302/J XXV. GP

Eingelangt am 18.12.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Pflegegeldeinstufung durch Diplompflegekräfte

 

 

Seit dem 01.01.2012 haben auch Diplompflegekräfte die gesetzliche Kompetenz beim Pflegegeld „Höhereinstufungen“ vorzunehmen. Diese Neuerung im Pflegevorsorgesystem war das Ergebnis eines Pilotprojekts, welches 2010 gestartet wurde und in fünf Bundesländern lief. Ab der Pflegestufe 4 sind seither diplomierte Pflegefachkräfte mit der Einstufung befasst. Die Grundeinstufung wird von einem Arzt durchgeführt, da eine ärztliche Diagnose nötig ist. (Quelle: OTS0012, 06.06.2011)

 

Laut uns vorliegenden Informationen soll zurzeit ein Pilotprojekt, mit dem Ziel die Pflegebegutachtung durch diplomierte Pflegekräfte auf weitere Pflegestufen auszubauen, laufen. Ohne das Fachwissen von Pflegekräften in Frage stellen zu wollen, muss festgehalten werden, dass dieses Wissen nicht an das fundierte Fachwissen eines ausgebildeten Arztes heranreichen kann. Die Ausweitung der Kompetenzen der Diplompflegekräfte ist für unzählige Ärzte, die seit Jahren hauptberuflich in der Begutachtung tätig sind, ein Anschlag auf ihre Existenz.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.            Läuft zurzeit ein Pilotprojekt, mit dem Ziel die Pflegegeldeinstufung durch Diplompflegekräfte auszweiten?

2.            Seit wann läuft dieses Projekt?

3.            Wie lange soll dieses Projekt laufen?

4.            Welche Kosten entstanden dadurch?

5.            Welche Ergebnisse leiten sie aus diesen Pilotversuchen ab?

6.            Warum ist die Umstellung der Begutachtung von Ärzten auf das Pflegepersonal überhaupt nötig?

7.            Wie beurteilen Sie die Kritik zahlreicher Ärzte, die seit Jahren hauptberuflich in der Begutachtung tätig sind, und nun um ihr Existenz bangen?