. Rechtsverletzungen)?

6.      Wie viele Strafanzeigen wurden in den Jahren 2008 bis 2013 wegen Urheberrechtsverletzungen gegen Filesharer gerichtet?

Wie viele Personen wurden angezeigt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

7.       Wie viele Personen wurden in den Jahren 2008 bis 2013 nach der
Verfahrensautomation Justiz wegen Filesharing verurteilt (Aufschlüsselung auf
Jahre)?

8.       Wie viele Personen wurden in den Jahren 2008 bis 2013 nach der Gerichtlichen Kriminalstatistik wegen Filesharing verurteilt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

9.       Wie hoch wird seitens Ihres Ressorts der durch Filesharer jährlich in Österreich
angerichtete volkswirtschaftliche Schaden geschätzt?

Wie hoch wird der Schaden für die EU geschätzt?

10.  Unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen darf derzeit bei Urheberrechtsverstößen
die Beauskunftung von IP-Adressen durch einen Provider auf Basis von Betriebs- oder Vorratsdaten erfolgen?

Wie viele Beauskunftungen sind 2013 erfolgt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

11.   Gegen welche gesetzlichen Bestimmungen verstoßen nach der geltenden Rechtslage Provider, wenn sie Anfragen von Rechteinhabern oder deren Vertretern (Verwertungsgesellschaften etc.) zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen
beauskunften und damit die Identität von Personen auf Basis von Betriebs- oder Vorratsdaten bekannt geben?

12.   In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden auf Vorrat gespeicherte Verbindungsdaten verwendet, um die Identität von Personen herauszufinden und um gegen diese (z.B. Tauschbörsennutzer) strafrechtlich und zivilrechtlich vorgehen zu können (Aufschlüsselung auf Staaten)?

13.   Wie beurteilt das Ressort die Entscheidung des OGH vom 22.06.2012, 6 Ob 119/1 1k? Welche Schlussfolgerungen ergeben sich im Hinblick auf die geplante Novelle zum Urheberrechtsgesetz?

14.   Sollen aus Sicht des Ressorts zukünftig auch sogenannte Betriebsdaten
(Verbindungsdaten) für die Verfolgung von Urheberrechtsdelikten herangezogen
werden können und Provider (Internet- und Contentanbieter) auskunftspflichtig gemacht werden?

Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen soll es ein Auskunftsrecht geben?
Welche gesetzlichen Änderungen wären dafür notwendig?

15.   Wie sieht das Ressort das Problem sogenannter „illegaler Download- und Streamingportale?

16.   Ist dem Ressort in der Zwischenzeit bekannt, in welchen Mitgliedsstaaten der EU der
(nicht gewerbliche) Kauf und/oder Besitz von nachgeahmten oder unerlaubt
hergestellten Waren zum eigenen Gebrauch für Konsumentlnnen strafbar ist (Ersuche
um Aufzählung der Länder)?

17.   Unter welchen Voraussetzungen können in diesen EU-Mitgliedsländern bei Kauf
und/oder Besitz von nachgeahmten oder unerlaubt hergestellten Waren zum eigenen Gebrauch Geldstrafen gegenüber den Konsumentlnnen ausgesprochen werden?
Welche Strafen können dabei verhängt werden (Ersuche um landesbezogene Darstellung der Voraussetzungen sowie des jeweiligen Strafausmaßes)?

18.   Wie stehen Sie zum angekündigten Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED 2)1

19.   Hat sich die österreichische Position seit der AB 10574/XXIV.GP geändert?

Welche Position nimmt Österreich nun dazu ein?

20.   Wie ist aktuell der Stand der Diskussionen zu IPRED 2 innerhalb der EU?