2707/J XXV. GP

Eingelangt am 09.10.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend nachträgliche Besteuerung deutscher Renten

Seit 2005 sind deutsche Renten, die in von in Österreich lebenden Personen bezogen werden nicht mehr steuerfrei. Die Rente wurde aber weiterhin voll ausbezahlt, das heißt, die Steuer wurde von den auszahlenden Stellen nicht, wie bei uns üblich, abgezogen und an das Finanzamt übermittelt. Es wurde den Betroffenen auch nicht ausreichend kommuniziert, dass sie mit Nachzahlungen zu rechnen haben, was zur Folge hatte, dass ab 2011/2012 etwa 150.000 Personen mit Nachforderungen der deutschen Finanz konfrontiert waren, die teilweise existenzbedrohend waren bzw. in vielen Fällen heute noch sind.

Auf vielfachen Druck von Seiten der Betroffenen, unterstützt von Medien, und nicht zuletzt von der FPÖ, hat die ehemalige Bundesministerin Fekter eine Ombudsstelle im Finanzministerium errichtet, eine Informationsseite auf der Homepage des BMF eingerichtet und eine Nachsicht für Kleinstpensionisten erreicht. Eine Fortführung der Verhandlungen mit dem deutschen Finanzminister wurde in Aussicht gestellt, um eine weiterführende Entschärfung der Situation der Betroffenen zu bewirken.

Anträge von mir, mit dem Ziel nur den um den pauschalen Freibetrag in Deutschland verringerten Betrag der Rente für die Berechnung des erhöhten Steuersatzes (Progressionsvorbehalt nach DBA) heranzuziehen, wurden von den Regierungsparteien abgelehnt, bzw. gar nicht erst in Verhandlung genommen.

Eine Entschließung vom 25. April 2013 zu diesem Themenkomplex nach einem Sechs-Parteien-Antrag lautet:

„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert, im Finanzministerium eine zentrale Beratungsstelle zu schaffen, an die sich die Betroffenen um Hilfe wenden können. Gleichzeitig wird die Bundesministerin ersucht, Gespräche mit ihrem deutschen Amtskollegen mit dem Ziel einer unbürokratischen Lösung zu führen.“

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 


 

Anfrage

 

  1. Sind Ihres Wissens seit den oben erwähnten Maßnahmen der vormaligen Finanzministerin in dieser Angelegenheit irgendwelche weiteren Initiativen im Sinne der Betroffenen unternommen worden?
    1. Wenn ja, welche?
  2. Wurde von Seiten Ihres Ministeriums angedacht, die heimischen auszahlenden Stellen anzuweisen, die Betroffenen in einer direkten Aussendung per Post über ihnen bevorstehende Nachzahlungen zu informieren?
    1. Wenn ja, wann wurde dies umgesetzt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Wurde von Seiten Ihres Ministeriums angedacht, die heimischen auszahlenden Stellen anzuweisen, die Betroffenen in einer direkten Aussendung per Post darüber zu informieren, dass sie sich an die Ombudstelle des BMF wenden können?
    1. Wenn ja, wann wurde dies umgesetzt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  4. Welche Initiativen werden Sie im Sinne der Betroffenen setzen?