3582/J XXV. GP

Eingelangt am 28.01.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Rainer Hable, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Telekom-Skandal

 

Für die Aufarbeitung des sogenannten „Telekom-Skandals“ wurde am 12. Oktober 2011 die BDO AG vom Aufsichtsrat der Telekom Austria AG beauftragt, den Zeitraum 2000 bis 2010 zu prüfen. Ziel dieser Prüfung war, laut dem offiziellen BDO Bericht, die Aufklärung und Prävention doloser Handlungen (insbesondere Vorteilsnahme und Untreuehandlung) in der Telekom Austria Gruppe durchzuführen. Der Bericht wurde der Hauptversammlung am 23. Mai 2012 vorgelegt und wurde auf Grund des Sprengstoffs unter Verschluss gehalten, wie NEWS in einer OTS vom 15. Mai 2012 berichtete.

Laut dem BDO Bericht wurde die Einflussnahme von Verantwortlichen der Managementebene, insbesondere u.a. des „Kronzeugen“ Gernot Schieszler, ersichtlich, der auffällige Berater teilweise über einen längeren Zeitraum beauftragt hat.

Im Besonderen fällt die Zusammenarbeit der SPOT-Special Opportunities Beteiligung AG (SPOT AG), lt. Firmenbuchauszug seit Juli 2010 SPOT GmbH, auf, die bisher wenig hinterfragt wurde. SPOT AG war laut BDO Bericht im Zeitraum von 2005 bis 2009 beratend für die Telekom Austria tätig. SPOT AG war und ist ein Unternehmen, das bei Beteiligungen und Übernahmen berät und selber durchführt, schreibt das Wirtschaftsblatt am 21. November 2014. Insgesamt wurden Zahlungen seitens der Telekom Austria an SPOT AG i.H.v. EUR 5.423.455,16 brutto identifiziert. Die Bestellungen wurden laut BDO Bericht alle von Gernot Schieszler als Bedarfsträger ausgelöst, obwohl die Fachabteilung M&A der Bedarfsträger für die Dienstleistungen der SPOT AG gewesen sein müsste. Die Hauptintention für die Geschäftsbeziehung war hier, bei potentiellen Übernahmen von außen möglicherweise ein Gegengewicht über internationale Investoren zu schaffen.

Die SPOT AG wurde am 4. August 2005 beim Handelsgericht Wien eingetragen. Laut Firmenbuchauszug fungierte Dr. Stefan Prochaska von der Gründung an bis zum 17. September 2005 als Alleinaktionär. Laut einem Bericht des Wirtschaftsblatts vom 21. November 2014 übernahm Prochaska die Aktien und verteilte sie. Wer früher noch Aktionär gewesen war, wollte Prochaska wegen Verschwiegenheitspflicht nicht sagen. Allerdings war auch eine "Stiftung" Aktionär - nämlich eine von Prochaska selbst initiierte Stiftung, so der Artikel des Wirtschaftsblatts. Laut Firmenbuch war Dr. Stefan Prochaska ab der Gründung bis zum 6. Juli 2007 Vorsitzender des Aufsichtsrats, und von 6. Juli 2007 bis 27. Juli 2010 Stellvertreter desselben. Dr. Stefan Prochaska, derzeit u.a. Vizepräsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, war der Anwalt von Gernot Schieszler, der ihn im Fall Telekom zum Kronzeugenstatus begleitete.

Aus allen Bestellungen scheint die Bestellung 3500000052 i.H.v. EUR 2.520.000 brutto besonders fragwürdig. Gegenstand dieser Rechnung war die durchgeführte Transaktion von eTel. Die besondere Fragwürdigkeit ergibt sich lt. BDO Bericht aus folgenden Gründen:

·        Die Bedarfsanforderung wurde am 30. Mai 2007 unterzeichnet, die Rechnung jedoch bereits am 4. Mai 2007 ausgestellt.

·        Auf Grund der "besonderen Vorkenntnisse" der SPOT AG wurden keine Vergleichsangebote eingeholt.

·        Es wurde ein Erfolgshonorar von 1,5% des Transaktionsvolumens vereinbart. Bei einem Transaktionsvolumen i.H.v. EUR 93 Mio. hätte das Erfolgshonorar EUR 1,395 Mio. ergeben. Tatsächlich wurde ein Honorar von EUR 2,1 Mio., und somit um EUR 705.000 zu viel, in Rechnung gestellt.

·        BDO konnte keine Dokumentation des Leistungsnachweises aus den ihnen vorliegenden Unterlagen identifizieren.

·        Vielmehr bestehen Anzeichen dafür, dass die Leistung in diesem Zusammenhang teilweise deckungsgleich von dem Beratungsunternehmen Com Partners erbracht wurde. Com Partners hatte nicht das Gefühl eine deckungsgleiche Leistung mit anderen Beratern zu erbringen.


























Aus diesem Grund stellen die unterfertigen Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Ist Ihnen bzw. einem weisungsgebundenen Angehörigen Ihres Ressorts oder nachgeordneter Dienststellen der Bericht der BDO bekannt (siehe Auszug des BDO Berichts im Anhang)?

2.    Wenn ja, seit wann?

3.    Wenn ja, ist Ihnen auch der Teil des BDO-Berichts über die Zusammenarbeit der SPOT AG mit der Telekom Austria bekannt und hier im Besonderen die Details zur Bestellung 3500000052?

4.    Wurden in diesem Zusammenhang von Seiten der zuständigen Staatsanwaltschaft bereits Ermittlungsverfahren eingeleitet?

5.    Wenn ja, seit wann ist die Staatsanwaltschaft hier tätig?

6.    Wenn ja, welche konkreten Ermittlungsschritte wurden gesetzt und was waren die Ergebnisse?

7.    Wenn nein, was ist der Grund warum die Staatsanwaltschaft bisher nicht tätig wurde?

8.    Gab es in der Vergangenheit bereits Ermittlungen bezüglich der Zusammenarbeit der SPOT AG mit der Telekom?

9.    Wenn ja, aus welchem Grund wurden diese Ermittlungen eingestellt?

10. Wurden Gernot Schieszler, Dr. Stefan Prochaska und Dr. Thomas Scheiner von der Staatsanwaltschaft im vorliegenden Zusammenhang mit SPOT AG einvernommen?

11. Wurden geschäftliche Verbindungen zwischen Gernot Schieszler als Auftraggeber und der SPOT AG, an der Dr. Stefan Prochaska beteiligt war, während der Ermittlungen untersucht?

12. Im Zuge vorgegangener Gerichtsverfahren erklärte Gernot Schieszler, sich selbst als Teil des Ermittlungsteams zu sehen. Im vorliegenden Fall SPOT AG könnte auch gegen Gernot Schieszler selbst ermittelt werde. Kooperiert er tatsächlich im hier vorgebrachten Fall SPOT AG mit den Ermittlungsbehörden als Teil des Ermittlungsteams?

13. Sollte in Zusammenhang mit der Bestellung 3500000052 ein Strafverfahren eingeleitet werden, würde dies zu einer Neubewertung Gernot Schieszlers Kronzeugenstatus führen?

14. Wenn ja, wie würde diese Neubewertung aussehen?

15. Wenn sich die Staatsanwaltschaft Wien in Verfahren auf Gernot Schieszlers Aussagen als Kronzeugen stützt, ist die Staatsanwaltschaft Wien wiederum die qualifizierte Behörde um über die mögliche Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Kronzeugen selbst zu entscheiden?


16. Wurden aus der Befürchtung, Gernot Schieszler als Kronzeugen zu verlieren, bisher keine Ermittlungen eingeleitet?

17. Wurden in Zusammenhang mit den im BDO Bericht dargestellten Sachverhalten Vorhabensberichte durch die zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt?

18. Wenn ja, welche Reaktion bzw. Weisung erfolgte durch Sie bzw. weisungsgebundene Angehörige Ihres Ressorts?