2816/J XXV. GP

Eingelangt am 23.10.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Schulungspartner des Arbeitsmarktservices (AMS)

 

Wie die Tageszeitung Kurier berichtete, stellen die Schulungen des Arbeitsmarktservices (AMS) für die Bildungsinstitute ein lukratives Geschäft dar.

 

Allein heuer stellt das Sozialministerium über das Arbeitsmarktservice (AMS) 600 Millionen Euro für die Aus- und Weiterbildung von Job-Suchenden zur Verfügungen, weitere 400 Millionen Euro werden für die Wiedereingliederung älterer Personen in den Arbeitsprozess aufgewendet. "Die Bildungsinstitute, die mit dem AMS zusammenarbeiten, schreiben gute Gewinne", bestätigt Isabella Weindl, WKÖ-Funktionärin von Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie.

Ein Großteil der Schulungsmaßnahmen wird öffentlich ausgeschrieben, derzeit gibt es österreichweit 150 Schulungspartner. Fast die Hälfte des AMS-Kuchens schneiden sich nur fünf Institute ab: Das Berufsförderungsinstitut (bfi), das berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ), Jugend am Werk, ibis acam und das Wirtschaftsförderungsinsitut (WIFI). Der Anteil dieser fünf Träger liegt bei 40 Prozent.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Arbeitslose besuchen derzeit einen Kurs (Stand: Oktober 2014)?

2.    Wie hoch waren die Honorare der Schulungspartner Berufsförderungsinstitut (bfi), das berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ), Jugend am Werk, ibis acam und das Wirtschaftsförderungsinsitut (WIFI) in den Jahren von 2010 bis 2013?

 

3.    Sind seitens Ihres Ressorts Maßnahmen angedacht, die Preise für die Kurse mit den Schulungspartner zu senken?

4.    Nach welchen Kriterien werden die Schulungspartner ausgewählt?
 

 

5.    Wie hoch ist der Anteil der öffentlich ausgeschriebenen Schulungsmaßnahmen?

6.    Wie werden die restlichen Schulungsmaßnahmen ausgeschrieben?

7.    Nach welchen Kriterien werden die nicht-öffentlich ausgeschriebenen Schulungsmaßnahmen vergeben?

8.    Sind seitens Ihres Ressorts Maßnahmen angedacht, den Großteil der Schulungen auf mehrere Schulungspartner aufzuteilen?

9.    Falls ja, welche?

10. Falls nein, wieso nicht?

11. Wofür werden die 400 Millionen Eingliederungshilfe für Ältere konkret verwendet?