3247/J XXV. GP

Eingelangt am 03.12.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Handel mit Daten aus dem Zentralen Melderegister

BEGRÜNDUNG

 

Das Unternehmen Bisnode bietet auf seiner Homepage einen direkten Zugang zum Zentralen Melderegister an. (Siehe Screenshot)

(http://www.bisnode.at/produkt/widata-firmen-personenberichte-monitoring/#zmr)

Bisnode verrechnet ein Entgelt dafür, KundInnen bei einer Antragsstellung an das BM.I für einen eigenen ZMR-Zugang zu unterstützen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Unter welchen Voraussetzungen wird Unternehmen ein direkter Zugang zum Zentralen Melderegister gewährt?

2.    Gibt es einen solchen direkten Zugang auch für Privatpersonen?

3.    Unter welchen Voraussetzungen erhalten Bisnode-KundInnen direkten Zugang zum ZMR?

4.    Ist es bekannt, dass Unternehmen durch den Zugang zum ZMR Profit machen?

5.    Haben Unternehmen, die nach § 16 Abs 5 und Abs 5a Meldegesetz Zugangsberechtigt sind, Zugang zu historischen Wohndaten, d.h. anderen, als den gerade aktuellen Meldedaten?

6.    Haben Privatpersonen Zugang zu historischen Wohndaten?

7.    Wie wird das „berechtigte Interesse“ an ZMR-Daten von Unternehmen, die eine Abfrageberechtigung beantragen, geprüft?