3395/J XXV. GP

Eingelangt am 19.12.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Traglufthalle des Österreichischen Schwimmverbands

 

Nachdem Ihr Ressort in mehreren parlamentarischen Anfragen zur causa „Österreichischer Schwimmverband“ mitteilte, dass eine Überprüfung diverser Vorgänge läuft,  stellt sich nun nach einem Jahr die Frage nach dem Ergebnis der Prüfvorgänge.

Zusätzlich ergibt sich die Notwendigkeit, die öffentlichen  Förderungen  der Traglufthalle für das Stadionbad in Wien näher zu durchleuchten. Ihr Ressort wandte eine Summe von 350.000 Euro zwecks Unterstützung des Baus der Traglufthalle auf, der wegen der Renovierung des Stadthallenbads nötig war. Weitere 350.000 Euro stellte die Stadt Wien zur Verfügung. Gemäß der der Fragestellerin vorliegenden Rechnung der Baufirma beliefen sich die Kosten der Halle auf 287.000 Euro.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Einige zusätzliche Bauarbeiten dürften sich in der Höhe von ev. 100.000 Euro bewegt haben.

Die reinen Hallenkosten betragen also weniger als die Hälfte der Gesamtsumme der Förderungen von 700.000 Euro. Somit stellt sich die Frage, welchem Zweck die andere Hälfte der Förderungen zugeflossen ist.  Nachdem  die Abwicklung des Traglufthallenprojekts der ÖSV-GmbH (pool) oblag und diese auch die Fördersumme von 700.000 Euro erhielt, müssten dem Ministerium  Abrechnungen über die erfolgten Leistungen vorliegen. 

Auch der Stadt Wien, dem anderen Fördergeber,  müssten Abrechnungen vorliegen. Die Wien Holding soll aus steuerlichen Gründen die „Vienna technology  transform cooperation“  (VTTC) als GmbH gegründet haben, um Planungen vorzunehmen. Sie soll auch Eigentümer der Traglufthalle sein. Die Halle firmiert aber eigenartigerweise als Anlagevermögen der OSV-GmbH.   Dazu ein Ausschnitt aus einem Mailverkehr:

 

Seitens der Stadt Wien, MA 21, sollen nie Belege oder Rechnungen angefordert und geprüft worden sein. 

 

 

 

 

Außerdem soll laut Werkvertrag die Fa. Atelier ADH für den Betrieb der Traglufthalle Projektbetreuungsleistungen in der Höhe eines Pauschalhonorars  von 36.208 erbracht haben.

Die Differenz zwischen den übermittelten Fördergeldern von insgesamt 700.000 Euro einerseits und den Errichtungskosten der Halle laut Rechnung, sowie einigen Projektbetreuungsleistungen anderseits  umfasst einen sechsstelligen Betrag.  Ihr Ressort übermittelte der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung und beantwortete zahlreiche Fragen der letzten Anfrage vom  20.11.2013  nicht.

 

Deshalb stellen die unterfertigenden Abgeordneten daher zur Klärung des übermittelten Sachverhalts folgende

ANFRAGE

 

1)      Zu welchem Ergebnis kamen Ihre Prüfungen im Zusammenhang mit der Causa „OSV“ (vgl Fragen 2,3, 5 bis 10 der Anfrage 57 J)? 

 

2)      Wie erklären Sie sich die Diskrepanz der Höhe der Fördergelder und den Kosten der erbrachten Leistungen bei der Errichtung der Traglufthalle?

 

 

3)      Wurden Ihrerseits alle Rechnungen und Belege geprüft?

 

4)      Auf welche Weise nahm Ihr Ressort die Kontrolle der Verwendung der Fördergelder vor?

 

 

5)      Liegen Ihnen inzwischen Prüfergebnisse der Stadt Wien vor?

 

6)      Wie beurteilen Sie den vorgelegten Werkvertrag der Atelier ADH bzw. die darin angeführten Projektbetreuungsleistungen?

 

 

7)      Liegen Ihnen genaue Leistungsverzeichnisse der VTTC über Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb der Traglufthalle vor?

 

 

8)      Wie beurteilen Sie die Tätigkeiten von Herrn Walter Benesch in diesem Zusammenhang?

 

9)      Werden Sie Teile der damals gewährten Fördermittel zurückfordern?