2963/J XXV. GP

Eingelangt am 03.11.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schenk

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend „Prüfung der Genderregel auf Verfassungswidrigkeit“

 

 

Während die Rechtsvorschrift für Lehrpläne festlegt, dass in Schulen grammatikalisch korrektes Deutsch unterrichtet werden muss, ist in den Frauenförderungsplänen die Verwendung von geschlechtsneutralen Begrifflichkeiten gesetzlich verankert. In Schulbüchern sind daher Wortkonstrukte wie „FahrerIn“ zu finden. Um diesen Widerspruch gesetzlich zu klären, ist eine Prüfung durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts erforderlich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Bildung und Frauen nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1.    Haben Sie vor, den oben angeführten Sachverhalt vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts prüfen zu lassen?

 

a)    Wenn ja, wann kann mit einem Ergebnis gerechnet werden?

b)    Wenn ja, werden Sie das Ergebnis an den Nationalrat weiterleiten?

c)    Wenn nein, warum nicht?

 

2.    Gibt es zu dieser Causa bereits eine offizielle Beurteilung des Verfassungsdiensts?

 

a)    Wenn ja, seit wann?

b)    Wenn ja, wurde diese ggf. veröffentlicht bzw. an den Nationalrat weitergeleitet?