3082/J XXV. GP

Eingelangt am 20.11.2014
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend aktuelle Daten über die Belegung der österreichischen Strafanstalten

 

 

Das Bundesministerium für Justiz ist als oberste Vollzugsbehörde für die strategische Planung, Steuerung sowie oberste Leitung des österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzugs zuständig, wobei die operative Steuerung momentan noch der Vollzugsdirektion, einer dem Bundesministerium für Justiz nachgeordnete Dienstbehörde, obliegt. Österreich verfügt über 27 Justizanstalten samt 12 Außenstellen, die in den letzten Jahren durchschnittlich mehr als 8.800 Insassen gehalten haben.

 

Die durchschnittlichen Kosten für einen Insassen des Straf- und Maßnahmenvollzuges beliefen sich im Jahr 2012 laut einer Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für Justiz auf 107,19 Euro.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele Insassen verbüßen derzeit eine Haftstrafe in den österreichischen Strafanstalten, aufgegliedert nach Strafanstalten?

2.    Wie viele dieser Insassen haben keine österreichische Staatsbürgerschaft, aufgegliedert nach Strafanstalten?

3.    Haben sich die durchschnittlichen Kosten pro Hafttag im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr erhöht und wenn ja, warum?

4.    Wie teilen sich die Strafgefangen auf die Strafanstalten nach Strafdauer auf?