2748/J XXV. GP

Eingelangt am 16.10.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend nicht bewilligtes Schächten am Welttierschutztag

 

Ausgerechnet am Welttierschutztag ist es in einem Garten im Salzburger Bergheim zu einer rituellen Schlachtung von drei Schafen gekommen. Ein Nachbar schlug daraufhin bei der Polizei Alarm. Wie sich später herausstellte, gab es keine Bewilligung für das Schächten der Tiere. Die Serben wurden angezeigt.

 

Die Bewohner des Grundstücks wollten sich am Welttierschutztag, der mit einem muslimischen Feiertag zusammenfällt, ein Festmahl bereiten. Drei Schafe wurden daher im Garten geschächtet. Die Nachbarn konnten das Tierleid aber nicht mit ansehen und holten die Polizei. "Die Bewohner werden nach dem Tierschutzgesetz angezeigt, weil es keine Bewilligung gab", klärt der zuständige Polizei-Postenkommandant über die Folgen auf. "Wir sind froh, dass uns die Bürger über derartige Vorfälle informieren."

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

  1. Ist Ihnen der Vorfall bekannt?

  2. Wie viele Anzeigen aufgrund nicht bewilligten Schächtens gab es in den Jahren von 2005 bis 2014? (Bitte um Aufstellung nach Bundesländer!)
  3. Wie viele der angezeigten Täter wurden angeklagt und verurteilt?

  4. Wie hoch ist der Strafrahmen für nicht bewilligtes Schächten?

  5. Halten Sie den derzeitigen Strafrahmen für angemessen?
  6. Falls ja, wieso?
  7. Falls nein, gibt es Bestrebungen den Strafrahmen zu erhöhen?

  8. Wie hoch ist die Dunkelziffer für das Schächten von Tieren ohne Bewilligung?

  9. Gibt es seitens Ihres Ressorts Bestrebungen stärker gegen nicht bewilligtes Schächten vorzugehen?
  10. Falls ja, welche?
  11. Falls nein, wieso nicht?