2671/J XXV. GP

Eingelangt am 08.10.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Personalausstattung im Strafvollzug

BEGRÜNDUNG

 

Im Zuge der Debatte um Missstände im Strafvollzug wurde immer wieder auch die Personalausstattung im Strafvollzug als mangelhaft kritisiert. Die vorliegende Anfrage soll den Istzustand erheben, und den Stand hinsichtlich angekündigter zusätzlicher Planstellen und Reformen erfragen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Wie viele Wochenstunden an ärztlicher Versorgung (exklusive psychiatrischer Ärzte) stehen aufgegliedert nach Haftanstalten im Strafvollzug zur Verfügung?

2.    Wie viele Wochenstunden an psychiatrischer Versorgung stehen aufgegliedert nach den Haftanstalten im Strafvollzug zur Verfügung?

3.    Wie viele Wochenstunden an psychologischer Versorgung stehen aufgegliedert nach den Haftanstalten im Strafvollzug zur Verfügung?

4.    Wie viele Therapiestunden stehen pro Woche aufgegliedert nach Fachbereichen in den jeweiligen Justizanstalten zur Verfügung?

5.    Wie viele Planstellen an Justizwachebeamten gegliedert nach Justizanstalten stehen dem Strafvollzug zur Verfügung?

6.    Wie viele Justizwachebeamte sind abzüglich Krankenständen und unbesetzten Planstellen gegliedert nach Justizanstalten tatsächlich zum Stichtag im Einsatz?

7.    Wie viele Planstellen im Bereich der Nichtjustizwache stehen gegliedert nach Justizanstalten und Berufsfeldern dem Strafvollzug zur Verfügung?

8.    Wie viele MitarbeiterInnen aus der Justizbetreuungsagentur stehen gegliedert nach Justizanstalten und Berufsfeldern dem Strafvollzug zur Verfügung?

9.    Wie viele MitarbeiterInnen im Bereich der Nichtjustizwache sind abzüglich Krankenständen und unbesetzten Planstellen gegliedert nach Justizanstalten tatsächlich zum Stichtag im Einsatz?

10. Medial wurde angekündigt, dass zusätzliche Personalressourcen im Bereich der Justizwache zur Verfügung gestellt werden sollen. Wie viele Planstellen sollen künftig noch geschaffen werden?

11. Wann werden diese Planstellen besetzt?

12. Wie verteilen sich diese Planstellen auf die einzelnen Haftanstalten?

13. Werden sie konkrete Schritte setzen, um die Flexibilität des Personaleinsatzes in den Haftanstalten zu erleichtern, damit BeamtInnen dort eingesetzt werden können, wo sie gerade gebraucht werden?

14. Wenn ja, welche?

15. Welche konkreten Schritte planen Sie bezüglich der Umorganisation der Vollzugsdirektion?

16. Wann soll die Reform umgesetzt werden?