3397/J XXV. GP

Eingelangt am 23.12.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dr. Franz

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend „Strafverfahren im Zusammenhang mit der Vermietung des Burgtheaters an das SPÖ-nahe ECHO-Medienhaus während der EURO 2008“

 

Am 9.11.2007 berichtete das Nachrichtenmagazin „Format“: „Wegen der Fanmeile vor der Tür geht das Burgtheater im Juni auf Tournee. „Früher hätte man einfach nach einer Ausgleichszahlung durch den Staat gerufen“, sagt Thomas Drozda, der kaufmännische Geschäftsführer des Burgtheaters. „Heute sind wir kreativer und bemühen uns, diese Lücke durch Sponsoring und Vermietung zu decken.“ Entsprechende Verträge mit der Telekom stünden kurz vor der Unterzeichnung.“

Die Burgtheater GmbH wollte also das Burgtheater, das wegen der Fanmeile am Ring im Rahmen der EURO 08 nicht bespielbar war, während dieser Zeit an die Telekom Austria vermieten. Kaufmännisch verantwortlich zu diesem Zeitpunkt waren für die Burgtheater GmbH Klaus Bachler und Mag. Thomas Drozda als Geschäftsführer, Mag. Silvia Stantejsky als Prokuristin.

Am 15.10.2007 unterzeichneten dann für das Burgtheater der Kaufmännische Direktor Thomas Drozda sowie für die Echo Medienhaus GmbH deren Geschäftsführer Christian Pöttler eine „Punktation zur Vermietung des Burgtheaters im Zeitraum vom 7.bis 29. Juni 2008, EM 2008“.

Drozda begann seine berufliche Karriere als Geschäftsführer beim Trotzdem-Verlag der Sozialistischen Jugend, war später als wirtschafts- und kulturpolitischer Berater der beiden SPÖ-Granden Vranitzky und Klima tätig und gehört dem SPÖ-Freundeskreis im ORF-Stiftungsrat an. Pöttler ist langjähriger Geschäftsführer des SPÖ-Wien-eigenen Echo Medienhauses und kandidierte mehrmals für die Wiener SPÖ bei Gemeinderatswahlen.

Die Frage, warum die Burgtheater GmbH die Vereinbarung über die Vermietung des Burgtheater nicht direkt mit der Telekom Austria schloss, widmete sich das Magazin „Datum“ bereits am 1.3.2008 in einem Artikel unter dem Titel “Freundschaftsspiel“: „In Wien steht zumindest ein Sieger der Fußball-Euro jetzt schon fest: ein SPÖ-nahes Firmennetzwerk, das sich – nicht zuletzt aufgrund guter Kontakte zum Rathaus – für seine Veranstaltungen die besten Plätze beim Fußballfest bereits gesichert hat. …Angesichts dieser stolzen Sammlung stehen so bei der Euro schon heute zwei Sieger fest: das Echo Medienhaus – und mit ihm die SPÖ. Mit seinen elf Tochterfirmen, rund 250 Mitarbeitern und einem kolportierten Jahresumsatz von rund 40 Millionen Euro ist das Echo Medienhaus in Wien heute weder unbekannt noch unumstritten. …  Und das geht so: Das Echo Medienhaus gehört laut Firmenbuch zu 100 Prozent der AWH (Allgemeine Wirtschaftsholding) Beteiligungsgesellschaft m.b.H; diese wiederum steht zur Gänze im Besitz des VWA.“

Im § 4 der Statuten des Verbands Wiener Arbeiterheime (VWA, Stand Oktober 2012) ist geregelt, dass dessen ordentliche Mitglieder „nur die Bezirksorganisationen der Sozialdemokratischen Partei Österreichs, Landesorganisation Wien“ sein können. Der Verein ist somit nicht nur als SPÖ-nahe, sondern als SPÖ Wien-eigen zu bezeichnen.

Auch in der „Punktation zur Vermietung des Burgtheaters im Zeitraum vom 7. bis 29. Juni 2008, EM 2008“ ist festgehalten, dass die Telekom direkt an das Burgtheater heran getreten ist: „Das Burgtheater kann im Zeitraum der EM 2008 den Spielbetrieb nicht aufrecht erhalten. Die Telekom Austria, als langjähriger Partner des Burgtheaters, ist direkt, aber auch über das ECHO-Medienhaus, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Pöttler, an das Burgtheater herangetreten und hat den Wunsch, das Burgtheater im Zeitraum der EM 2008 zu mieten, artikuliert.“

Ebenso zitierte das BMUKK in der Beantwortung 4210/AB vom 27. Juni 2008 zur Anfrage 4208/J vom 29. April 2008 eine anlässlich der Anfrage eingeholte Stellungnahme der Geschäftsführung der Burgtheater GmbH zur gegenständlichen Angelegenheit, die unter anderem folgende Passage beinhaltet: „Es wurden mehrere Varianten von Vermietungen erörtert, wobei insbesondere die Telekom zunächst Interesse für den Tag des Eröffnungsspiels bekundet hat.“

Der „Punktation zur Vermietung des Burgtheaters im Zeitraum vom 7. bis 29. Juni 2008, EM 2008“ ist zu entnehmen, dass die Echo Medienhaus GmbH eine Gesamtmiete von EUR 1.000.000 an das Burgtheater bezahlte, der medialen Berichterstattung wiederum ist zu entnehmen, dass die Echo Medienhaus GmbH das Burgtheater für EUR 1.400.000 an die Telekom Austria weiter vermietete.

Es ist also mehrfach dokumentiert, dass die Telekom Austria das Burgtheater direkt von der Burgtheater GmbH anmieten wollte. Es liegt kein erkennbarer ökonomischer Grund vor, warum die Burgtheater GmbH die Echo Medienhaus GmbH als Vermittlungsagentur zwischengeschaltet hat, anstatt den Mietvertrag direkt mit der Telekom Austria abzuschließen.

Hätte die Burgtheater GmbH den Vertrag mit der Telekom direkt abgeschlossen, hätte für das Burgtheater die Summe von 1,4 Millionen Euro, sohin 400.000 Euro mehr lukriert werden können. Der Burgtheater GmbH, somit deren 100% Gesellschafterin, der Bundestheater-Holding-GmbH und somit deren 100% Gesellschafterin, der Republik Österreich ist dadurch ein Schaden von EUR 400.000 entstanden.  Dieser Schaden kam dem SPÖ-eigenen Echo Medienhaus zu gute.

Am 8.11.2012 berichtete das Nachrichtenmagazin „News“: „Im EM-Vorfeld erklärte der damalig kaufmännische Geschäftsführer des Burgtheaters Thomas Drozda, dass man sich freue, „diese große Herausforderung gemeinsam mit unserem langjährigen Partner Telekom Austria“ meistern zu dürfen. Doch die Telekom Austria war gar nicht Vertragspartner des Burgtheaters bzw. der Bundestheater. Einen exklusiven Mietvertrag für die Dauer der EM hatte vielmehr das der SPÖ nahestehende „Echo Medienhaus“ in der Tasche. Die Telekom Austria musste das Burgtheater vom Echo Medienhaus mieten und dabei einen Aufschlag in Kauf nehmen. … Nun folgte eine anonyme Anzeige, aufgrund deren die Staatsanwaltschat Wien Ermittlungen eingeleitet hat. Nach den NEWS vorliegenden Informationen gab es auch umfangreiche Einvernahmen dazu.“

Am 16.2.2013 berichtete die Tageszeitung „Der Standard“, dass die Staatsanwaltschaft „gegen bis zu sechs Personen wegen Verdachts auf Schmiergeldzahlungen, Untreue bzw. Beitragstäterschaft durch Vorstandsmitglieder des TA-Konzerns, darunter TA-General Hannes Ametsreiter, Ex-General Boris Nemsic, Ex-Festnetz-Finanzchef Gernot Schießler, ECHO-Chef Christian Pöttler sowie Ex-Burgtheater-Kaufmann Thomas Drozda“ ermittelt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

1.    Ist das oben erwähnte oder ein anderes im Zusammenhang mit der Vermietung des Burgtheaters im Rahmen der Euro 2008 stehendes Strafverfahren derzeit anhängig?

 

2.    Falls ja: wie viele Verfahren sind diesbezüglich anhängig?

 

3.    Bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten sind diese anhängig?

 

4.    Unter welcher Aktenziffer werden diese jeweils geführt?

 

5.    Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?

 

6.    Wird auch die mögliche illegale Parteienfinanzierung an die SPÖ Wien bzw. die SPÖ Bundesorganisation beleuchtet?

 

7.    Wird auch die Untreuehandlung gegen die Republik Österreich beleuchtet?

 

8.    Wegen welchen Straftatbeständen werden die Ermittlungen jeweils geführt?

 

9.    Gegen wie viele Beschuldigte richten sich die Verfahren jeweils?

 

10.  Gegen welche Personen wird ermittelt?

 

11.  Wegen welcher Straftatbestände wird bei den Beschuldigten jeweils ermittelt?

 

12.  Wie viele Personen wurden gesamt bereits einvernommen?

 

13.  Wie viele davon sind dem Burgtheater zuzurechnen?

 

14.  Wie viele davon sind dem Echo Medienhaus zuzurechnen?

 

15.  Wie viele davon sind der SPÖ Wien oder der SPÖ Bundesorganisation zuzurechnen?

 

16.  Wie viele davon sind der Telekom Austria zuzurechnen?

 

17.  Wurden auch die damaligen Mitarbeiter der Marketingabteilung der Burgtheater GmbH einvernommen?

 

18.  Gibt es in gegenständlicher Causa Strafverfahren, die bereits abgeschlossen wurden und, wenn ja, wie viele?

 

19.  Wurde Anklage erhoben oder wurden die Verfahren eingestellt?

 

20.  Mit welcher Begründung wurden die Verfahren eingestellt?