2357/J XXV. GP

Eingelangt am 03.09.2014
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ANFRAGE

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Prüfung der Restbestände von „Avastin“ und „MabThera“ durch das OMCL

Laut der parlamentarischen Anfragebeantwortung 1657/AB betreffend „gefälschte Krebsmedikamente „Avastin“ und „MabThera“ in legalen Versorgungsketten“, wurden in den betroffenen Spitälern Bestandsabfragen nach Einleiten des Rückrufes und der Sicherheitsaussendung des BASG am 4. Juni 2014 durchgeführt.

Die Krankenanstalten in der Steiermark, welche Ware aus den für Österreich identifizierten Chargen oben genannter Medikamente erhalten haben, sind das LKH Leoben, die Steiermärkische Krankenanstalten GmbH in Fürstenfeld, sowie auch die Anstaltsapotheke in Eisenerz.

Der Anfragebeantwortung geht auch hervor, dass die Restbestände von „Avastin“ und „MabThera“ in den oben genannten Krankenhäusern von Mitarbeitern des BASG übernommen und in Quarantäne gesetzt wurden. Das Arzneimittelkontrolllabor OMCL prüfe derzeit die Durchstechflaschen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

Anfrage

1.            Handelt es sich bei den Restbeständen von „Avastin“ und „MabThera“ tatsächlich um Falsifikate?

2.            Wenn ja, wodurch wurden die Falsifikate als eben solche identifiziert?

3.            Wenn ja, welche Unterschiede bei den Durchstechflaschen bestehen zwischen Fälschung und Originalprodukt der Medikamente „Avastin“ und „MabThera“?

4.            Wenn ja, wurden auch die Unterschiede zwischen Originalprodukt und Fälschung hinsichtlich der verwendeten Substanzen geprüft?

5.            Wenn ja, wurden auch die Unterschiede zwischen Originalprodukt und Fälschung hinsichtlich der Verpackung bzw. Aufmachung geprüft?

6.            Wenn ja, wurden weitere Unterschiede zwischen Originalprodukt und Fälschung festgestellt, welche auf eine Fälschung schließen lassen?

7.            Wenn ja bei 6, welche Unterschiede wurden festgestellt?

8.            Wenn noch kein Prüfungsergebnis der Durchstechflaschen des Arzneimittelkontrolllabors OMCL vorliegt, bis wann sollte ein Ergebnis vorliegen?