2347/J XXV. GP

Eingelangt am 02.09.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Sicherheitskontrollen S36 Murtal Schnellstraße St. Georgen ob Judenburg-Scheifling

 

Die S 36 Murtal Schnellstraße verläuft vom Knoten St. Michael in der Obersteiermark (A 9/S 6) über Judenburg bis nach Scheifling (S 37). Von den insgesamt rund 59 Kilometern Schnellstraße sind bislang rund 38 Kilometer in Betrieb. Konkret ist das die Strecke St.Michael bis Judenburg. Mit dem Lückenschluss zwischen St. Georgen ob Judenburg bis Scheifling wurde im Mai 2013 begonnen. Der Startschuss für den Weiterbau der S 36 zwischen St.Georgen ob Judenburg und Scheifling erfolgte im Mai 2013. Als erstes Projekt wird die rund 610 Meter lange Unterflurtrasse St. Georgen errichtet. Diese soll Ende 2015 fertiggestellt sein. Anschließend und bis 2018 erfolgen der Bau der Unterflurtrasse Unzmarkt (rund 950 Meter) und die Adaptierung der Bestandsstrecke. Im Endausbau stehen den Autofahrern dann auf diesem Abschnitt je zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung mit einer Breite von 3,75 beziehungsweise 3,50 Metern zur Verfügung. Auch werden die Richtungsfahrbahnen mittels Betonleitwänden baulich getrennt, um Frontalzusammenstößen entgegenzuwirken. Die Realisierung der Trassenvariante soll nach 2017 erfolgen.

 

Bislang ist es unbekannt, ob die Sicherheitsvorkehrungen auf den genannten Baustellen ordnungsgemäß eingehalten und regelmäßigen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden. Auch eine detaillierte Auflistung, ob sich Arbeitsunfälle ereignet haben, ist bis Dato nicht bekannt. Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hat in Ihrer Anfragebeantwortung zu diesen Fragen hingewiesen, dass die Sicherheit von Arbeitnehmern auf Baustellen nicht in das Ressort der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, sondern in die des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbeitsinspektorat bzw. Verkehrs-Arbeitsinspektorat) fällt.


 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Werden auf den Baustellen in regelmäßigen Abständen Sicherheitskontrollen durchgeführt?
  2. Wenn ja, wer kontrolliert die Sicherheit auf den Baustellen?
  3. Wenn ja, aufgelistet nach Datum, wann wurden bisher Sicherheitskontrollen durchgeführt?
  4. Wenn ja, wurden Mängel in Bezug auf die Sicherheit der dort arbeitenden Personen festgestellt?
  5. Wenn ja bei 4., welche Mängel wurden festgestellt?
  6. Wenn nein bei 1., warum nicht?
  7. Wurden auf den fertiggestellten Baustellen in regelmäßigen Abständen Sicherheitskontrollen durchgeführt?
  8. Wenn ja, wer hat die Sicherheitskontrollen durchgeführt?
  9. Wenn ja, aufgelistet nach Datum, wann wurden die Sicherheitskontrollen durchgeführt?
  10. Wenn ja, wurden bisher Mängel in Bezug auf die Sicherheit der dort arbeitenden Personen festgestellt?
  11. Wenn ja bei 10., welche Mängel wurden festgestellt?
  12. Wenn nein bei 7., warum nicht?
  13. Wurden seit dem Baubeginn der Baustellen Personen aufgrund mangelnder Sicherheitsvorkehrungen verletzt?
  14. Wenn ja, aufgelistet nach schwere der Verletzung, wie viele?
  15. Wenn ja, wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit gesetzt?
  16. Wenn nein bei 15., warum nicht?