3868/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend Struktur und Förderung von Studentenheimen wegen Verdachts auf Umgehungsgeschäfte hinsichtlich ihrer Nutzung

 

Im 17. Wiener Gemeindebezirk gibt es eine Moschee, die zu einer Riesenmoschee umgebaut werden soll. Auf einer bebauten Fläche von 1.400 m2 sollen eine Männer-Moschee und eine Frauen-Moschee, Seminarräume, Klassenzimmer für Unterricht, ein Speisesaal, ein Auditorium und eine Bibliothek sowie EDV-Räume errichtet werden. Dazu kommen Zimmer, eine Sporthalle, eine Teestube und ein Lokal.

 

Im Herbst 2011 starteten die Baumaßnahmen, obwohl keine Baugenehmigung vorlag. Statische Baumängel führten im Jänner 2012 zu einem Großeinsatz der Feuerwehr. In der Folge wurde die illegale Baustelle durch den Amtssachverständigen wegen Standsicherheitsmängel gesperrt. 

 

In der Zwischenzeit wird aber wieder fleißig gebaut. Nach vorliegenden Informationen wird dort nun von der  Union Islamischer Kulturzentren in Österreich ein Studentenheim gebaut.

 

Somit liegt der Verdacht nahe, dass der geplante Moschee-Ausbau bzw. Bau eines Islamischen Kulturzentrums als Errichtung eines Studentenheims getarnt wird und ein klassisches Umgehungsgeschäft vorliegt. Die Träger von Studentenheimen unterliegen dem Studentenheimgesetz und sind der Gemeinnützigkeit verpflichtet. Es fragt sich, ob die Union Islamischer Kulturzentren diesen Gemeinnützigkeitscharakter erfüllt. Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwiefern die Errichtung von Studentenheimen allgemein vorgeschoben wird, um Umgehungsgeschäfte hinsichtlich ihrer späteren Nutzung zu tätigen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Träger von Studentenheimen gibt es in Österreich, gegliedert nach Bundesländern?


2.    Wie viele der dort zur Verfügung gestellten Heimplätze werden vom Bund gefördert und in welcher Höhe, gegliedert nach Träger?

 

3.    Wie sieht die Struktur der Träger aus, gegliedert nach Bundesländern?

 

4.    Wie hoch ist der Prozentsatz der Heimträger, die im Sinne des § 20 Studentenheimgesetz eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft sind, gegliedert nach Bundesländern?

 

5.    Wie hoch ist der Prozentsatz der Heimträger, die im Sinne des § 20 Studentenheimgesetz der Islamischen Glaubensgemeinschaft zugerechnet werden können, gegliedert nach Bundesländern?

 

6.    Ist die Union Islamischer Kulturzentren als Trägerin von Studentenheimen registriert und damit überhaupt berechtigt, ein Studentenheim zu betreiben?

 

7.    Hat die Union Islamischer Kulturzentren um die Errichtung von Studentenheimen angesucht?

Wenn ja, wann und welche Standorte betrifft es?

Wenn ja, wurde deren Errichtung genehmigt?

Wenn nein, warum nicht?

 

8.    Wurde oder wird die Errichtung von Studentenheimen durch die Union Islamischer Kulturzentren mit öffentlichen Mitteln gefördert?

Wenn ja, wann und welche Standorte betrifft es?

Wenn ja, aus welchen Mitteln und in welcher Höhe?

Wenn nein, warum nicht?