2751/J XXV. GP

Eingelangt am 16.10.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend Bezahl-Yogastunden im regulären Volksschul-Turnunterricht?

 

 

Wie verschiedene Medien berichteten, wurde bis vor kurzem an der Volksschule in Dechantskirchen, Oststeiermark, in einem einjährigen Pilotprojekt monatlich

 

in der Turnstunde der Ball links liegen gelassen und statt dessen Yoga praktiziert“ (vgl. http://kurier.at/chronik/oesterreich/dechantskirchen-yoga-in-volksschule-verboten/90.014.730, 9. Okt. 2014).

 

Und weiter:

 

„Schulleiterin Maria Hofer verzichtet nun auf die Yoga-Einheiten für die Kinder während des Unterrichts (ebd.).

 

Was jedoch manchen Medien zufolge als übertriebene Reaktion einer religiösen Mutter ausgelegt werden könnte (vgl. http://www.kleinezeitung.at/steiermark/hartbergfuerstenfeld/3760218/yoga-schule-verboten.story, 9. Okt. 2014), ist indessen vor allem deswegen ärgerlich, weil hierbei offenbar im regulären Unterricht in den Räumen einer Volksschule – beispielsweise anstatt der von Ihnen bereits in Aussicht gestellten täglichen Turnstunde – ein Ersatzprogramm angeboten worden ist, für das in einer öffentlichen Schule extra zu bezahlen gewesen ist; dies außerdem für eine Aktivität, die normalerweise ohne großen finanziellen Aufwand betrieben werden können müsste, da hierfür keine Hilfsmittel notwendig sind:

 

„Zusätzlich hätten die Einheiten bezahlt werden müssen. 'Das ist verboten. Es herrscht Schulgeldfreiheit.'

 

Im Geld drei Euro pro Kind und Monat sieht Yoga-Lehrerin Ingrid Karner auch den eigentlichen Ablehnungsgrund. 'Ich hab’ alle Richtlinien des Schulrates befolgt. Nur der Punkt ist, ich hätte nichts verlangen dürfen.'“ (vgl. http://kurier.at/chronik/oesterreich/dechantskirchen-yoga-in-volksschule-verboten/90.014.730, 9. Okt. 2014)


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden während der regulären Unterrichtszeit kostenpflichtige Yogastunden angeboten?

2.     Handelte es sich bei, was in den Medien als „Pilotprojekt“ betitelt wurde, um einen Schulversuch?

3.     Falls ja, wer hat diesen Schulversuch genehmigt?

4.     Falls ja, war in der Beschreibung des Schulversuche das Bezahlen des Yoga vorgesehen?

5.     Wie viele Kinder besuchten den og Yogaunterricht?

6.     Wie oft besuchten diese den og Yogaunterricht?

7.     Wie viel betrugen die Gesamteinnahmen für den Yogaunterricht?

8.     Wurden die Einnahmen für den Yogaunterricht versteuert?

9.     Womit wurde der Preis für die Yogastunden, die während der regulären Unterrichtszeit in einem Turnsaal einer öffentlichen Schule abgehalten wurden, begründet?

10.  Wurden damit allfällige Kosten (zB Turnsaalmiete) gedeckt?

11.  Falls ja, warum fiel für ein Turnunterricht-Ersatzprogramm im og Sinne, das während der regulären Unterrichtszeit in einem Turnsaal einer öffentlichen Schule abgehalten wurde, eine Turnsaalmiete an?

12.  Falls nein, wurden die Einnahmen dem Elternverein der Volksschule zur Verfügung gestellt?

13.  Welche sonstigen Kosten wurden durch die Einnahmen gedeckt?

14.  Handelt es sich beim og kostenpflichtigen Yogaunterricht, der während der regulären Unterrichtszeit in einem Turnsaal einer öffentlichen Schule abgehalten wurde, um einen Disziplinarverstoß?

15.  Falls ja, wurden diesbezüglich disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet?

16.  Wird für den inzwischen durch private Initiative einiger Eltern außerhalb des Regelunterrichts im Turnsaal der Volksschule abgehaltenen Yogaunterricht eine Turnsaalmiete berechnet?

17.  Falls ja, in welcher Höhe?