3411/J XXV. GP

Eingelangt am 13.01.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Steinbichler, Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

betreffend „Zwei Jahre EU-Holzverordnung“

Damit im EU-Raum nur legales Holz verkauft und weiterverarbeitet wird, hat die europäische Kommission im Mai 2003 einen Aktionsplan erstellt. Der Aktionsplan soll angebots- und nachfrageseitig ansetzen und die illegale Waldschlägerung verhindern.

In Österreich gelten die Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 607/2012 ab dem 3. März 2013 unmittelbar für alle betroffenen Wirtschaftstreibenden. Dieses Gesetz betrifft Marktteilnehmer, Importeure und Waldbesitzer; sie alle sind zur Sorgfalt verpflichtet. Zur Erleichterung der Rückverfolgbarkeit müssen am Binnenmarkt die Händler ihre Lieferanten und Abnehmer der letzten fünf Jahre evident halten. Im August 2013 ist dann das Holzüberwachungsgesetz in Kraft getreten, das folgende Inhalte regelt:

„Das Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG) legt im Einzelnen die Behördenzuständigkeiten fest sowie die Befugnisse der Behörden, insbesondere betreffend Überwachung und Kontrolle von Holzlieferungen, einschließlich der Möglichkeit zur Erteilung von Verfügungsverboten und Anordnungen der Verbringung in einen Drittstaat bzw. der Vernichtung. Das HolzHÜG trifft Regelungen zur Kosten- und Gefahrtragung sowie zu Gebühren und statuiert Auskunfts-, Unterstützung- und Duldungspflichten. Schließlich enthält das HolzHÜG ein Sanktionensystem.[1]

Im Grünen Bericht 2014 wird auf Seite 141 darauf hingewiesen, dass das Bundesamt für Wald (zuständig für die Kontrollen der Importeure) und die Bezirksverwaltungsbehörden - in diesem Fall die Forstbehörden (zuständig für die Umsetzung beim heimischen Einschlag) - bereits 2014 erste Kontrollen durchgeführt haben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1)     Wie viele Kontrollen haben das Bundesamt für Wald und die Forstbehörden bis jetzt durchgeführt?

a)     Was waren die Ergebnisse dieser Kontrollen?

b)     Haben die Ergebnisse bei zuständige Stellen zu weiteren Veranlassungen geführt?

i)      Wenn ja, welcher Art waren diese?

2)     Können Sie die Anzahl der Verstöße gegen die o.a. EU-Verordnung seit ihrem Inkrafttreten für den gesamten EU-Raum nennen?

3)     Können Sie die in Österreich vorgefallenen Verstöße gegen die o.a. EU-Verordnung seit ihrem Inkrafttreten beziffern?

4)     Wurden im Zusammenhang mit der o.a. EU-Verordnung in Österreich Geldstrafen verhängt?

a)     Wenn ja, in welcher Höhe und wofür wurden diese Beträge verwendet?

5)     Wie oft wurde über nach Österreich nicht korrekt verbrachte Holzeinfuhren die Verbringung in einen Drittstaat verhängt?

a)     Können Sie den Gesamtwert dieser rückverbrachten Holzeinfuhren benennen?

6)     Wie oft wurden Holz bzw. Holzprodukte im Auftrag öffentlicher Stellen vernichtet?

a)     Wie hoch war der Wert des vernichteten Holzes bzw. der vernichteten Produkte?

7)     Wie oft kam es zur Beschlagnahme von Holz bzw. Holzprodukten?

a)     Wie hoch war der Wert des beschlagnahmten Holzes bzw. der Produkte?

b)     Wie wurde mit dem beschlagnahmten Holz bzw. mit den Produkten verfahren?

8)     Wie viele der österreichischen Sägebetriebe konnten ihre Lieferanten und Kunden der letzten fünf Jahre nicht nennen?

a)     Wurden Sanktionen gegen diese Betriebe verhängt?

9)     Können Sie den zeitlichen und finanziellen Aufwand der relevanten österreichischen Behörden im Zusammenhang mit der Verwaltung und Kontrolle der Einhaltung der Holzüberwachung bis dato beziffern?

10)  Auf welche Höhe belaufen sich bis dato die Gesamteinnahmen für die Behörden aufgrund von Sanktionen nach dem HolzHÜG?

11)  Haben Sie bzw. Ihr Ressort Schätzungen für den Zeitaufwand, der durch die Holzverordnung verursacht wurde wird, vorgenommen?

a)     Wenn ja, wie beziffern Sie konkret diesen Zeitaufwand für die Forstwirte, für die holzverarbeitende Industrie und für die Papierindustrie?

12)  Können Sie bzw. kann Ihr Ressort den finanziellen Aufwand für die Betroffenen, der durch die Holzverordnung bis dato verursacht wurde, beziffern?

a)     Wenn ja, wie hoch war bzw. ist dieser konkret für die Forstwirte, für die holzverarbeitende Industrie und für die Papierindustrie?



[1]https://www.wko.at/Content.Node/service/Aussenwirtschaft/fhp/Einfuhrbestimmungen/EU-Holzverordnung_und_FLEGT.html