2321/J XXV. GP

Eingelangt am 02.09.2014
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ANFRAGE

der Abgeordneten Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Thiersee

Am Samstag, den 23. August 2014 wurden im ehemaligen Gasthof Zur Post in Landl, einem Ortsteil der Tiroler Unterlandgemeinde Thiersee, 45 Flüchtlinge untergebracht. Dies geschah offenkundig, ohne die ansässige Bevölkerung zu informieren und auch der Bürgermeister der Gemeinde wurde laut Eigenangaben lediglich am Tag davor vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Einverständnis zu der Unterbringung der Flüchtlingen wurde lediglich von den Eigentümern des Gasthofes eingeholt, mit denen ein Vertrag vorläufig über 3 Monate geschlossen wurde. Darüber hinaus ist Medienberichten zu entnehmen, dass die Absicht besteht die Kapazität des Gasthofes zu erhöhen, um künftig 100 Flüchtlinge dort unterbringen zu können.

Wie der Amtlichen Gemeindeinformation der Gemeinde Thiersee, vom 29.08.2014 zu entnehmen ist, wurde die oben genannte Liegenschaft bereits von der Flüchtlingskoordination Tirol auf die Eignung zur Unterbringung von Flüchtlingen untersucht. Diese musste die geäußerten Bedenken der Gemeinde Thiersee, dass der Gasthof zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht geeignet sei bestätigen, da die Ortschaft Landl zu klein und abgelegen sei. Darüber hinaus wäre ein angemessenes Angebot an Freizeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten nicht gegeben und die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sei zu beschränkt.

In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

ANFRAGE

 

1.    Wurde der Standort Postwirt Landl vom Innenministerium, auf die Tauglichkeit zur Unterbringung von Flüchtlingen überprüft?

2.    Wenn ja, wie fiel das Ergebnis der Bewertung aus?

3.    Wurden bei dieser Überprüfung besondere Rücksicht auf die Bedenken der Gemeinde Thiersee genommen?

4.    Entstehen durch die fehlende Infrastruktur in Landl Mehrkosten bei der Versorgung der Flüchtlinge?

5.    Wenn ja, wie hoch fallen diese aus?

6.    Besteht seitens des Bundesministeriums für Inneres Interesse, den vorläufigen Vertrag zur Unterbringung der Flüchtlinge über die 3 Monate hinaus zu verlängern?

7.    Besteht die Absicht die Kapazität in Landl auf 100 Flüchtlinge zu erweitern?

8.    Sind noch weitere Gemeinden von einer ähnlichen Vorgehensweise, Flüchtlingsunterkünfte ohne vorherige Information der Anrainer und Einverständnis der Gemeinde zu errichten, betroffen?

9.    Wenn ja, welche Gemeinden sind das?