3234/J XXV. GP

Eingelangt am 01.12.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Statistik Asylverfahren

 

Immer öfter wird die lange Dauer von österreichischen Asylverfahren kritisiert. Dies ist insbesondere im Hinblick auf unbegleitete Minderjährige problematisch: zu dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl gewährt wird, sind sie oft bereits über 18 Jahre alt, wodurch sie kein Recht mehr haben, ihre Familien nachzuholen.

Laut Anfragebeantwortung 13132/AB XXXIV. GP (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_13132/imfname_289399.pdf) gibt es keine Statistiken dazu, wie lange ein durchschnittliches Asylverfahren im Jahr 2013 dauerte. Es ist also nicht eruierbar, wie viel Zeit zwischen Asylantrag und rechtskräftiger Entscheidung vergeht.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Werden mittlerweile Statistiken geführt, die die durchschnittliche Asylverfahrensdauer pro Kalenderjahr darlegen?

2.    Wenn ja, wie lange dauerte ein Asylverfahren durchschnittlich im Jahr 2013?

3.    Wenn nein, wieso werden keine entsprechenden Statistiken geführt, die die durchschnittliche Asylverfahrensdauer pro Kalenderjahr darlegen?

4.    Ist geplant, solche Statistiken einzuführen?

5.    Wenn nein, weshalb nicht?

6.    Wenn ja, ab wann ist geplant, solche Statistiken zu führen?

7.    Gibt es Statistiken, die anzeigen, wie lange Asylverfahren, die unbegleitete Minderjährige betreffen, durchschnittlich dauern?


 

8.    Wenn nein, weshalb nicht?

9.    Wenn nein, ist geplant, solche Statistiken einzuführen?

10. Über wie viele Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen wurde in den letzten zehn Jahren erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres entschieden?

a.    In wie vielen dieser Fälle wurde Asyl gewährt?

b.    In wie vielen dieser Fälle wurde subsidiärer Schutz gewährt?

c.    In wie vielen Fällen wurde der Asylantrag abgewiesen?

11. Über wie viele Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen wurde in den letzten zehn Jahren vor Vollendung des 18. Lebensjahres entschieden?

a.    In wie vielen dieser Fälle wurde Asyl gewährt?

b.    In wie vielen dieser Fälle wurde subsidiärer Schutz gewährt?

c.    In wie vielen dieser Fällen wurde der Asylantrag abgewiesen?

12. Wie oft kam es in den letzten zehn Jahren dazu, dass ein Asylantrag von einem unbegleiteten Minderjährigen bzw von einer unbegleiteten Minderjährigen gestellt wurde, die Gewährung von Asyl an diesen Antragssteller bzw diese Antragstellerin aber erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgte?