3159/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Darmann, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

 

betreffend Zahn-Bleaching für Insassen von Haftanstalten

 

Im Zuge der zahnärztlichen Betreuung von zu Haftstrafen verurteilten Straftätern, soll es österreichweit möglich sein, nicht nur das Angebot eines Zahn-Bleaching in der Haftanstalt in Anspruch zu nehmen, sondern darüber hinaus auch die anfallenden Kosten dieser Behandlung eines Gefängnisinsassen durch den österreichischen Steuerzahler erstattet zu bekommen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die  Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

1.    Wird Zahn-Bleaching in österreichischen Haftanstalten angeboten?

2.    Wenn ja, in welchen Haftanstalten?

3.    Welche Kosten werden für die Zahn-Bleaching-Behandlungen für Haftinsassen im Einzelfall veranschlagt?

4.    Werden die Behandlungskosten des Zahn-Bleaching der Haftinsassen von der Republik Österreich übernommen?

5.    Wenn ja, in welchen Fällen und mit welcher Begründung wird ein Zahn-Bleaching von der Republik Österreich kostenmäßig übernommen?

6.    Wie viele Zahn-Bleaching-Behandlungen wurden in den österreichischen Haftanstalten in den Jahren 2012, 2013 und 2014 (bis heute) durchgeführt? (Auflistung nach Kalenderjahren und Haftanstalten)

7.    Wie viele dieser in den Jahren 2012, 2013 und 2014 (bis heute) angefallenen Bleaching-Behandlungen wurden von der Republik Österreich und somit vom Steuerzahler abgegolten? (Auflistung nach Kalenderjahren)

8.    Wie hoch waren die Gesamtkosten, die der Republik durch Zahn-Bleaching-Behandlungen inhaftierter Straftäter in den Jahren 2012, 2013 und 2014 (bis heute) entstanden sind? (Auflistung nach Kalenderjahren)