2070/J XXV. GP

Eingelangt am 09.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

BEGRÜNDUNG

 

Seit 1.1.2014 haben pflegende Angehörige und betreuende Angehörige die Möglichkeit eine Pflegekarenz sowie Pflegeteilzeit in Anspruch zu nehmen. Die Einführung war ein zentraler Schritt, um jene Personen zu unterstützen, die sich plötzlich um pflegebedürftige Angehörige kümmern müssen. Pflegekarenz und auch Pflegeteilzeit leisten einen wesentlichen Beitrag um jene Zeit zu überbrücken, in der ein Heimplatz bzw. die Pflege und Betreuung zu Hause von den Angehörigen organisiert wird (Behördenwege, Adaptierung von Räumen, Pflegepersonal finden).

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Menschen haben seit 1.1.2014 mit dem Arbeitgeber nachweislich eine Pflegekarenz vereinbart? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)

2.    Wie hoch ist der Frauenanteil bei den bisher vereinbarten Pflegekarenz-Fällen?

3.    Wie hoch ist die durchschnittliche Dauer der Pflegekarenz?

4.    Wie hoch ist das ausbezahlte Pflegekarenzgeld durchschnittlich?

5.    In wie vielen der Pflegekarenz-Fälle hatte die zu betreuende Person die Mindest-Pflegestufe 3, in wie vielen Fällen wurde ein/e minderjährige Angehörige gepflegt, in wie vielen Fällen eine demenziell erkrankte Angehörige?

6.    Im Sozialausschuss am 2.7.2014 sagten sie, dass die Pflegekarenz häufig auch zur Sterbebegleitung in Anspruch genommen wird. Gibt es hierzu Zahlen?

7.    Wie viele Menschen haben seit 1.1.2014 mit dem Arbeitgeber Pflegeteilzeit vereinbart? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)

8.    Wie hoch ist der Frauenanteil bei den bisher vereinbarten Pflegeteilzeit-Fällen?

9.    In wie vielen der Pflegeteilzeit-Fällen hatte die zu betreuende Person die Mindest-Pflegestufe 3, in wie vielen Fällen wurde ein/e minderjährige Angehörige gepflegt, in wie vielen Fällen eine demenziell erkrankte Angehörige?

10. In wie vielen Fällen wurde telefonischer Support zu Pflegekarenz/Pflegeteilzeit-Fragen geleistet?

11. Wird über diesen Support und die gestellten Fragen eine Dokumentation gemacht, um daraus Adaptierungen abzuleiten?

12. Wo sind die Formulare für die Beantragung von Pflegekarenz/Pflegeteilzeit außer im Internet noch vorhanden?

13. Wird das Angebot der Pflegekarenz/Pflegeteilzeit auch in Krankenhäusern, Beratungsstellen, bei ÄrztInnen etc. aufgelegt und werden Menschen aktiv darauf angesprochen? Wenn nein, weshalb nicht?

14. Gibt es eine differenzierte Aufstellung über die Pflegestufen über die Pflegestufe 3 hinweg, wofür Pflegekarenz/Pflegeteilzeit beantragt wird?

15. Gibt es Anfragen von Firmen/Betrieben/DienstgeberInnen zum Thema Pflegekarenz/Pflegeteilzeit?

16. Wie werden ArbeitgeberInnen über Pflegekarenz/Pflegeteilzeit informiert?

17. Welche Begründung gibt es, weshalb es keinen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz/Pflegeteilzeit gibt?

18. In den Budget-Wirkungszielen sind für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 2.500 BezieherInnen von Pflegekarenzgeld als Zielzustand festgelegt. Warum wird hier keine Steigerung angestrebt?

19. Wie groß ist ihren Schätzungen zu Folge die Gruppe der pflegenden Angehörigen?

20. Wie viele Menschen gibt es ihren Schätzungen zu Folge, die im Haupterwerbsalter zwischen 15 und 64 Jahren ihre Angehörigen pflegen?

21. 2005 wurde vom BMASK eine Studie über die Situation pflegender Angehöriger beauftragt und vom Österreichischen Institut für Gesundheitswesen (ÖBIG) umgesetzt. Ist seitens des BMASK angedacht, nach knapp zehn Jahren eine Untersuchung der Situation pflegender Angehöriger, auch im Lichte der neu eingesetzt Instrumente wie der Pflegekarenz/Teilzeit, zu wiederholen? Wenn nein, warum nicht?