3281/J XXV. GP

Eingelangt am 11.12.2014
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DRINGLICHE ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

 

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

 

betreffend Hypo Alpe Adria: „Retten, was zu retten ist. Untersuchen, was zu untersuchen ist.“

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Eine Reihe von aktuellen Pannen, Vorkommnissen und Vorhaben, Berichten, Aussagen involvierter Entscheidungsträger sowie Entwicklungen um laufende und mögliche weitere Gerichtsverfahren machen das im Betreff erwähnte Thema erneut dringlich.

 

Sowohl die aktuellen Entwicklungen als auch die Erkenntnisse über die jüngere und länger zurückliegende Vergangenheit bestätigen die schlimmsten Befürchtungen und zeichnen ein immer desaströseres Bild.

 

Die Beschwichtigungen vieler Verantwortungsträger haben sich erwartungsgemäß als völlig falsch und irreführend herausgestellt. Das prognostizierte Schadensausmaß bewegt sich immer schneller in unfassbare Höhen. Die – für den Fall anhaltender Fehlentwicklungen – von der Grünen Fraktion vorausgeschätzte Höhe von weit über 10 Milliarden Euro wird leider erreicht werden. 15 Milliarden drohen, einige ExpertInnen gehen von bis zu 20 Milliarden aus. Das sind ca. 2.000 Euro pro Kopf oder 8.000 Euro für jede 4-köpfige österreichische Familie. Mit diesen Milliarden könnte eine Stadt mit aller Infrastruktur für ca. 100.000 EinwohnerInnen errichtet werden.  Zur Erinnerung: ca. 6 Milliarden Euro Steuergeld gelten jetzt schon als unwiederbringlich verloren.

 

Zur Vereinfachung und aus Platzgründen verweisen die AnfragestellerInnen auf die Begründung der dringlichen Anfrage der Abgeordneten Werner Kogler und FreundInnen vom 17.2.2014 an den Bundesminister für Finanzen mit dem Betreff „Schutz der SteuerzahlerInnen vor dem Totalversagen der Bundesregierung“. (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00639/index.shtml) Ebenso auf die dringliche Anfrage des Abgeordneten Werner Kogler und FreundInnen an die Bundesministerin für Finanzen vom 4.7.2013 mit dem Betreff „Totalschaden in der Hypo-Alpe Adria und Totalversagen der Bundesregierung“. (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_15418/index.shtml) Ebenso auf den Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Werner Kogler, Robert Lugar, Rainer Hable und weiterer Abgeordneter betreffend die Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo Untersuchungsausschuss). (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/NRSITZ/NRSITZ_00014/fname_345314.pdf)

 

 

Kommission bestätigt Fehlleistungen!

 

Am 2. Dezember hat die Untersuchungskommission, die von der Bundesregierung unter der Leitung von Dr. Irmgard Griss am 25.3.2014 mit einem „Prüfauftrag“ eingesetzt wurde, ihren Bericht vorgelegt.

 

Die Kommission bestätigt im Wesentlichen viele Versäumnisse, Fehlleistungen und Fehlentscheidungen. Dies auf Basis der Auswertung von schriftlichen Unterlagen, Dokumenten und Urkunden sowie – weniger relevant – auf Basis von Einzelgesprächen und Kommissionsgesprächen mit involvierten Personen oder ExpertInnen. Ein System- und Strukturversagen wurde diagnostiziert. Viele KommentatorInnen sehen ein „Multiorganversagen“.

 

Motive und Profiteure?

 

Wesentliches wurde aber auch nicht untersucht, in Betracht gezogen oder in den Bericht eingearbeitet wie etwa die Frage nach den Motiven, Interessenslagen von EntscheidungsträgerInnen oder die Frage nach allfälligen Begünstigten oder Profiteuren von Entscheidungen, Fehlentscheidungen und Unterlassungen. Diese Umstände machen einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss erst recht notwendig und wichtig.

 

 

I.           Untersuchen, was zu untersuchen ist

 

Kärntner System Haider: Aufsichtsversagen im blauen Pyramidenspiel

 

Das unkontrollierte Wachstum der Bank wurde durch schwerwiegende Fehler der Abschlussprüfer, der Bankenprüfer, des Aufsichtsrats, der Landesholding, des Landes unter den Augen der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank begünstigt und beschleunigt. Zuvorderst in der Versagenskette stehen natürlich auch die von der Landespolitik eingesetzten Bankmanager.

 

 

Todkranke Bank gesund geschrieben

 

Die Nationalbank hat im Dezember 2008 mit ihrem „Schnellgutachten“ zur Hypo  ein weiteres Mal ihre Aufgabe nicht nur nicht erfüllt, sondern verheerende Folgewirkungen ausgelöst. Hätte man die Bank zutreffenderweise schon als „distressed“ eingestuft, wäre ein Restrukturierungsplan notwendig geworden. Zu diesem Zeitpunkt wäre das zur Schadensminimierung und zu einem korrekten Umgang mit der für Beihilfen zuständigen Europäischen Kommission notwendig gewesen.

 

„Verstaatlichung“ ohne Not

 

Der Rückkauf der Hypo Alpe Adria durch die Republik Österreich war natürlich keineswegs alternativenlos. Er war miserabel vorbereitet und mit halbwegs klarem Kopf wäre zu erkennen gewesen, dass die Vertreter der BayernLB und des Freistaats Bayern mit der Insolvenzdrohung bloß pokerten. Die BayernLB hatte zu diesem Zeitpunkt mindestens 3,5 Mrd. Euro an Liquiditätslinien in der Tochterbank und hätte mit ihrer Taktik letztendlich 6-8 Mrd. Euro eigenen Verlust riskiert.

 

Insolvenzverschleppung nach dem Rückkauf

 

Das Vorgehen des Bundes als nunmehriger Alleineigentümer der HBInt. hat das Risiko und die Kosten für die Bevölkerung weiter steigen lassen. Und zwar ebenfalls in Milliardenhöhe. Wie öfters erwähnt, droht das Schminken der Leiche teurer zu werden als das Begräbnis selbst. Zu diesem Unvermögen gesellt sich ein völlig inadäquates und inakzeptables Verhalten der österreichischen FinanzministerInnen gegenüber der Europäischen Kommission. Anders als von allen anderen EU-Mitgliedsstaaten wurde eine aufrichtige Gesprächsbasis gegenüber dem Wettbewerbskommissar geradezu verweigert. Und wenn es einmal einen Auftritt auf EU-Ebene gab wurde noch mehr Porzellan zerschlagen.

 

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der FIMBAG bestätigte am 7. Dezember 2014 in der ORF-Sendung „im Zentrum“, dass eine damals aktuell angedachte Insolvenzlösung wieder verworfen wurde: „Der Finanzminister ist dann umgefallen, weil der Justizminister ihm etwas anderes und dem Kanzler etwas anderes gesagt hat. Das war beim Abendessen am 13. März, Donnerstag, beim Bundespräsidenten.“

 

 

 

 

 

 

 


 

II.        Verantwortungsträger hätten es wissen müssen

 

Das aufgeregte Getue nach der Berichtspräsentation der Kommission ist nur mit dem Umstand erklärbar, dass sich Viele über die Jahre daran gewöhnt haben, dass vieles verdrängt oder absichtlich vertuscht wird.

 

Schon seit 2006 Hinweise auf millionenschwere Fehlentwicklungen

 

Auf wesentliche Risken und kriminelle Umtriebe wurde schon frühzeitig aufmerksam gemacht, auch wenn die „rauchende Pistole“ nicht immer gleich mitgeliefert werden konnte. So wurde von Abgeordneten des Kärntner Landtags und des Nationalrats bereits im Frühjahr 2006 auf faule Kredite, fehlendes Risikomanagement und Kontrollversagen bei einigen „Großprojekten“ der Kärntner Hypo Alpe Adria hingewiesen (vgl. APA 0281/13.04 vom 13. April 2006).  Hier ist klar die Rede von der Rolle der Finanzmarktaufsicht, der Staatskommissäre, von nicht vorgenommenen Wertberichtigungen und Abschreibungen bei notleidenden Krediten. So etwa ganz konkret bei den Projekten „Residence Skipper Appartements“ oder „Adriatic Luxury Hotels“. Aber nicht die Aufsicht ist erkennbar aktiv geworden, sondern den Aufdeckern wurde gedroht. Etwa mit einer Klage seitens der - vom Finanzminister entsandten – verantwortlichen Staatskommissärin in der Hypo Alpe Adria.

 

Abwürgen des Bankenuntersuchungsausschusses 2007

 

Als die Untersuchungen über das Aufsichtswesen im Zusammenhang mit den Vorgängen in der Hypo Alpe Adria und dem Raiffeisensektor begonnen hatten, wurden die Untersuchungen durch einen Beschluss durch die SPÖ- und ÖVP-Abgeordneten willkürlich beendet. Mit den fadenscheinigsten Begründungen und mit dem Hinweis von SPÖ-Abgeordneten, den Druck des Bankensektors samt bevorstehender Medienkampagne nicht länger Stand halten zu können! Unter anderem ging es um die nicht vorhandene Geldwäschebekämpfung in der Hypo Group Alpe Adria, das fehlende Risikomanagement und völlig unzureichende Kontrollsysteme.

 

Dazu passt, dass höchstrangige Vertreter des Raiffeisensektors den antragstellenden Abgeordneten zur Einsetzung dieses Bankenausschusses öffentlich mit Klage gedroht haben. (s. OTS0187 vom 31. Oktober 2006)

 

 

 

 


 

III.      Retten, was zu retten ist

 

Ca. 6 Mrd. Euro an Steuergeld sind schon unrettbar verloren. Jetzt geht es um die Zukunft. Es können noch viele Milliarden vor dem drohenden Untergang gerettet werden.

 

Verfassungsklage: Weg frei für maximalen Schutz der SteuerzahlerInnen

 

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, stellte im Puls4-Interview am 1. Dezember 2014 fest, dass die Anfechtung des Hypo-Sondergesetzes einer der wichtigsten Fälle seiner Karriere als Verfassungsrichter sei und dass bei einer etwaigen Aufhebung von einzelnen Bestimmungen des Gesetzes durch den VfGH wohl das gesamte Sammelgesetz in Frage gestellt wäre.

 

Die Aufhebung der Hypo-Sondergesetze durch den VfGH ist eine Möglichkeit, den Weg für eine geordnete Insolvenz frei zu machen. Damit erhöht sich die Chance für eine Minimierung der Kosten für die Bevölkerung.

 

Vorkommnisse rund um die Bad Bank HETA

 

Am 30. Oktober 2014 wurden das SEE-Netzwerk der Hypo Alpe Adria treuhändisch an die FIMBAG übergeben. Der verbleibende Rest der Hypo Alpe Adria wurde zur HETA Asset Resolution, der bad bank. 18 Mrd. an notleidenden assets sind in der HETA geparkt. Als Vorstände der HETA agieren Rainer Jakubowski und Johannes  Proksch. Als Chef-Abwickler wurde ÖVAG-Vizegeneral Michael Mendel geholt. Er bleibt vorerst im ÖVAG-Vorstand und agiert als Vorsitzender des Aufsichtsrates der HETA.

 

Es ist zu prüfen, inwieweit die HETA sehr rasch in die geordnete Insolvenz gehen kann um eine weitere Möglichkeit zur Schadensminimierung für die Bevölkerung zu nutzen. Der AR-Vorsitzende der FIMBAG, Hannes Androsch, sagte am Freitag, 5. Dezember zur APA, dass zu prüfen wäre, „ob der jetzt gewählte Weg einer auf viele Jahre aufgebauten Abwicklung der richtige Weg sei oder ein Konkurs oder ein Kompromiss aus beiden. Für ein Insolvenzszenario (…) müsste in den Augen von Androsch auch nicht gewartet werden, bis die heiklen Kärntner Milliardenhaftungen abgereift sind“.

 

Gescheiterter Verkauf der Südosteuropa-Töchter

 

Bis 30. Juni 2015 muss nach den Vorgaben der EU-Kommission das Südost-Europa Netzwerk (sechs Banken in fünf Ländern Süd-Ost-Europas) der Hypo Alpe Adria verkauft werden. Der Verkauf war an den US-Fonds Advent und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) geplant. Das Angebot war dem Vernehmen nach ein geringer dreistelliger Millionenbetrag. Allerdings hätte die Republik Refinanzierungslinien in Höhe von 2,2 Mrd. Euro bis 2020 in den Osteuropa-Töchtern lassen sollen. Das Südosteuropanetzwerk wurde zum Kauf herausgeputzt und den SteuerzahlerInnen wurde das Risiko umgehängt.

 

Und dennoch kam der Verkauf nicht zustande. Die fehlende Zustimmung der BayernLB und die damit ab Freitag, 28. November 2014 verlorengegangene zugesicherte Exklusivität in den Verhandlungen mit Advent/EBRD war einer der Hauptgründe dafür, dass Advent/EBRD die Frist verstreichen ließ. Besonders die EBRD wurde dabei vor dem Kopf gestoßen. Sie hatte knapp zuvor offiziell den Einstieg mit bis zu 50 Mio. beschlossen und erhielt bei einem Treffen mit dem Finanzminister wenige Tage vor dem Scheitern keine Hinweise auf Probleme. Die HETA hatte das SEE-Netzwerk vor Wochen treuhändig der FIMBAG übergeben, weil sie als Bad Bank keine aktive Bankenbeteiligung halten kann. Die FIMBAG hatte der HETA wiederum eine Verfügungsermächtigung bis 28. November erteilt. Mit dem Scheitern der Verkaufsverhandlungen wurde nun wieder die FIMABG mit dem weiteren Verkaufsprozess betraut. Durch das ganze Schlamassel erhöht sich das Risiko, dass auch das SEE-Netzwerk der Hypo Alpe Adria abgewickelt werden muss und somit neuer Schaden für die SteuerzahlerInnen entsteht.

 

 

Bayern: Verhandlungen und Gerichtsverfahren

 

Derzeit werden General-Vergleichsverhandlungen mit den Bayern geführt. Im Kern geht es um 2,4 Mrd. Euro. die die BayernLB von ihrer Ex-Tochter zurückfordert. Nach Ansicht der Bayern handelt es sich um rückzahlbare Darlehen, während sich die österreichische Seite auf das "Eigenkapitalersatzgesetz" (EKEG) beruft, wonach darin eine Eigenkapitalhilfe in einer Krisensituation der Hypo zu sehen ist. Die HETA hat daher Widerklage in Höhe von 3,43 Mrd. Euro erhoben, weil sie bereits zurückgezahlte Beträge wieder haben will. Zuletzt hat die BayernLB dem Vernehmen nach die Frage des Generalvergleichs mit der Frage der Zustimmung zum Verkauf des SEE-Netzwerks verknüpft. Umgekehrt droht das Finanzministerium mit Schadenersatzklagen und mit einer Irrtumsanfechtung bis längstens Ende der Frist am 31.12.2014.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

DRINGLICHE  ANFRAGE

 

 

 

1.    Können Sie auf Basis der Ihnen vorliegenden Aktenlage im Finanzministerium belegen, dass kein politischer Druck von irgendeiner Stelle des Finanzministeriums oder der FMA dazu führte, dass die OeNB-Stellungnahme vom Dezember 2008 zur Erfindung der Kategorie „non-distressed“ kam?

 

2.    Was waren Ihrer Meinung nach die Konsequenzen der Kategorisierung „non-distressed“ für den weiteren Verlauf der Gespräche mit der Europäischen Kommission und das Beihilfeverfahren?

 

3.    Wäre bei der später vorgenommenen Kategorisierung der Hypo Alpe Adria als „distressed“ nicht zumindest ein Umstrukturierungsplan notwendig geworden?

 

4.    Wie hat das Finanzministerium auf die völlige Relativierung dieser Kategorisierung auf „distressed“– wie sie am 15. Mai 2009 Mag. Lejsek übermittelt wurde – reagiert?

 

5.    Haben Sie Hinweise, dass die Vorbereitungen im Finanzministerium für die Verhandlungen und die Rückverstaatlichung der Hypo Alpe Adria ausreichend waren?

 

6.    Haben Sie Hinweise auf eine Strategie bzw. ein schriftliches Strategiekonzept für diese Rückverstaatlichungs-Verhandlungen mit der BayernLB und dem Freistaat Bayern?

 

7.    Wird diese Rück-Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria vom Dezember 2009 in Ihrem Haus als alternativenlos eingestuft?

 

a.    Wenn ja, worauf gründet sich dann die rechtliche Basis für das kolportierte Anstrengen einer Irrtumsanfechtung?

 

8.    Können Sie auf Basis der in Ihrem Ressort vorliegenden Aktenlage belegen, dass im Vorfeld der Rück-Verstaatlichungsverhandlungen im Finanzministerium bereits bekannt war, dass die BayernLB Ergänzungskapital von 300 Mio. Euro und Liquiditätslinien in Höhe von 3,7 Mrd. Euro in der Hypo Alpe Adria hatte?

a.    Wenn ja, warum kam man im Finanzministerium dadurch nicht zum Schluss, dass die BayernLB eine Insolvenz nicht als realistisches Szenario verfolgen würden?

 

9.    Teilen Sie die Einschätzung, dass die BayernLB bei einer Insolvenz ein Risiko von 6-8 Mrd. Euro in Kauf nehmen hätte müssen?

 

10. Wann erfolgte die erste Kontaktaufnahme zwischen dem Finanzministerium und dem bayrischen Finanzministerium bzw. der BayernLB im Vorfeld der Verstaatlichungsverhandlungen und was wurde dabei ausgetauscht?

 

11. Warum wurde nicht sofort nach der Verstaatlichung das Gespräch mit der EU-Kommission für einen Beihilfebescheid gesucht?

 

12. Warum wurde nicht sofort nach der Verstaatlichung eine Entscheidung in Richtung Abwicklungsanstalt oder geordneter Insolvenz geprüft und verfolgt?

 

13. Können Sie ausschließen, dass es durch die Verschleppung einer Entscheidung über die weitere Vorgehensweise mit der Hypo Alpe Adria zu weiteren Zusatzkosten für die SteuerzahlerInnen gekommen ist?

 

14. Stimmt es, dass die im Finanzministerium bereits vorbereiteten Schritte für eine geordnete Insolvenz nach einem Abendessen des Finanzministers mit dem Bundeskanzler am 13. März 2014 abgesagt werden mussten?

 

15. Was ist nach Einschätzungen und Berechnungen des Finanzministeriums der bisherige Erfolg der CSI Hypo?

 

16. Was sind nach Einschätzungen und Berechnungen des Finanzministeriums die der CSI Hypo und ihren Aktivitäten zuzurechnenden Kosten?

 

17. Stehen Sie zu Ihrer in der ZIB2 vom 2.9.2014 zu den Hypo-Sondergesetzen getätigten Aussage: Vielleicht hätte man das auch anders machen können.?

 

a.    Wenn ja, in welcher Form hätte man das „anders machen können“?

 

18. Erstellen Sie im Finanzministerium bereits eine Strategie für den Fall, dass der VfGH die Hypo-Sondergesetze aufhebt?

 

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, halten Sie das Instrument einer geordneten Insolvenz für eine sinnvolle Maßnahme, um die Kosten für die SteuerzahlerInnen zu minimieren und verfolgen Sie eine Strategie, die dieses Instrument einbezieht?

 

19. Wäre Ihrer Meinung nach die HETA ein insolvenzfähiges Konstrukt?

 

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, erscheint eine geordnete Insolvenz ihrer Meinung nach VOR oder NACH Ende 2017 sinnvoll?

 

20. Begründet sich das Zustimmungsrecht der BayernLB zum Verkauf des SEE-Netzwerks der Hypo Alpe Adria auf das Masterloan-Agreement oder auf den Verstaatlichungsvertrag?

 

21. Auf welcher Grundlage (Masterloan-Agreement, Verstaatlichungsvertrag, etc.) begründen Sie Ihre Forderung nach einer Schadenersatzklage gegenüber der BayernLB im Rahmen der Nicht-Zustimmung der BayernLB zum Verkauf des SEE-Netzwerks an Advent/EBRD?

 

22. Welche Argumente führte die BayernLB in Ihrem Brief vom 26. November 2014 für Ihre Nicht-Zustimmung zum Verkauf des SEE-Netzwerkes an?

 

a.    In welcher Form wurde dabei auch die treuhändische Übertragung des SEE-Netzwerkes an die FIMBAG beanstandet?

 

23. Welche konkreten Schritte haben Sie gesetzt, um die BayernLB zu einer Zustimmung zum Verkauf des SEE-Netzwerks an Advent/EBRD zu bewegen?

 

24. In welcher Form und in welcher Höhe hätte der Bund beim geplanten Verkauf des SEE-Netzwerks der Hypo Alpe Adria Garantien übernommen?

 

25. In welcher Form, in welcher Höhe und bis wann hätte die Hypo Alpe Adria bzw. die HETA Refinanzierungslinien im SEE-Netzwerk belassen?

 

26. Wie hoch ist das Ausmaß, in dem faule Kredite vor dem Verkaufsprozess des SEE-Netzwerks aus dem Netzwerk in die HETA ausgelagert wurden und werden?

 

27. Hat die BayernLB versucht, ihr Zustimmungsrecht auch im Rahmen der treuhändischen Übertragung des SEE-Netzwerkes an die FIMBAG in Anspruch zu nehmen?

 

28. Wie zuversichtlich sind Sie angesichts der Stellungnahmen der zuständigen FIMBAG-Vertreter bezüglich der weiteren Verkaufsverhandlungen?

 

29. Gab bzw. gibt es eine schriftliche Gesamtstrategie im Finanzministerium bezüglich des Verkaufs des SEE-Netzwerks?

 

30. Was werden Sie tun, um das organisatorische Chaos rund um den Verkauf des SEE- Netzwerks zu bereinigen?

 

31. Welcher Schaden ergibt sich aus dem Scheitern des Verkaufs an Advent/EBRD für die Stabilität des Finanzplatzes Österreich?

 

32. Wäre aus Ihrer Sicht die Beteiligung der EBRD ein Garant dafür gewesen, dass es zu einer seriösen Weiterführung der Banken in Südosteuropa kommt?

 

33. Hätte sich durch die Beteiligung der EBRD eine Stabilisierung der Volkswirtschaften in Südosteuropa erreichen lassen?

 

34. Welche Umstände sind für das überraschende Platzen des Deals verantwortlich?

 

35. Was werden Sie in der Folge unternehmen, um zu verhindern, dass am Ende des Tages die Belastungen für die SteuerzahlerInnen durch einen immer geringer werdenden Kaufpreis immer höher werden?

 

36. Wer führte bzw. führt die General-Vergleichsverhandlungen mit der BayernLB seitens des österreichischen Finanzministeriums?

 

37. Wie oft haben Sie sich seit Ihrem Amtsantritt mit Vertretern der BayernLB bzw. Vertretern des bayrischen Finanzministeriums getroffen und was waren jeweils die Themen dieser Gespräche?

 

38. Auf welche Argumente und juristisch zweckdienlichen Sachverhalte stützt sich die vom Finanzministerium bereits vorbereitete Irrtumsanfechtung hauptsächlich?

 

39. Stellt die vom Finanzministerium vorbereitete Irrtumsanfechtung stärker auf einen höheren Beitrag der BayernLB im Rahmen der Verstaatlichung oder auf eine generelle Rückabwicklung der Verstaatlichung ab?

 

 

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs.1 GOG verlangt.