3467/J XXV. GP

Eingelangt am 14.01.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Fußfessel

 

 

Auf wien.orf.at wurde unlängst der Strafvollzugsdirektor Fußfessel Peter Prechtl, zum Thema Fußfessel zitiert:

„Für den Strafvollzug war das ein wichtiger Schritt“, zeigte sich Strafvollzugsdirektor Peter Prechtl überzeugt, gerade im Hinblick auf die Resozialisierung. 40 bis 50 Prozent haben ein Jahr oder ein bisschen mehr Freiheitsstrafe. 2.288 Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge haben seit 1. September 2010 ihre Haft per Fußfessel absolviert. Seit jenem Tag ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, die Haftzeit statt in einer Zelle im elektronisch überwachten Hausarrest abzusitzen.

Weitaus die meisten waren Strafgefangene. Nur 28 U-Häftlinge bekamen die Fußfessel, die nur unter strengen Auflagen vergeben wird. Rund acht Prozent - 184 Personen - mussten bisher den elektronisch überwachten Hausarrest wieder gegen eine Gefängniszelle eintauschen. Mit Stichtag 11. November befanden sich 282 Personen in Österreich im elektronisch überwachten Hausarrest.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

 

Anfrage

 

 

  1. Wie viele Häftlinge habe seit 1.9.2010 ihre Haft per Fußfessel absolviert? (aufgegliedert auf U-Häftlinge, Strafgefangene, Justizanstalten, Jahre und Herkunft der Häftlinge)
  2. Wie viele Häftlinge mußten seit 1.9.2010 den elektronisch überwachten Hausarrest abbrechen? (aufgegliedert auf U-Häftlinge, Strafgefangene, Justizanstalten, Jahre und Herkunft der Häftlinge)