2989/J XXV. GP

Eingelangt am 05.11.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Steinbichler, Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Verein für Konsumenteninformation“

 

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist laut eigener Aussagen und gemäß seiner Statuten „eine unabhängige, gemeinnützige, nicht auf Gewinn zielende Verbraucherorganisation zur Förderung von Verbraucherinteressen." Mitglieder des Vereins sind seit Anfang 2014 nur mehr die Arbeiterkammer, der Österreichische Gewerkschaftsbund und der Bund als außerordentliches Mitglied, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Die Landwirtschaftskammer und die Wirtschaftskammer haben Ende 2013 den VKI verlassen und damit auch ihre finanzielle Unterstützung beendet.

Der Verein für Konsumentenschutz ist eine Einrichtung, die seit über 50 Jahren den österreichischen Konsumenten als Anlaufstelle und Orientierungshilfe dient. In Zeiten multinationaler Abkommen wie TTIP, CETA & Co, mit denen Hormonfleisch, Chlorhühner und GVO-Lebensmittel den Weg nach Europa und Österreich finden, ist eine unabhängige, kritische und fachlich fundierte Stelle zum Schutz der Interessen der Konsumenten mehr denn je notwendig. Darüber hinaus leistet der VKI mit seiner Publikation „Der Konsument“ Informationsarbeit, die nahezu die komplette Angebotspalette an Produkten, Gütern und Dienstleistungen in Österreich kritisch und informiert beleuchtet.

Die Austritte von Landwirtschaftskammer und Wirtschaftskammer aus dem VKI sind ein Zeichen in die falsche Richtung und signalisieren eine Entsolidarisierung mit den österreichischen Konsumenten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1)     Wie begründet Ihr Ressort seine außerordentliche Mitgliedschaft beim VKI und welche konkreten Ziele verfolgen Sie bei der Zusammenarbeit mit dem VKI?

2)     Plant Ihr Ressort mit dem VKI gemeinsame Projekte bzw. Vorhaben zur weiteren Verbesserung des Konsumentenschutzes in Österreich umzusetzen?

a.     Wenn ja, welche Projekte und Vorhaben sind dies konkret?

3)     Wie hoch ist die Basisförderung, die das BMASK an den VKI leistet und bis zu welchem Grad kann der VKI damit seine Aufwendungen abdecken?

4)     Ist Ihnen bekannt, wie hoch die jährlichen Mitgliedsbeiträge von Arbeiterkammer und ÖGB für den VKI sind?

5)     Ist Ihnen bekannt, wie hoch die jährlichen Mitgliedsbeiträge von Landwirtschaftskammer und Wirtschaftskammer an den VKI waren?

6)     Sind Ihnen die Motive für den Austritt der LKW und der WKO bekannt?

a.     Wenn ja, halten Sie diese für gerechtfertigt?

7)     Wie ist aus Ihrer Sicht unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung der bisherigen Beratungsleistung des VKI der Austritt von LKW und WKO zu beurteilen?

8)     Haben Sie die Absicht, den Ausfall der LWK und der WKO in irgendeiner Form zu kompensieren?

a.     Wenn ja, wie sieht diese Kompensation aus und welche Leistungen wird das BMASK zusätzlich erbringen (müssen)?

9)     Wie schätzen Sie den künftigen Stellenwert einer umfassenden Verbraucherschutzinformation angesichts der o.a. internationalen Freihandelsabkommen, Deregulierungsmaßnahmen und des steigenden Vergemeinschaftungsdruck durch die EU für die österreichischen Konsumenten ein?

a.     Welche Bereiche halten Sie dabei für besonders sensibel und schützenswert?

b.     Welche zusätzlichen Aufgaben leiten Sie daraus für den Verbraucherschutz ab?

10)  Welche Maßnahmen werden Sie von Seiten Ihres Ressorts setzen, um dem Konsumentenschutz ausreichend Raum zu verschaffen, damit er seinen Stellenwert in Österreich angesichts der Anforderungen der globalisierten Wirtschaft aufrechterhalten kann?

11)  Wäre aus Ihrer Sicht bzw. aus Sicht Ihres Ressorts die Einführung einer gesetzlich geregelten, verbindlichen Qualitätskennzeichnung wie beispielsweise ein Qualitätsgütesiegelgesetz für österreichische Produkte eine Möglichkeit, den Schutz der österreichischen Konsumenten auch unter dem Regime von TTIP, CETA & Co. zu gewährleisten?

a.     Wenn ja, wie sollte aus Ihrer Sicht eine solche Qualitätskennzeichnung ausgestaltet sein?

b.     Wenn nein, warum nicht?