3036/J XXV. GP

Eingelangt am 12.11.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend Vorenthaltung und Zugänglichmachung der Zusatzdaten zur Bildungsstandard-Erhebung

 

Laut Ihrer Antwort auf meine Zusatzfrage in der Fragestunde im Rahmen der 46. Nationalratssitzung/XXV. GP am 23. Oktober 2014 haben Sie sich dahingehend geäußert, dass Sie einer Veröffentlichung der Zusatzdaten zur Abfrage der Bildungsstandards positiv gegenüberstehen. Dies entspricht auch der Strategie „Open Data“ der Bundesregierung.

 

Der Inhalt des vorläufigen stenografischen Protokolls lautet wie folgt:

 

„Auch über diese Frage bin ich sehr froh, denn ich bin genau Ihrer Meinung, dass Bildungsdaten nicht unter Verschluss bleiben sollten, und es wird an so einer Datenbank schon seit Längerem gearbeitet. Es ist mir persönlich nur sehr wichtig, dass Daten anonymisiert Wissenschafterinnen und Wissenschaftern zur Verfügung gestellt werden – deswegen anonymisiert, damit sich nicht Dinge wiederholen, die schon passiert sind, Datenunfälle. Sie wissen, was ich meine.

Daher schätze ich, dass wir Mitte 2015 soweit sein werden, so eine Bildungsdatenbank ausgewählten Wissenschaftern und Wissenschafterinnen, nicht jedem Bürger, nicht jeder Bürgerin, zur Verfügung zu stellen, damit für jede Bürgerin, für jeden Bürger auch gut gearbeitet werden kann – mit Steuergeld.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     In Ihrer Antwort sprachen Sie von „seit Längerem“ – seit wann genau wird an og Datenbank gearbeitet?

2.     Bis wann genau ist mit der Veröffentlichung der Daten zu rechnen?

3.     Wem genau sollen diese Daten zur Verfügung stehen?

4.     Warum sollen diese Daten nur ausgewählten Wissenschaftern zur Verfügung stehen?

5.     Widerspricht diese Einschränkung nicht der „Open Data“-Strategie der Bundesregierung?

6.     Welche Gefahr geht Ihrer Meinung nach von „jedem Bürger, jeder Bürgerin“ aus, dass diesen der Zugang zu den og Daten verwehrt bleiben soll?

7.     Bei dem von Ihnen indirekt angesprochenen „Datenunfall“ handelte es sich wohl um die Zugänglichmachung von 400.000 Schülerdaten des BIFIE auf einem rumänischen Server – welche Art von Datenunfällen wollen Sie mit der bisherigen Vorenthaltung der Veröffentlichung der Daten ausschließen, zumal diese Daten ohnehin in anonymisierter Form zu erwarten sind?

8.     Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die Erstellung der og Datenbank bzw. die Aufbereitung und Zugänglichmachung dieser Daten insgesamt?

9.     Welche Implikationen leiten Sie anhand dieser zusätzlichen Daten aus den Ergebnissen der Bildungsstandard-Erhebung ab bzw. werden voraussichtlich abzuleiten sein?