3494/J XXV. GP

Eingelangt am 22.01.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Aufnahme von arbeitsorganisatorischen Sicherheitskategorien in den ÖBB-Sicherheitsjahresbericht

BEGRÜNDUNG

 

Im Frühsommer 2014 wurden Übergriffe auf MitarbeiterInnen von Verkehrsbetrieben medial bekannt. Die Angriffe auf ZugbegleiterInnen sind in den letzten Jahren gestiegen. Zudem ist oftmals weniger Personal als früher im Einsatz.

Eine Anfragebeantwortung des Sozialministeriums (1570/AB, XXV.GP) hat ergeben, dass auch weitere Bedienstetengruppen, wie TriebfahrzeugführerInnen oder Kassenbedienstete Übergriffen ausgesetzt sind. Insgesamt ist bei der ÖBB von 200 bis 300 Anlassfällen auszugehen. Bei 3.000 ArbeitnehmerInnen entspricht (davon 1.300 ZugbegleiterInnen) das einem großen Gefahrenpotenzial für den ArbeitnehmerInnenschutz als auch für die allgemeine Sicherheit im öffentlichen Verkehr. Aus Sicht der Arbeitsinspektion gibt es drei Ansätze für Maßnahmen: technische und organisatorische Präventivmaßnahmen, Schulungen im Umgang mit Konfliktsituationen, Nachsorgemaßnahmen von Kriseninterventionteams.

Das Eisenbahngesetz beinhaltet, dass genügend Eisenbahnaufsichtspersonal zur Verfügung gestellt werden muss, aber ohne konkrete Vorgaben (Eisenbahngesetz § 30. (1)). Hier wäre ein gesetzlicher Ansatzpunkt gegeben, um gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, nach denen sich die ÖBB richten muss.

Die Anfragebeantwortung seitens der BMVIT (1708/AB, XXV.GP) bezog sich auf einen Jahresbericht, der aufgrund einer EU-Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft erstellt werden muss. Dieser enthält allerdings rein technische Sicherheitsindikatoren. Eine Aufnahme von arbeitsorganisatorischen Sicherheitskategorien (wie etwa der Anzahl der Übergriffe und Arbeitsunfälle) könnte einerseits die Problematik für die allgemeine Sicherheit als auch die Maßnahmensetzungen für den ArbeitnehmerInnenschutz sichtbar machen.

Leider hat Ihre Amtsvorgängerin eine Antwort auf die Fragen 7 bis 10 der vorangegangenen Parl. Anfrage 1815/J XXV.GP vermieden, obwohl diese Fragen erkennbar an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als Eisenbahnbehörde und nicht an die ÖBB gerichtet waren. Diese Fragen müssen daher erneut gestellt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Warum wird in der ersten Anfragebeantwortung auf den ÖBB-Sicherheitsjahresbericht verwiesen, der lediglich Indikatoren ausweist, die sich auf technische Sicherheit beziehen?

2)    Sind aus Ihrer Sicht eine Konkretisierung hinsichtlich der ausreichenden Anzahl von Aufsichtspersonal z.B bei Großereignissen im Eisenbahngesetz denkbar um den ArbeitnehmerInnenschutz als auch die öffentliche Sicherheit besser gewährleisten zu können? Wenn nein, warum?

3)    Wird sich Ihr Vertreter im Aufsichtsrat für eine Aufnahme von arbeitsorganisatorischen Sicherheitskategorien wie Übergriffe von Fahrgästen auf MitarbeiterInnen im Jahresbericht einsetzen? Wenn nein, warum?

4)    Welche gesetzlichen Ansatzpunkte sehen Sie, um zu ganzheitlich verstandener - also über die im Eisenbahngesetz dominante technische und materialbezogene Sicherheit hinausreichender - Eisenbahnsicherheit zu gelangen?

a.    Ist eine Konkretisierung des Einsatzes des Eisenbahnaufsichtspersonals z.B. bei Großereignissen geplant bzw. vorstellbar?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5)    Welche Maßnahmen wurden seitens Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren gesetzt, um die Sicherheit von ZugbegleiterInnen und weiterer gefährdeten Beschäftigten bei der ÖBB zu verbessern?

6)    Welche konkreten Maßnahmen werden seitens Ihres Ressorts seit Einlangen der vorangegangenen Parl. Anfrage 1815/J XXV.GP nun gesetzt, um die Sicherheit von ZugbegleiterInnen und weiterer gefährdeten Beschäftigten bei der ÖBB in Zukunft zu verbessern?

7)    Welche Maßnahmen dazu sind seitens Ihres Ressorts als ÖBB-Aufsichtsbehörde im kommenden Jahr geplant?

8)    Welche finanziellen Mittel werden für die Maßnahmen aufgewendet (Aufschlüsselung nach Maßnahmentyp und für den Zeitraum 2009-2014)?