3288/J XXV. GP

Eingelangt am 11.12.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

betreffend „Ausgleich für die Folgen des russischen Importstopps

 

Im August 2014 verhängte die Russische Föderation ein Importstopp für bestimmte Agrarerzeugnisse, Lebensmittel und Rohstoffe. Diese Einfuhrbeschränkung betrifft auch Österreich. Im Jahr 2013 exportierte Österreich noch agrarische Produkte im Wert von € 237 Mio. nach Russland, laut OTS-Aussen-dung des BMLFUW sind 44% dieser Agrarprodukte nun vom russischen Importstopp betroffen.

Als Kompensation für die Folgen der russischen Importsperre wurden von der EU Maßnahmen zur Unterstützung der europäischen Landwirte beschlossen:

·         € 60 Mio. für Absatzförderungsprogramme im Rahmen der GAP – davon € 30 Mio. in der ersten (Vorlage bis Ende September 2014) und weitere € 30 Mio. in der zweiten Tranche (Vorlage bis Ende Februar 2015)

·         € 33 Mio. Sonderstützungsmaßnahmen für Pfirsiche und Nektarinen

·         € 125 Mio. Sonderstützungsmaßnahmen für anderes verderbliches Obst und Gemüse

Die EU finanziert diese Maßnahmen zu 50% (bzw. 60% bei den Programmen zur Förderung des Konsums von Obst und Gemüse durch Kinder), der Rest wird durch Berufs-/Branchenverbände, die die Maßnahme vorgeschlagen haben, kofinanziert.

Für die private Lagerung von bestimmten Produkten im Milchsektor wurden folgende Beihilfen erstellt:

·         Beihilfen für die private Lagerung von Butter - 18,93 Euro/t zuzüglich 0,28 Euro/t und Tag, Zeitraum: 90-210 Tage

·         Beihilfen für die private Lagerung von Magermilchpulver - 8,86 Euro/t zuzüglich 0,16 Euro/t und Tag, Zeitraum: 90-210 Tage

·         Beihilfen für die private Lagerung von bestimmten Käsesorten - 15,57 Euro/t zuzüglich 0,40 Euro/t und Tag, max. 150 000 t, Zeitraum: 60-210 Tage

Für das Jahr 2015 wird das Volumen an Notfallmaßnahmen auf € 344 Millionen geschätzt.[1]

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft nachstehende


Anfrage

1)     Welche konkreten agrarischen Produkte aus österreichischer Erzeugung sind vom Importstopp durch die Russische Föderation betroffen?

a.     Auf welche Gesamtmenge beläuft sich der bis dato betroffene Exportausfall?

b.     Auf welche Höhe belaufen sich die einzelnen Produktmengen, die bis dato vom Exportausfall betroffen sind? (Bitte Mengenangabe nach Produktgruppen)

2)     Sind andere, derzeit noch nicht von der EU unterstützte, agrarische Erzeugnisse vom russischen Importstopp betroffen?

a.     Wenn ja, welche?

b.     Wenn ja, was wird unternommen, damit auch diese eine Unterstützung bzw. Schadensausgleich bekommen?

c.     Wenn nein, wie beurteilen Sie die Situation im Schweinefleisch- und Rindfleischsektor?

3)     Wurden bereits Beihilfen und Kompensationen an Österreich ausbezahlt?

a.     Wenn ja, welche Beihilfen und Kompensationen wurden wann und in welcher Höhe ausbezahlt?

                                          i.    Wie viele bereits genehmigte Anträge auf Beihilfen und Kompensationen sind noch offen?

                                         ii.    Wie ist der Zeithorizont für die Auszahlung?

b.     Welche konkreten Anträge auf Beihilfe und Kompensation wurden bis dato gestellt? (Bitte um Auflistung aller Anträge für Beihilfen und Kompensationen)

c.     Wurden Anträge auf Beihilfe oder Schadenskompensation abgewiesen?

d.     Wenn ja, viele Anträge waren dies konkret und wie hoch ist deren Anteil am Gesamt-volumen aller gestellten Anträge?

e.     Wenn ja, was waren die hauptsächlichen Gründe für deren Ablehnung?

4)     Auf welche Höhe beläuft sich die Gesamtsumme der bis dato ausbezahlten Beihilfen im Milchsektor?

a.     Wie erfolgt die Aufteilung der Beihilfen für den Milchsektor auf die einzelnen EU-Staa-ten?

b.     Wie wird die Sonderunterstützung für Erzeuger von verderblichem Obst und Gemüse auf einzelne EU-Staaten aufgeteilt?

5)     Wie wird die Sonderunterstützung für Erzeuger von Pfirsichen und Nektarinen auf einzelne EU-Staaten aufgeteilt?

6)     Welche anderen, oben nicht angeführte, Möglichkeiten haben österreichische Erzeuger und  Betriebe, ihre Verluste aufgrund des russischen Importstopps auszugleichen?

a.     Gibt es von Seiten Ihres Ressorts Unterstützung?

                                          i.    Wenn ja in welcher Form und in welcher Höhe?

7)     Aus welchen EU-Mitteln bzw. EU-Budgets werden die o.a. Agrarbeihilfen bedient?

 



[1]http://www.gabot.de/index.php/News-De-tails/52/0/?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=240035&cHash=ae28d1e50f905b0f082e774cf96b160d