3472/J XXV. GP

Eingelangt am 14.01.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend „Schuleinbrüche leicht gemacht“

 

Mit dem Titel „90 Schuleinbrüche: Es ging relativ leicht“ betitelt die Zeitung „Salzburger Nachrichten“ am 18.12.2014 eine Einbruchsserie dreier Diebe, die sich über einen Zeitraum von vier Jahren auf den Einbruch in Schulen spezialisiert und damit über 90.000 Euro Bargeld erbeutet haben. Der angerichtete Schaden an Fenstern, Türen und Kästen soll mit weit über 100.000 Euro noch höher sein. In den meisten Fällen wurden Fenster ausgehebelt, dann suchten die Diebe Konferenzzimmer, Schulbuffets und Sekretariate, um zu Geld zu gelangen. Zu dem Grund befragt, warum die Täter ausgerechnet Bildungseinrichtungen ausgewählt hätten, antwortete einer der letztlich Verurteilten: „Vielleicht war es die Meinung, dass man Schulen ziemlich einfach einbrechen kann. Und es ist dann auch relativ leicht gegangen.“ Es soll laut einem der Einbrecher nur ein einziges Mal ein Alarm losgegangen sein, „die meisten Schulen hatten offensichtlich keine Alarmanlage!“ Die Richterin dazu: „Sie hatten eigentlich fast vier Jahre lang kein Problem eines Erwischtwerdens.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesminister für Bildung und Frauen nachstehende

Anfrage

1)     Die Feststellung der Richterin „Sie [die Einbrecher] hätten eigentlich fast vier Jahre lang kein Problem eines Erwischtwerdens“ lässt den Schluss zu, dass sicherheitstechnische Vorkehrungen sowie etwaige getroffene Konsequenzen aus den Serieneinbrüchen an österreichischen Schulen unzureichend sind. Seit wann hatten Sie Kenntnis von der o.a. Einbruchserie?

a.     Welche Konsequenzen haben Sie bzw. Ihr Ressort aus dieser Kenntnis gezogen?

                                          i.    Gab es eine Zusammenarbeit mit der Polizei?

b.     Haben Sie die betroffenen Landesschulbehörden kontaktiert bzw. sind Sie von diesen kontaktiert worden?

                                          i.    Wenn ja, welche gemeinsamen Vorgehensweisen wurden unternommen bzw. avisiert?

2)     Österreichische Schulen gelten bei Einbrechern offensichtlich als „leichte Beute“. Welche Maßnahmen werden Sie angesichts dieser „Bewertung durch Kriminelle“ treffen, um Einbrüche an Schulen künftig zu verhindern?


3)     Die von den Einbrechern angerichteten Schäden liegen bei über € 100.000. Sind diese durch Versicherungen abgedeckt?

a.     Wenn nein, wer trägt die Kosten für die Schadensbehebung?

4)     Laut Zeitungsbericht erbeuteten die Täter bei ihren Einbrüchen über € 90.000 Bargeld. Gibt es Vorgaben für Direktoren und Sekretariat zur Aufbewahrung von Bargeld in Schulen?

a.     Wenn ja, werden diese beibehalten oder verschärft?

b.     Wenn nein, warum nicht?

c.     Ist die Aufbewahrung von Bargeld in Schulen versicherungsrechtlich gedeckt?

d.     Wer haftet im Fall einer unsachgemäßen Aufbewahrung von Geldbeträgen für eingetretenen Verlust?

5)     Das Unterrichtsministerium ist bekanntlich derzeit nicht in der Lage, seinen Mietverpflichtungen gegenüber der BIG nachzukommen und hat Mietstundungen ausverhandelt. Hat dieser Umstand Einfluss auf die adäquate sicherheitstechnische Ausstattung der Schulgebäude?

6)     Einer der Einbrecher erklärte dem Gericht gegenüber, dass die meisten Schulen offensichtlich keine Alarmanlagen hätten. Wie bewerten Sie diesen Umstand?

7)     Welche sicherheitstechnischen Standards sind an österreichischen Schulen vorgeschrieben?

8)     Wurden mit der BIG Vereinbarungen getroffen, die sicherheitstechnische Standards beinhalten?

a.     Wenn ja, wie stellen sich diese konkret dar?

9)     Wie viele Einbrüche an österreichischen Schulen sind in den letzten fünf Jahren erfolgt?

a.     Wie hoch war dabei der entstandenen Gesamtschaden?

b.     Welche Maßnahmen wurden aufgrund dieser Einbrüche gesetzt?