32/J XXV. GP

Eingelangt am 15.11.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Risikobewertungen von Goldleihegeschäften der Nationalbank

 

 

Der frühere Vizegouverneur der Oesterreichischen Nationalbank, Wolfgang Duchatczek, erklärte gegenüber den Mitgliedern des Finanzausschusses, dass die OeNB in den letzten zehn Jahren 300 Millionen Euro mit Goldleihegeschäften verdient habe.

19% des Goldes der OeNB waren mit 30.1.2013 verliehen - so die Auskünfte des Bundesministeriums für Finanzen in 12922/AB XXIV. GP. Details wollte das Bundesministeriums allerdings nicht bekanntgeben: „Die Geschäftspartner dieser Goldleihegeschäfte sind internationale Banken bester Bonität, wobei sich die OeNB die Geschäfte zusätzlich mit erstklassigen Wertpapieren absichern lässt; weitergehende Details hierzu, und zwar insbesondere Einzelgeschäftsbeziehungen, können jedoch nicht offen gelegt werden.“

Renommierte Kenner der Goldmärkte und Experten kommentierten die Angaben Duchatczeks allerdings dahingehend, dass bei einer Quote von 16% kaum Gewinne von 300 Millionen Euro erwirtschaftet worden sein können. Wie und in welchen Abständen eine entsprechende Risikobewertung dieser Geschäfte vorgenommen wird, ist bisher nicht bekannt. Das Gold der Oesterreichischen Nationalbank muss zur Gänze physisch im Inland gelagert werden. Das Vermögen der Menschen dieses Landes darf nicht Spekulanten als Spielmasse an den Finanzmärkten dienen. Es steht für den Fleiß und Erfolg Österreichs und seiner Arbeiter und Unternehmer.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welcher Anteil des Goldes der Oesterreichischen Nationalbank ist aktuell an Banken verliehen?

2.    Wie hoch gestaltete sich die inflationsbereinigte Rendite dieser Geschäfte in den letzten zehn Jahren?

3.    Mit welchen Banken wurden in den letzten zehn Jahren Goldleihegeschäfte abgeschlossen und jeweils in welchem absolut zu quantifizierenden und zu beziffernden Umfang?

4.    Wie wurde bzw. wird das Counterparty-Risiko im Zeitverlauf jeweils bewertet?

5.    Durch welche Institution wurden diese Risikobewertungen jeweils vorgenommen?

6.    Zu welchen Ergebnissen führten diese Risikobewertungen im Zeitverlauf und welchen Einfluss hatte das auf die Geschäftspraxis der OeNB?

7.    Wurden Goldleihegeschäfte mit Banken abgeschlossen, die staatliche Liquidität im Rahmen der Bankenrettung erhalten haben?

8.    Wenn ja, mit welchen Instituten und in welchem absolut zu quantifizierenden Umfang?