2189/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten KO Heinz-Christian Strache

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Aufgabe der eigenen Prüfungszuständigkeit in Asylverfahren

 

Die Wiener Zeitung, Nr. 132, vom 09.07.2014 berichtete:
„Österreich will Flüchtlingstragödien durch Erstanlaufstellen jenseits des Mittelmeers verhindern.

Nordafrika als Vorposten
Mailand. Überschattet von den Flüchtlingstragödien im Mittelmeer sind die EU-Innenminister am Dienstag in Mailand zu einem informellen Treffen zusammengekommen, bei dem auch eine Neuausrichtung der Asylpolitik zur Debatte stand . Österreich hat dabei ein Konzept für europaweite Resettlement-Programme in die Diskussion eingebracht. Auf den Vorschlag hätten bereits drei Länder – Schweden, Deutschland und die Schweiz – positiv reagiert, erklärte Innenminister Johanna Mikl-Leitner gegenüber der APA.
Das „Save Lives Project“ sieht vor, dass die EU künftig Flüchtlinge aufnimmt, die direkt vom UNO-Flüchtlingshochkommissariat an „Hotspots“ in Nordafrika ausgewählt werden. Diese sollten dann nach einem fixen Schlüssel, proportional zur Bevölkerungszahl und „unter Rücksichtnahme auf die bereits jetzt vorhandene ungleiche Verteilung“ auf die EU-Staaten aufgeteilt werden. „Das Mittelmeer ist seit viel zu langer Zeit eine Todeszone. Eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Mitgliedstaaten ist notwendig“, sagte Mikl-Leitner.
Über eine Harmonisierung der EU-Flüchtlingspolitik wird seit Jahren diskutiert, da sich die geltenden Rechtsvorschriften als unzulänglich erwiesen haben. Kritisiert wird vor allem die „Dublin-II-Verordnung“, die vorsieht, dass das erste EU-Land, das ein Flüchtling betreten hat, für dessen Versorgung zuständig ist. Auf eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge konnten sich die EU-Staaten bisher nicht einigen. Sie wehren sich dagegen, Kompetenzen in diesem sensiblen Bereich an Brüssel abzugeben. Italien will die Flüchtlingspolitik allerdings zur Priorität seiner EU-Ratspräsidentschaft machen.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Bedeutet das „Save Lives Project“, dass Österreich für Flüchtlinge aus Afrika selbst kein Asylverfahren mehr durchführt?   

2.    Bedeuten diese geplanten „Hotspots“ in Nordafrika, dass in Zukunft Österreich nicht mehr selbst überprüfen kann, ob echte Asylgründe eines Flüchtlings vorliegen?

3.    Welche Ausmaße wird dieses Projekt noch haben?

4.    Welche Ergebnisse brachte das EU-Innenministertreffen in Mailand?