2443/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Gemeindekooperationen

 

Vor allem im Hinblick auf die größtenteils negativen Reaktionen seitens der Bevölkerung in Bezug auf die Gemeindestrukturreform in der Steiermark (vgl. die Petition betreffend "Verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung") stellen sich Fragen nach alternativen Lösungen in diesem Zusammenhang. Zwangsmaßnahmen ohne Einbindung der Gemeindebürger_innen stellen hier eine radikale Vorgehensweise ins Zentrum, die Unmut schafft und nicht unbedingt immer das beste Ergebnis zu erzielen vermag.

Ausgehend von einer Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) aus dem Jahr 2011, die Gemeindestruktur und Gemeindekooperation zum Thema hat, ergeben sich einige mögliche Ansätze, die im Zusammenhang mit Gemeindestrukturreformen in Österreich zu berücksichtigen sind. Oftmals wird darauf hingewiesen, dass kleinteilige Gemeindestrukturen ein Hindernis für Effizienz und Kostengünstigkeit der staatlichen Aufgabenerfüllung darstellen - die Studie setzt sich daher mit der Frage der Vorteilhaftigkeit von Kooperationen und Zusammenschlüssen auf kommunaler Ebene zur Optimierung der Gemeindestrukturen auseinander. Ergebnis ist, dass durch eine Optimierung von Kooperationsanreizen Effizienzsteigerung möglich ist; als beste Lösung wird die Stärkung der fiskalischen Verantwortlichkeit durch eine höhere kommunale Abgabenautonomie und die Verbesserung des rechtlichen Rahmens der interkommunalen Zusammenarbeit angesehen. Der institutionelle Rahmen für Gemeindestrukturreformen soll so gestaltet werden, dass Fusionen oder Kooperationen nicht unterbleiben, obwohl sie insgesamt ökonomisch vorteilhaft sind. Hindernisse, die sich in diesem Zusammenhang aus dem Rechtsrahmen ergeben, sollten demnach soweit als möglich beseitigt werden (zB Maßnahmen zur Verringerung der Transaktionskosten eines Zusammenschlusses oder einer Kooperation).

Insgesamt sind Kooperationsanreize auf Kommunalebene wenig ausgeprägt, wenn die ökonomischen Konsequenzen struktureller Ineffizienz nicht von den Gemeinden selbst getragen werden, sondern ökonomisch externalisiert werden. Daraus ergibt sich, dass die Stärkung der fiskalischen Verantwortlichkeit der Motor der Reformbereitschaft im strukturellen Bereich ist.

 

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:



1.    Inwiefern wurden die in der Studie des WIFO gemachten Vorschläge zur Reform des institutionellen Rahmens von Kooperationen und Strukturreformen in Österreich umgesetzt?

2.    Falls sie nicht umgesetzt wurden: wieso wurden sie nicht umgesetzt?

3.    Falls sie nicht umgesetzt wurden: ist eine zukünftige Umsetzung in Planung und gibt es dafür einen Zeitplan?

4.    Insbesondere: soll der institutionelle Rahmen für Gemeindestrukturreformen verändert werden?

5.    Sind Änderungen des Rechtsrahmens in diesem Zusammenhang geplant?

6.    Wenn ja, welche?

7.    Wenn nein, wieso nicht?

8.    Ist die Stärkung der fiskalischen Verantwortlichkeit auf kommunaler Ebene geplant?

9.    Wenn ja, in welchem Ausmaß?

10. Wenn nein, wieso nicht?

11. Ist ein Ausbau der Informationsversorgung (neben den schon bestehenden Initiativen und Maßnahmen der Bundesländer in diesem Zusammenhang: Leitfäden/Arbeitshilfen, individuelle Beratungsleistungen,Good-Practice-Broschüren) im Hinblick auf Strukturreformen geplant?

12. Wenn ja, in welchem Rahmen?

13. Wenn nein, wieso nicht?

14. Ist in diesem Zusammenhang geplant, die technische Plattform www.verwaltungskooperation.at vermehrt zu Rate zu ziehen?

15. Wenn nein, wieso nicht?

16. Sollen entsprechende Benchmarkingsysteme ausgebaut werden, die qualitative und kostenmäßige Unterschiede zwischen den einzelnen Verwaltungen sichtbar machen?

17. Wenn nein, wieso nicht?

18. Ist geplant, zur verstärkten Fach- und Rechtsberatung institutionalisierte Plattformen einzurichten?

19. Wenn nein, wieso nicht?

20. Ist geplant, die bisherige Förderung in § 21 FAG inhaltlich anders auszurichten (Fokussierung auf die Förderung gesamthafter Projekte - Gemeindefusionen oder gesamthafte Verwaltungszusammenschlüsse - statt einer unspezifischen Förderung aller Kooperationen)?

21. In welchem Ausmaß wurden die in § 21 Abs 9 FAG vorgesehenen zeitlich befristeten und degressiven finanziellen Anreize für Fusionen und Kooperationen in Anspruch genommen?

22. Kam es zu einer Evaluierung dieser Förderungen?

23. Wenn nein, wieso nicht?

24. Sind für das nächste FAG ebensolche Förderstrategien vorgesehen?

25. Wenn nein, wieso nicht?

26. Wenn nein, welche Förderstrategien sind stattdessen in Planung?

27. Ist vorgesehen, das Recht zur Gebietsgemeinde (Art 120 B-VG) inhaltlich zu konkretisieren?

28. Wenn ja, inwiefern?

29. Abgesehen von der finanziellen Förderung über das FAG, welche anderen Förderstrategien und praktischen Maßnahmen sind zur Förderung von Kooperationen geplant (etwa in den Bereichen Infrastruktur und Raumplanung)?

30. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es keine österreichweite Dokumentation aller Gemeindekooperationen gibt: ist beabsichtigt, eine solche Dokumentation zu erstellen?

31. Wenn ja, in welcher Form und Detailliertheit?