3299/J XXV. GP

Eingelangt am 11.12.2014
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Anfrage

 

des Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms im Bereich Politische Partizipation und Grundrechte

 

Seit Abschluss des Regierungsprogramms "Erfolgreich. Österreich." im Dezember 2013 ist beinahe ein Jahr vergangen: Einige der darin angekündigten Reformvorhaben wurden bereits umgesetzt, andere harren noch der Realisierung. Da die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat zu erfahren, in welchem Tempo die österreichische Bundesregierung die selbstgesteckten Ziele umsetzt, soll im Rahmen einer umfangreichen Anfrageserie der derzeitige Umsetzungsstand der Vorhaben des Regierungsprogramms in Erfahrung gebracht werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "Die Koalition bekennt sich zur sinnvollen Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch direkt demokratische Einrichtungen im Sinne des Antrages 2177/A (idF des Begutachtungsentwurfs). Besonderes Augenmerk soll darauf gelegt werden, die bestehenden direkt demokratischen Einrichtungen einerseits zeitgemäß zu gestalten (Einführung einer zentralen Wählerevidenz, Nutzbarmachung internetbasierter Dienste für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den demokratischen Willensbildungsprozessen) und andererseits den parlamentarischen Beratungen den gebührenden Stellenwert einzuräumen. Es wird daher angeregt, umgehend nach der Regierungsbildung eine Enquete-Kommission im Nationalrat einzusetzen, um den genannten Begutachtungsentwurf unter Einbeziehung der eingelangten Stellungnahmen zu überarbeiten." bereits umgesetzt?

2.    Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme in Aussicht genommen?

3.    In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "In diesem Sinne sollen die für eine Vorreihung nötigen Vorzugsstimmen auf allen drei Ebenen deutlich gesenkt werden; Regionalwahlkreis: 9 %, Landeswahlkreis: 5 %, Bundeswahlkreis: 5 %, bei EU-Wahlen 5 %", die sich auf den Punkt "Wahlrecht personalisieren" bezieht, bereits umgesetzt?

4.    Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

5.    Wenn die Maßnahme "In diesem Sinne sollen die für eine Vorreihung nötigen Vorzugsstimmen auf allen drei Ebenen deutlich gesenkt werden; Regionalwahlkreis: 9 %, Landeswahlkreis: 5 %, Bundeswahlkreis: 5 %, bei EU-Wahlen 5 %;" noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Wieso kam es bisher nicht zur (vollständigen) Umsetzung der Maßnahme?

6.    Wenn die Maßnahme "In diesem Sinne sollen die für eine Vorreihung nötigen Vorzugsstimmen auf allen drei Ebenen deutlich gesenkt werden; Regionalwahlkreis: 9 %, Landeswahlkreis: 5 %, Bundeswahlkreis: 5 %, bei EU-Wahlen 5 %;" noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Bis zu welchem Zeitpunkt ist geplant, die Maßnahme (vollständig) umzusetzen?

7.    In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "Einfache Möglichkeit der Vergabe von Vorzugsstimmen durch Ankreuzen soll auch für den Landes- und den Bundeswahlkreis ermöglicht werden. Zu diesem Zweck ist die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listen dieser Wahlkreise einzuschränken." bereits umgesetzt?

8.    Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

9.    Wenn die Maßnahme "Einfache Möglichkeit der Vergabe von Vorzugsstimmen durch Ankreuzen soll auch für den Landes- und den Bundeswahlkreis ermöglicht werden. Zu diesem Zweck ist die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listen dieser Wahlkreise einzuschränken." noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Wieso kam es bisher nicht zur (vollständigen) Umsetzung der Maßnahme?

10. Wenn die Maßnahme "Einfache Möglichkeit der Vergabe von Vorzugsstimmen durch Ankreuzen soll auch für den Landes- und den Bundeswahlkreis ermöglicht werden. Zu diesem Zweck ist die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listen dieser Wahlkreise einzuschränken." noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Bis zu welchem Zeitpunkt ist geplant, die Maßnahme (vollständig) umzusetzen?

11. In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "Für Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre, Mitglieder der Landesregierungen, des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage, Mitglieder des Europäischen Parlaments, den Präsidenten des Rechnungshofes sowie die Mitglieder der Volksanwaltschaft wird hinsichtlich der Befähigung zum Antritt und zur Ausübung eines Mandats oder eines Amtes ein gemeinsamer Standard betreffend strafgerichtliche Verurteilungen eingeführt (Verlust der Wählbarkeit)" bereits umgesetzt?

12. Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

13. Wenn die Maßnahme "Für Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre, Mitglieder der Landesregierungen, des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage, Mitglieder des Europäischen Parlaments, den Präsidenten des Rechnungshofes sowie die Mitglieder der Volksanwaltschaft wird hinsichtlich der Befähigung zum Antritt und zur Ausübung eines Mandats oder eines Amtes ein gemeinsamer Standard betreffend strafgerichtliche Verurteilungen eingeführt (Verlust der Wählbarkeit)" noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Wieso kam es bisher nicht zur (vollständigen) Umsetzung der Maßnahme?

14. Wenn die Maßnahme "Für Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre, Mitglieder der Landesregierungen, des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage, Mitglieder des Europäischen Parlaments, den Präsidenten des Rechnungshofes sowie die Mitglieder der Volksanwaltschaft wird hinsichtlich der Befähigung zum Antritt und zur Ausübung eines Mandats oder eines Amtes ein gemeinsamer Standard betreffend strafgerichtliche Verurteilungen eingeführt (Verlust der Wählbarkeit)" noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Bis zu welchem Zeitpunkt ist geplant, die Maßnahme (vollständig) umzusetzen?

15. In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "die Bestimmungen sollen verschärft werden, wobei jene zum Amtsverlust öffentlich Bediensteter als Vorbild herangezogen werden sollen", die sich auf den Punkt "Regeln des Mandats- und Amtsverlusts verschärfen" bezieht, bereits umgesetzt?

16. Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

17. Wenn die Maßnahme "die Bestimmungen sollen verschärft werden, wobei jene zum Amtsverlust öffentlich Bediensteter als Vorbild herangezogen werden sollen" noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Wieso kam es bisher nicht zur (vollständigen) Umsetzung der Maßnahme?

18. Wenn die Maßnahme "die Bestimmungen sollen verschärft werden, wobei jene zum Amtsverlust öffentlich Bediensteter als Vorbild herangezogen werden sollen" noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Bis zu welchem Zeitpunkt ist geplant, die Maßnahme (vollständig) umzusetzen?

19. In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "der Verfassungsgerichtshof erkennt auf Antrag über die Amtsenthebung oder über die Aberkennung des Mandats", die sich auf den Punkt "Regeln des Mandats- und Amtsverlusts verschärfen" bezieht, bereits umgesetzt?

20. Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

21. Wenn die Maßnahme "der Verfassungsgerichtshof erkennt auf Antrag über die Amtsenthebung oder über die Aberkennung des Mandats" noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Wieso kam es bisher nicht zur (vollständigen) Umsetzung der Maßnahme?

22. Wenn die Maßnahme "der Verfassungsgerichtshof erkennt auf Antrag über die Amtsenthebung oder über die Aberkennung des Mandats" noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Bis zu welchem Zeitpunkt ist geplant, die Maßnahme (vollständig) umzusetzen?

23. In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "Lücken hinsichtlich der rechtlichen Verantwortlichkeit der obersten Staatsorgane gegen- über den zu ihrer Kontrolle berufenen Vertretungskörpern sollen geschlossen werden.", die sich auf den Punkt "Regeln des Mandats- und Amtsverlusts verschärfen" bezieht, bereits umgesetzt?

24. Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

25. Wenn die Maßnahme "Lücken hinsichtlich der rechtlichen Verantwortlichkeit der obersten Staatsorgane gegen- über den zu ihrer Kontrolle berufenen Vertretungskörpern sollen geschlossen werden." noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Wieso kam es bisher nicht zur (vollständigen) Umsetzung der Maßnahme?

26. Wenn die Maßnahme "Lücken hinsichtlich der rechtlichen Verantwortlichkeit der obersten Staatsorgane gegen- über den zu ihrer Kontrolle berufenen Vertretungskörpern sollen geschlossen werden." noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Bis zu welchem Zeitpunkt ist geplant, die Maßnahme (vollständig) umzusetzen?

27. In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "Das Amtsgeheimnis wird, unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Datenschutz, ersetzt durch eine verfassungsgesetzlich angeordnete Pflicht aller Staatsorgane, Informationen von allgemeinem Interesse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (Open Government) und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen unter materiellem Gesetzesvorbehalt." bereits umgesetzt?

28. Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

29. Wenn die Maßnahme "Das Amtsgeheimnis wird, unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Datenschutz, ersetzt durch eine verfassungsgesetzlich angeordnete Pflicht aller Staatsorgane, Informationen von allgemeinem Interesse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (Open Government) und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen unter materiellem Gesetzesvorbehalt." noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Wieso kam es bisher nicht zur (vollständigen) Umsetzung der Maßnahme?

30. Wenn die Maßnahme "Das Amtsgeheimnis wird, unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Datenschutz, ersetzt durch eine verfassungsgesetzlich angeordnete Pflicht aller Staatsorgane, Informationen von allgemeinem Interesse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (Open Government) und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen unter materiellem Gesetzesvorbehalt." noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Bis zu welchem Zeitpunkt ist geplant, die Maßnahme (vollständig) umzusetzen?

31. In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "Die Ressourcen der Datenschutzbehörden sollen zur Erfüllung der Kernaufgaben optimal eingesetzt werden können. Deshalb sollen aufwändige bürokratische Registrierungs- verfahren, wie sie derzeit normiert sind, auf das notwendige Maß reduziert werden." bereits umgesetzt?

32. Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

33. Wenn die Maßnahme "Die Ressourcen der Datenschutzbehörden sollen zur Erfüllung der Kernaufgaben optimal eingesetzt werden können. Deshalb sollen aufwändige bürokratische Registrierungs- verfahren, wie sie derzeit normiert sind, auf das notwendige Maß reduziert werden." noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Wieso kam es bisher nicht zur (vollständigen) Umsetzung der Maßnahme?

34. Wenn die Maßnahme "Die Ressourcen der Datenschutzbehörden sollen zur Erfüllung der Kernaufgaben optimal eingesetzt werden können. Deshalb sollen aufwändige bürokratische Registrierungs- verfahren, wie sie derzeit normiert sind, auf das notwendige Maß reduziert werden." noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Bis zu welchem Zeitpunkt ist geplant, die Maßnahme (vollständig) umzusetzen?

35. In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "Transparentere und offenere Gestaltung des Gesetzgebungsprozesses", die sich auf den Punkt "Zivilgesellschaftliche Organisationen stärken" bezieht, bereits umgesetzt?

36. Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

37. Wenn die Maßnahme "Transparentere und offenere Gestaltung des Gesetzgebungsprozesses" noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Wieso kam es bisher nicht zur (vollständigen) Umsetzung der Maßnahme?

38. Wenn die Maßnahme "Transparentere und offenere Gestaltung des Gesetzgebungsprozesses" noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Bis zu welchem Zeitpunkt ist geplant, die Maßnahme (vollständig) umzusetzen?

39. In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "Schaffung eines klaren Rechtsrahmens für gemeinnützige Organisationen", die sich auf den Punkt "Zivilgesellschaftliche Organisationen stärken" bezieht, bereits umgesetzt?

40. Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

41. Wenn die Maßnahme "Schaffung eines klaren Rechtsrahmens für gemeinnützige Organisationen" noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Wieso kam es bisher nicht zur (vollständigen) Umsetzung der Maßnahme?

42. Wenn die Maßnahme "Schaffung eines klaren Rechtsrahmens für gemeinnützige Organisationen" noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Bis zu welchem Zeitpunkt ist geplant, die Maßnahme (vollständig) umzusetzen?

43. In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "Ausbau der Menschenrechtsbildung, auch in der Schule, zur Förderung des Menschenrechts- und Demokratieverständnisses und der Zivilcourage.", die sich auf den Punkt "Zivilgesellschaftliche Organisationen stärken" bezieht, bereits umgesetzt?

44. Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

45. Wenn die Maßnahme "Ausbau der Menschenrechtsbildung, auch in der Schule, zur Förderung des Menschenrechts- und Demokratieverständnisses und der Zivilcourage." noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Wieso kam es bisher nicht zur (vollständigen) Umsetzung der Maßnahme?

46. Wenn die Maßnahme "Ausbau der Menschenrechtsbildung, auch in der Schule, zur Förderung des Menschenrechts- und Demokratieverständnisses und der Zivilcourage." noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Bis zu welchem Zeitpunkt ist geplant, die Maßnahme (vollständig) umzusetzen?

47. In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "Befassung einer parlamentarischen Enquete-Kommission sowie der Bioethik-Kommission mit der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen und des Rechts, in Würde zu sterben. In der einfachgesetzlichen Ausgestaltung soll dieses Recht insbesondere dadurch weiter sichergestellt werden, dass der gleiche Zugang zur Palliativmedizin sowie zu den gegebenen Möglichkeiten der Sterbebegleitung gewährleistet ist." bereits umgesetzt?

48. Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?