3487/J XXV. GP

Eingelangt am 21.01.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Daniela Holzinger BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familie und Jugend

 

betreffend „TOP-Jugendticket für alle unter 26 Jahren“

 

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 - 2018, Kapitel 02; Unterkapitel „Jugend“ auf Seite 27 setzt sich die Bundesregierung folgendes Ziel: „Sicherstellung der Mobilität aller Jugendlichen und jungen Menschen in schulischer und schulähnlicher Ausbildung durch Ausweitung des bestehenden Top-Jugendtickets auf bisher nicht erfasste Gruppen. Für Studierende soll das tarifliche Angebot im öffentlichen Verkehr (Studententicket) weiter entwickelt werden.“

Die Jugendorganisationen der Regierungsparteien haben vermehrt öffentlich eine Ausweitung des TOP-Jugendtickets auf alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 26 Jahren gefordert.

Aus Sicht der unterfertigenden Abgeordneten wäre es zielführend, entsprechend der Zielsetzung aus dem Regierungsprogramm und dem Wunsch der Jugend, allen in Ausbildung befindlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Österreich bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres die Möglichkeit zu geben, eine weiterentwickelte Form des derzeit bestehenden TOP-Jugendtickets - das aufgrund der Finanzierung über den Familienlastenausgleichsfonds und der Regelung im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 in den Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesministerin für Familie und Jugend fällt - nutzen zu können. Neben Schülerinnen und Lehrlingen sollen auch Studentinnen, Personen in Ausbildungsstätten nicht öffentlichen Rechts und derzeit nicht erfasste, in Ausbildung befindliche Personen (wie z.B. in Produktionsschulen, usw.) unter 26 Jahren, die öffentlichen Verkehrsmittel ganzjährig zu einem einmaligen kostengünstigen Pauschalbetrag in Anspruch nehmen können.

Deshalb stellen die unterfertigenden Abgeordneten an die

Bundesministerin für Familie und Jugend folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurden seitens des Bundesministeriums für Familie und Jugend bereits Gespräche zur Erreichung des Ziels geführt?

a.  Wenn ja, mit wem und welchen Ergebnissen?

b.  Wenn nein, warum nicht?

2.    Wurden diesbezüglich bereits Gespräche mit anderen Ministerien (z.B. Wissenschaftsministerium, Finanzministerium) geführt?

a.  Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

b.  Wenn nein, warum nicht?

3.    Wurden bereits Gespräche mit den Bundesländern und den jeweiligen Verkehrsverbünden über die Ausweitung des TOP- Jugendtickets um die genannten Personenkreise geführt?

a.  Wenn ja, mit welchen?

b.  Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

c.  Wenn nein, warum nicht?

4.    Gibt es offizielle Kostenschätzungen, wie viel eine Ausweitung des TOP-Jugendtickets um die genannten Personenkreise dem Bund bzw. den Ländern kosten würde?

a.  Im vom Familienministerium mitgetragenen Budget findet sich keinerlei budgetäre Deckung einer solchen im Regierungsprogramm beschlossenen Maßnahme. Geht man davon aus, dass eine kostenneutrale Lösung möglich ist?

5.    Gibt es aktuelle Erhebungen, wie viele jugendliche Personen von einer Ausweitung des TOP-Jugendtickets und somit von einer kostengünstigeren Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel profitieren würden?

a.  Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung der Zahlen nach Personenkreis.

b.  Wenn nein, werden Sie in nächster Zeit eine diesbezügliche Erhebung in Auftrag geben?

6.    Wurde seitens Ihres Ministeriums erhoben, welche Auswirkungen eine vermehrte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch Jugendliche auf deren Sicherheit im Straßenverkehr hat?

7.    Welche Maßnahmen und Schritte werden Ihrerseits die nächsten sein, um das Ziel (definiert im Arbeitsprogramm der österr. Bundesregierung) zu erreichen?