3566/J XXV. GP

Eingelangt am 26.01.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend FreigängerInnen im Strafvollzug

BEGRÜNDUNG

 

Es entspricht dem Zweck des Strafvollzuges, den Strafgefangenen die Aufrechterhaltung von sozialen Bindungen außerhalb der Anstalt zu ermöglichen und mit zunehmender Bewährung und Aussicht auf Entlassung Lockerungen des Vollzuges zu gewähren. In diesem Sinne ist auch der gelockerte Vollzug in der Form des Freigangs zu begrüßen. Ein Arbeitsplatz stellt eine wesentliche Voraussetzung der (Re-)Integration dar. FreigängerInnen werden oftmals nach ihrer Entlassung nahtlos weiter am Arbeitsmarkt beschäftigt.

In den letzten Wochen wurde auch zwei zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilten ehemaligen ÖVP-Spitzenpolitikern eine solche Vollzugslockerung gewährt. Tagsüber dürfen Ex-Landesrat Josef Martinz und Ex-Innenminister Ernst Strasser nun als Freigänger einer Beschäftigung außerhalb des Gefängnisses nachgehen. Vor allem der Umstand, dass der Haftantritt von Ernst Strasser erst ein paar Wochen zurückliegt, hat in der Öffentlichkeit für Unmut gesorgt.

Die vorliegende Anfrage soll zeigen, dass das beschriebene Vorgehen der gelebten Praxis der Gewährung von Vollzugslockerungen entspricht.

 


 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Strafgefangene werden mit Stichtag 1.2.2015 im gelockerten Vollzug gemäß § 126 Abs 2 und Abs 3 StVG als FreigängerInnen geführt?

2.    Bei wie vielen dieser FreigängerInnen handelt es sich um einen Fall des § 126 Abs 2 Z 2 StVG?

3.    Bei wie vielen dieser FreigängerInnen handelt es sich um einen Fall des § 126 Abs 2 Z 3 StVG?

4.    Wie viele dieser FreigängerInnen sind männlich, wie viele sind weiblich?

5.    Wie verteilen sich diese Freigänge auf österreichische Strafgefangene, Strafgefangene aus sonstigen EU-Staaten und Strafgefangenen aus Drittstaaten?

6.    Wie viele Tage Freigang wurden in den Jahren 2010 bis 2014 jeweils an österreichischen Justizanstalten genehmigt?

7.    Wie viele Strafgefangene hatten jeweils in den Jahren 2010 bis 2014 zumindest einen Freigang?

8.    Wie viele der in den Jahren 2010 bis 2014 jeweils entlassenen Strafgefangenen hatten im Laufe ihrer Haft zumindest einen Freigang (Angaben in absoluten Zahlen und in Prozent bezogen auf die Summe der entlassenen Strafgefangenen)?

9.    Wie oft wurde in den Jahren 2010 bis 2014 jeweils ein Freigang bereits in den ersten drei Monaten nach Strafantritt gewährt?

10. Wie viele Strafgefangene haben in den Jahren 2010-2014 jeweils der Anordnung eines Freigangs gemäß § 126 Abs 3 StVG widersprochen?

11. Welche Einnahmen hat das BMJ jeweils in den Jahren 2010 bis 2014 aufgrund von Arbeitsleistungen durch FreigängerInnen erhalten?