2666/J XXV. GP

Eingelangt am 07.10.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

 

betreffend Prozess um Listerien-Quargel

 

Im Prozess um den Listerien-Quargel, welcher in den Jahren 2009/2010 in Österreich und Deutschland zahlreiche Krankheitsfälle und sogar sieben Todesfälle mit sich brachte, wurden diese Woche die Urteile in Graz gesprochen. Die beiden angeklagten Geschäftsführer wurden im Zuge dieses Verfahrens von einem Einzelrichter wegen schwerer Körperverletzung zu jeweils 18 Monaten bedingt verurteilt. Der APA- Meldung ist zu entnehmen, dass der Staatsanwalt die Ausführungen der beiden medizinischen Gutachter als „Knalleffekt“ bezeichnete. In dem Verfahren ging es vor allem darum, ob Grenzwerte eingehalten wurden oder nicht. Die beiden medizinischen Gutachter führten aus, dass die tatsächliche Keimzahl im betroffenen Käse nicht mehr festgestellt werden konnte, da es keine Beweismittel mehr gab. Sämtliche Proben wurden entweder von den Konsumenten selbst vernichtet, oder wie die Proben im Krankenhaus, nicht aufbewahrt. In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass am 08.03.2010 die Vertreter der AGES einen im Verdacht stehenden Käse abholten, um den Käse zu untersuchen.

 

 

Es stellt sich hier die Frage, wo das Gutachten der AGES zu diesem Käse geblieben ist und wie die medizinischen Gutachter zu der Aussage kommen konnten, dass keine Proben mehr vorhanden seien.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wann genau wurde der am 08.03.2010 bei Frau Theresia T. abgeholte Käse in den Labors der AGES untersucht?

2.    Wann genau wurde dieses Untersuchungsergebnis an die Justiz weitergeleitet?

3.    Wenn es nicht weitergeleitet wurde, warum?

4.    Wer in der AGES war für die Untersuchung verantwortlich?

5.    Gab es diesbezüglich aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch das BMG gegen die AGES?

6.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7.    Welche Weisungen wurden innerhalb des BMG zu diesem Sachverhalt durch Sie bzw. andere Organwalter gegeben?

8.    An wen ergingen diese Weisungen?