232/J XXV. GP

Eingelangt am 11.12.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Exporte von Gütern zum Bau von Atomkraftwerken

BEGRÜNDUNG

In Österreich ist der Bau und Betrieb von Atomkraftwerken durch das Verfassungsgesetzes für ein atomfreies Österreich verboten. Zudem hat sich die Bundesregierung den europaweiten Atomausstieg zum Ziel gesetzt und dafür im März 2011 einen Aktionsplan erlassen. Der Nationalrat unterstützt die Bundesregierung darin und hat sie am 13. November 2012 einstimmig aufgefordert, dieses Ziel konsequent weiterzuverfolgen.

Das Sicherheitskontrollgesetz regelt die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, also solchen Gütern, die für Atomwaffen, Atomkraftwerke und anderen kerntechnische Anlage verwendet werden können. Die Ausfuhr, Durchfuhr oder Vermittlung ist genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung darf nach geltendem Recht (nur) dann erteilt werden, wenn die gelieferten Güter im Bestimmungsland für sogenannte „friedliche“ Zwecke verwendet werden.

Der Export von Dual-Use-Gütern hat im Laufe den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dies geht aus der Anfragebeantwortung 12903/AB (XXIV. GP) hervor. Bis 2007 wurden höchstens 10 Genehmigungen pro Jahr erteilt, 2008 bis 2010 gab es zwischen 13 und 17 solcher Exporte, 2011 und 2012 waren es schon 25 bzw. 27. Österreichische Unternehmen sind offensichtlich immer häufiger am Bau von Atomanlagen beteiligt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Ist die Ausfuhr (in Drittstaaten) und Verbringung (innerhalb der EU) von Dual-Use-Gütern zur Verwendung in Atomkraftwerken im Einklang mit dem Ziel der Bundesregierung für einen europaweiten Atomausstieg?

2)    Wurden rechtliche Maßnahmen geprüft um Ausfuhren oder Verbringungen von Dual-Use-Gütern zur Verwendung in Atomkraftwerken einzuschränken? Wenn ja, welche Maßnahmen kommen dafür in Frage? Warum wurden diese Maßnahmen bisher nicht umgesetzt?


3)    Welche Haftungsrisiken bestehen für österreichische Hersteller von Gütern die in Atomkraftwerken oder Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs verwendet werden? Können nach dem Atomhaftungsgesetz (BGBl. I Nr. 170/1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2003) auch die Hersteller von Einzelteilen kerntechnischer Anlagen für Schäden in Österreich haftbar gemacht werden? Wenn nicht, ist eine entsprechende Änderung des AtomHG geplant?

4)    Wie viele Anträge für Ausfuhr oder Verbringung von Gütern nach dem SKG wurden in den Jahren 2003 bis 2013 gestellt (bitte Aufschlüsselung pro Jahr)? Wie viele davon wurden jeweils genehmigt, wie viele abgelehnt?

5)    Welchen Wert hatten die Ausfuhren oder Verbringungen pro Jahr?

6)    Welchen Unternehmen wurden die Genehmigungen erteilt?

7)     Wurden die Ausfuhren oder Verbringungen mit staatlichen Haftungen oder anderen Instrumenten der Ausfuhrförderung unterstützt? Falls ja, in wie vielen Fällen, mit welchem Wert, in welchen Jahren und mit welchen Instrumenten?

8)    Wie viele Genehmigungen für die Ausfuhr oder Verbringung von Gütern nach dem SKG wurden in den Jahren 2003 bis 2013 erteilt, die im Bestimmungsland in Anlagen verwendet wurden, die dem Zweck der Energiegewinnung durch Kernspaltung dienen (bitte Aufschlüsselung pro Jahr)? Welchen Wert hatten die gelieferten Güter?

9)    Wie viele Genehmigungen für Ausfuhr oder Verbringung von Gütern nach dem SKG wurden in den Jahren 2003 bis 2013 erteilt, die im Bestimmungsland in Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs verwendet wurden (bitte Aufschlüsselung pro Jahr)? Welchen Wert hatten die gelieferten Güter?

10) In welche Staaten wurden Güter geliefert, die in Anlagen zur Energiegewinnung durch Kernspaltung oder des Kernbrennstoffkreislaufs verwendet werden (Fragen 8 und 9)?

a.    Wurden seit 2007 Lieferungen in Nachbarstaaten genehmigt? Wenn ja, in welche dieser Staaten (insbesondere Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Schweiz, Deutschland)?

b.    In drei EU-Staaten sind derzeit Atomkraftwerke im Bau. Wurden seit 2007 Lieferungen nach Finnland, Frankreich und/oder die Slowakei genehmigt? Wenn ja, in welche dieser Staaten?

c.    In Großbritannien sind neue Atomkraftwerke geplant. Am Ausbau des AKW Hinkley Point ist auch die staatliche China National Nuclear Corporation (CNNC) beteiligt. CNNC ist nicht nur AKW-Betreiber, sondern entwickelt und produziert auch Atomwaffen und Atom-U-Boote. Großbritannien will den Bau neuer AKW mit Garantiepreisen für Atomstrom subventionieren. Wurden seit 2007 Lieferungen nach China und/oder Großbritannien genehmigt? Wenn ja, in welchen dieser Staaten? Wurden Exporte zu AKW genehmigt, an deren Bau oder Betrieb CNNC beteiligt ist? Wie wird sichergestellt, dass die Güter oder das Know-How aus Österreich nicht direkt oder indirekt für die Entwicklung oder Bau von Atomwaffen verwendet werden?

d.    Zu den Atommächten zählen neben Frankreich, Großbritannien und China auch die USA und Russland. In beiden Staaten sind neue Atomkraftwerke im Bau. Wurden seit 2007 Lieferungen in die USA und/oder nach Russland genehmigt? Wenn ja, in welchen dieser Staaten?


e.    In den vergangenen Jahren wurde EURATOM-Kredite für punktuelle Sicherheitsverbesserungen von AKW in Bulgarien (Kozloduy 5 und 6), Rumänien (Cernavoda 2) und der Ukraine (Khmelitsky 2 und Rovno 4) vergeben. Damit einhergegangen ist jeweils eine Laufzeitverlängerung, also ein fortgesetztes Risiko eines Super-GAU. Wurden seit 2007 Lieferungen nach Bulgarien, Rumänien und/oder in die Ukraine genehmigt? Wenn ja, in welche dieser Staaten?

f.      In welche weiteren Staaten wurden Lieferungen genehmigt?