2765/J XXV. GP

Eingelangt am 16.10.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Christoph Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Asylmissbrauch“

 

Ein Heiratsschwindler, der gleichzeitig auch Asylwerber ist, wurde nun laut Medienberichten gestellt. Den Medienberichten ist weiters zu entnehmen, dass sich Tijan Sonko", "Tijan Bojang" oder "Junior Crang", wie sich der mutmaßliche Heiratsschwindler selber nannte, seit vier Jahren in Österreich als Asylwerber aufhält.

Anfang Oktober klickten am Flughafen Wien-Schwechat die Handschellen für den 28 jährigen Asylwerber, als er auf der Rückreise aus seinem Heimatland Gambia nach Österreich war.

In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage

1.    Kennen Sie obigen Sachverhalt?

2.    Wenn ja, wann und von wem haben Sie davon erfahren?

3.    Wurde von oben beschriebener Person ein Asylantrag in Österreich gestellt?

4.    Wenn ja, wann und unter welchen Namen wurde ein Asylantrag bei welcher Behörde gestellt?

5.    Welchen derzeitigen Status (Aufenthaltstitel) genießt oben beschriebene Person?

6.    Welche Angaben hat oben beschriebene Person in Bezug auf die Flucht aus Gambia und auf Gewährung des Asyls in Österreich gemacht?

7.    Ist Ihnen bekannt, wie Gambia (die offensichtliche Heimat des Asylwerbers) von Seiten des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres derzeit eingestuft wird?

8.    Mit welchem Reisepass konnte der vermeintliche Asylwerber per Flugzeug in seine Heimat Gambia reisen?

9.    Ist es üblich, dass Asylwerber in das Land zurückreisen (um dort ihre Familie zu besuchen), von dem sie ursprünglich geflohen waren, um in Österreich einen Asylantrag zu stellen?

10.  Werden die Daten von Asylwerbern von den zuständigen Behörden überprüft?

11.  Wenn ja, wie wird eine Überprüfung der Daten durchgeführt – vor allem wenn die Asylwerber keine Papiere mit sich führen?

12.  Werden die Asylwerber in Österreich auch erkennungsdienstlich erfasst, um etwaigen Missbräuchen vorzubeugen?

13.  Wenn ja, wie werden die Asylwerber erkennungsdienstlich erfasst?


 

14.  Werden in diesem Zusammenhang auch ein Iris-Scan (generell biometrische Daten) oder die Abgabe von Fingerabdrücken durchgeführt?  

15.  Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang die Praxis in Bezug auf die Vereinbarung von Dublin, wonach Asylwerber bei Eintritt in den EU-Raum in jenem Mitgliedsland Asylantrag stellen müssen, in welchen sie den EU-Raum betreten.

16.  Werden hier unter den EU-Mitgliedern erkennnungsdienstliche Daten ausgetauscht?

17.  Wie viele Asylwerber wurden aufgrund der Dublin Vereinbarung seit 2010 abgewiesen oder abgeschoben?

18.  In welcher Höhe beziffern sich die Kosten für Abweisungen, Abschiebungen und Schubhaft seit 2010 bis zum Einlangen dieser Anfrage für die Republik Österreich? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

19.  Wie wird das BMI in Bezug auf das Asylverfahren der oben genannten Person weiter verfahren?

20.  Wie wird überhaupt mit Asylwerbern, welche in Österreich straffällig geworden sind, in Bezug auf das Asylverfahren von Seiten des BMI verfahren?

21.  Sehen Sie generellen Handlungsbedarf in Bezug auf das Asylwesen in Österreich?

22.  Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat diesbezüglich das BMI gesetzt oder werden pro futuro von Seiten des BMI angedacht?