2275/J XXV. GP

Eingelangt am 25.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Warten auf attraktiven Rechtsrahmen für Crowdfunding

BEGRÜNDUNG

 

Sowohl Start Ups als etablierte Unternehmen bekommen immer schwieriger Kredite bei Banken. Aufgrund dieser Kreditklemme sind daher immer mehr Unternehmen, vor allem JungunternehmerInnen, Start-Ups und KMUs - auf der Suche nach innovativen Finanzierungsmöglichkeiten - wie etwa Crowdfunding. Sie wollen unabhängig von Bankkrediten notwendige Investitionen tätigen und damit auch neue Arbeitsplätze schaffen. Energiewendeprojekte haben derzeit auch mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen. Um eine klimaverträgliche und sichere Energieversorgung zu unterstützen, setzen immer mehr BürgerInnen den Schritt, direkt in Energiewende-Projekte zu investieren. Im Zuge der Bankenkrise haben aber auch viele BürgerInnen das Vertrauen in traditionelle Veranlagungsprodukte verloren. Sie suchen nach sinnvollen Investitionsalternativen jenseits des etablierten Finanz- und Kapitalmarkts. Sie wollen sicher sein, dass ihr Geld in Unternehmen, Energiewendeprojekte und soziale Projekte fließt, die ihren Werten und Vorstellungen entsprechen.

Diese Arten der BürgerInnenbeteiligungsmodelle und Crowdfunding-Initiativen stoßen aber heute in Österreich noch immer sehr schnell an die Grenzen der derzeit geltenden Gesetze. Die Regeln sollen so geändert werden, dass alternative innovative Finanzierungsformen mit direkter BürgerInnenbeteiligung jenseits der traditionellen Banken einfach, rechtssicher und kostengünstig auch in Österreich möglich werden.

Davon würde die Regionalwirtschaft, die Energiewende, soziale Projekte aber auch kreative und  junge Start-Ups mit guten Ideen und Österreich insgesamt profitieren. BürgerInnen sind – wenn sie klar und deutlich über das bestehende Risiko der Anlage informiert werden – in der Lage, über die Art der Anlage ihres Geldes selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu entscheiden.

Die Regierung sieht hier auch dringenden Handlungsbedarf. So kündigte die Regierung im Dezember 2013 in ihrem Arbeitsprogramm folgendes an: „Heimisches Wachstumskapital besser nutzen (…)“ und dabei u.a. „Alternative Finanzierungen ausbauen“,  Erarbeitung eines attraktiven Rechtsrahmens zur Verbesserung von Crowdfunding- und Bürgerbeteiligungsmodellen bis 31.3.2014 (gemäß des einstimmig beschlossenen Entschließungsantrags des Nationalrates vom 5.7.2013)”[1].

“329/E XXIV. GP Entschließung des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Crowdfunding

Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine unabhängige Stelle (bei KMUs z.B. AWS, bei Gemeinden z.B. die Gemeindeaufsicht) selbst Prüfaufgaben übernehmen kann bzw. ob bestehende Prüfinstanzen im Sinne des Anlegerschutzes ausreichend sind (z.B.Spendenabsetzbarkeitsregelungen bei NGOs), um für kleinere und mittlere Finanzierungserfordernisse bis ca. 750.000 € die verhältnismäßig hohen Prospekterstellungs- und prüfungskosten zu reduzieren. Dabei soll die Haftungsproblematik berücksichtigt werden.

Die Regierung wird weiters aufgefordert sich auf europäischer Ebene aktiv für die rasche Schaffung eines Rechtsrahmens für Crowdfinancing Plattformen unter Berücksichtigung eines effektiven Anlegerschutzes (funktionierende Aufsicht, größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit) einzusetzen. Dabei sollen die Möglichkeiten von Einzelanlagebeschränkungen als auch klare Warnhinweise (Hochrisikofinanzierung) geprüft werden.[2]

Trotz dieser konkreten Ankündigung im Regierungsprogramm für 31. März 2014 gibt es aber den attraktiven Rechtsrahmen zur Verbesserung von Crowdfunding- und Bürgerbeteiligungsmodellen im Juli 2014 noch immer nicht.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Warum war es nicht möglich bis 31. März 2014 - wie angekündigt - einen attraktiven Rechtsrahmen für alternative Finanzierungen in Österreich zu schaffen?

 

2)    Wann wird ein Gesetzesvorschlag für die notwendigen Änderungen im Rechtsrahmen, um Crowdfunding einfacher zu ermöglichen, vorgelegt werden?

 

3)    Welche Eckpunkte wird dieser Vorschlag (z.B. Einzelanlagebeschränkung pro Person und Investment, Anlegerschutz) enthalten?

 

4)    Wollen Sie die bestehenden Möglichkeiten innerhalb des EU-Rechtsrahmens nützen, um Crowdfunding unter Wahrung des AnlegerInnenschutzes leichter und rechtssicher auch in Österreich zu ermöglichen?

 

5)    Wie kooperieren Sie bei diesem Thema innerhalb der Regierung und insbesondere mit dem Wirtschaftsministerium?

 

6)    Wann und wie haben Sie sich auf europäischer Ebene aktiv für die rasche Schaffung eines Rechtsrahmens für Crowdfinancing Plattformen unter Berücksichtigung eines effektiven Anlegerschutzes (funktionierende Aufsicht, größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit) eingesetzt?

 

7)    Für welche konkreten Reformen des Rechtsrahmens und Regelungen für Crowdfinancing Plattformen haben Sie sich auf europäischer Ebene seit Juli 2013 aktiv eingesetzt?

 

8)    Welche konkreten Ergebnisse haben die Prüfung der Möglichkeiten von Einzelanlagebeschränkungen als auch klare Warnhinweise (Hochrisikofinanzierung) im Rahmen der Bemühungen auf EU-Ebene ergeben?

 

9)    Welche Erfolge konnten Sie und Ihre Kollegen auf europäischer Ebene seit Juli 2013 bereits erzielen?

 

10) Welche Aktivitäten planen Sie bis Juli 2015 auf nationaler und EU-Ebene um doch einen attraktiven Rechtsrahmen für Crowdfunding zu schaffen?



[1] SP/VP-Regierungsprogramm 2013, S.15/16, http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=53264

[2] Siehe http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/E/E_00329/fname_315224.pdf - basierend auf dem 1090/UEA XXIV. GP - Eingebracht am 05.07.2013, Entschließungsantrag der Abgeordneten Jan Krainer, Dr. Günter Stummvoll Kolleginnen und Kollegen betreffend Crowdfunding,

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/UEA/UEA_01090/fname_314796.pdf