2827/J XXV. GP

Eingelangt am 23.10.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Lärm- und Abgasbelästigung durch Personenschiffe in der Wachau

 

 

Die Zahl der Kabinenschiffe, welche die Wachau bereisen und in Dürnstein anlegen, nimmt laufend zu. Da es sich hierbei überwiegend um „All-inclusive-Reisen“ handelt, verweilen die Reisenden vor Ort oftmals nur kurzzeitig und konsumieren kaum etwas.

Einziger wirklicher Nutznießer der Kaufkraft der Gäste – abgesehen vielleicht von Fremdenführern und Souvenirgeschäften – ist das Land NÖ, das zu 49% an der Schiffsanlegestellen GmbH beteiligt ist.

Die besagten Schiffe – auch mehrere auf einmal – legen indessen häufig nicht nur kurz, sondern teilweise auch über Nacht an, wobei ihre Generatoren die ganze Nacht hindurch laufen und Lärm und Abgase verbreiten. Beschwerden von Anrainern und Gästen sind evident.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die folgende

 

Anfrage

 

1.     Dürfen Schiffe bei anderen Anlegestellen als Dürnstein – etwa in Wien oder in Linz – ihre Generatoren ebenfalls laufen lassen oder müssen sie einen elektrischen Anschluss benützen?

2.     Könnten diese Schiffe, allenfalls nach einer Lärm- und Abgasmessung, zur Benützung eines elektrischen Anschlusses verpflichtet werden?

3.     In welchem Umfang und von wem werden derzeit Kontrollen durchgeführt, die die Einhaltung der Lärm- und Abgasvorschriften – auch in der Nacht - überprüfen?

4.     Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die betroffenen Anrainer ehebaldigst vom Lärm und der Umweltverschmutzung insbesondere in den Nachtstunden zu entlasten?