Eingelangt am 23.01.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr.
Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend E-Card
–Schwund bei den einzelnen Sozialversicherungsträger
In der Anfragebeantwortung 2884/AB wird der E-Card
–Schwund bei den einzelnen Sozialversicherungsträgern aufgelistet.
Dieser ist nach „gestohlen“ und „verloren“ aufgelistet.
Nun ist es von Interesse, wie sich dieser Schwund, der in den Jahren 2008 bis
2013 rund 1,2 Millionen Stück umfasst hat auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger aufteilt.
In diesem Zusammenhang stellen
die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit
folgende
Anfrage
- Wie
teilen sich die als gestohlen gemeldeten und gesperrten E-Cards bzw. deren
dazugehörige Sozialversicherte auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger und Jahre seit 2008 auf?
- Wie
teilen sich die als verloren gemeldeten und gesperrten E-Cards bzw. deren
dazugehörige Sozialversicherte auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger und Jahre seit 2008 auf?
- Wie
hoch ist die Anzahl an Sozialversicherten, denen die E-Card einmal seit
2008 gestohlen worden ist?
- Wie
hoch ist die Anzahl an Sozialversicherten, denen die E-Card mehrmals seit
2008 gestohlen worden ist( zweimal, dreimal, viermal, fünfmal, mehr
als fünfmal)?
- Wie
teilt sich diese Anzahl in Frage 3. auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger auf?
- Wie
hoch ist die Anzahl an Sozialversicherten, die die E-Card einmal seit 2008
verloren haben? ( zweimal, dreimal, viermal, fünfmal, mehr als
fünfmal)
- Wie
teilt sich diese Anzahl in Frage 6. auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger auf?
- Wie
teilen sich die in den Fragen 1. bis 7. ausgewiesenen Sozialversicherten
auf die Kategorien Österreicher, EU-Staatsbürger,
Drittstaatsangehörige auf?
- Wie
teilen sich die seit 2008 gemeldeten 421 Verdachtsfälle auf die
einzelnen Sozialversicherungsträger auf?
- Handelt es
sich bei diesen Verdachtsfälle um solche, die in Folge einer als
„gestohlen gemeldeten E-Card“ untersucht wurden?
- Wenn
ja, in wie vielen Fällen?
- Wie
teilten sich diese Verdachtsfälle auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger auf?
- Handelt
es sich bei diesen Verdachtsfällen um solche, die in Folge einer als
„verloren gemeldeten E-Card“ untersucht wurden?
- Wenn
ja, in wie vielen Fällen?
- Wie
teilten sich diese Verdachtsfälle auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger auf?
- Gab
es bei den 421 Verdachtsfällen Strafanzeigen bzw.
Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft?
- Wenn
ja, in wie vielen dieser Verdachtsfälle?
- Gab
es bei den 421 Verdachtsfällen Verurteilungen durch die ordentlichen
Gerichte?
- Wenn
ja, in wie vielen dieser Verdachtsfälle?
- Bei
wie vielen dieser Verdachtsfälle handelte es sich um
Österreicher, EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige?
- Haben
sich die Sozialversicherungsträger jeweils als Privatbeteiligte dem
Verfahren angeschlossen?
- Wie
hoch war der Schaden, der durch diese Verdachtsfälle entstanden ist,
und welcher Betrag konnte im Privatbeteiligungsverfahren zurückgeholt
werden?