3791/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Herbert Kickl, Werner Neubauer, Peter Wurm,  

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Korruption und Freunderlwirtschaft in der PVA Graz

 

In der PVA Graz soll ein SPÖ-Parteimitglied, Frau Andrea S., immer noch Privilegien genießen, obwohl sie schon lange nicht mehr Betriebsratsmitglied ist. Nach dem sie acht Jahre lang FSG-Betriebsrätin war, wurde eine eigenen Planstelle für die SPÖ-Frau geschaffen, ohne dass sie ein tatsächliches Aufgabengebiet hat. PVA-intern geht man davon aus, dass Frau S. diese Position dem Wohlwollen von Herrn FSG-Zentralbetriebsrat Prebio, einem engen Parteifreund, zu verdanken hat.

 

Die „Dienstwoche“ der SPÖ-Genossin S. schaut folgendermaßen aus: Zwei „Arbeitstage“ verbringt S. in der PVA Graz, drei Tage in der Woche hält sie sich als „betriebsrätliche“ Assistentin in Wien auf. Für die wöchentlichen Transfers Graz-Wien-Graz werden Reisekostenabrechnungen gestellt. PVA-Insider gehen davon aus, dass der Schaden durch diesen „Scheinposten“ mittlerweile bei über 100.000,- Euro liegt.

 

Als Aufsichtsbehörde über die PVA ist das Sozialministerium angehalten, hier solchen Vorgänge, die auf Kosten der Beitragszahler passieren, abzustellen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Haben Sie Kenntnis vom Fall S. in der PVA Graz?

2.    Welche aufsichtsrechtlichen Maßnahmen haben Sie in diesem Fall gesetzt?

3.    Stimmt es, dass es diesbezüglich bereits Anzeigen bzw. Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft gegeben hat?

4.    Wurde das Sozialministerium von der Staatsanwaltschaft wegen des Fall S. kontaktiert?

5.    Wenn ja, welche konkreten Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft beim Sozialministerium bzw. in der PVA aufgenommen?

6.    Wie viele „betriebsrätlichen Assistentinnen“ hält sich die PVA überhaupt?

7.    Wem sind diese zugeordnet?

8.    Sitzen diese auf Dienstposten, die eigentlich keine konkrete Funktion haben?

9.    Welchen Rechtsstandpunkt nimmt das Sozialministerium zu diesen „betriebsrätlichen Assistentinnen“ als Aufsichtsbehörde ein?