406/J XXV. GP

Eingelangt am 15.01.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und weiterer Abgeordneter an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend drohende Verluste und Unregelmäßigkeiten in der finanziellen Gebarung des Burgtheaters

 

BEGRÜNDUNG

 

Wie Anfang Jänner dieses Jahres bekannt wurde, wurde die Vizedirektorin und ehemalige langjährige Geschäftsführerin des Burgtheaters, Silvia Stantejsky, wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten in der Finanzgebarung durch Bundestheater-Holding Direktor Georg Springer im November 2013 zunächst suspendiert und dann von Direktor des Burgtheaters, Matthias Hartmann, entlassen. Sowohl Direktor Hartmann als auch Georg Springer verneinen jegliche Mitverantwortung an den vermuteten Unregelmäßigkeiten. Am 9. Januar d.J. stellte der Abgeordnete Zinggl eine Anfrage an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (381/J, XXV. GP), in der Auskunft über den genauen Inhalt der Vorwürfe gegenüber Frau Stantejsky sowie über den Kenntnisstand von Direktor Hartmann und Geschäftsführer Springer von den Unregelmäßigkeiten, die Frau Stantejsky zur Last gelegt werden, verlangt wird.

Das Nachrichtenmagazin „Profil“ berichtet in seiner Printausgabe vom 13. Januar d.J. über weitere Hintergründe der Entlassung Stantejskys sowie die vermutlich desaströse budgetäre Lage des Burgtheaters. So soll die Entlassung Stantejskys in Zusammenhang mit der Überweisung eines „fünfstelligen Euro-Betrags“ auf ihr Privatkonto stehen. Zudem kolportiert „Profil“ für das Geschäftsjahr 2012/13 einen Verlust des Burgtheaters von zehn bis zwölf Millionen Euro. Der ehemalige Direktor des Burgtheaters, Nikolaus Bachler, wird von „Profil“ wie folgt zitiert:

 

„Die Geschichte wirkt wie eine Farce von Qualtinger. Die Burg hat zwei Geschäftsführer und damit ein klares Vieraugenprinzip. Dann fährt man das Haus an den Rand der Pleite. Daraufhin entlässt ein Geschäftsführer den anderen – der zufällig die verdienteste Frau des Hauses ist. Schuld an dem Dilemma soll dann die mangelnde Subvention sein – und das in dem mit Abstand reichsten Theater der Welt. So viel Zynismus gibt es in keinem Theaterstück.“


Diese zweifelhaften Vorgänge werfen Fragen auf, inwieweit die Bundestheater-Holding GmbH ihren Controlling-Pflichten im Burgtheater nachgekommen ist und wie es um die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips im Burgtheater bestellt ist. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur als Eigentümervertreter steht in der Pflicht, hier für Klarheit zu sorgen und von seinem Kenntnisstand über den finanziellen Zustand des Burgtheaters sowie vermeintlicher Unregelmäßigkeiten in der Buchführung Auskunft zu erteilen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgende

 

 

Anfrage

 

1)      Wie ist es möglich, dass – obwohl Transaktionen über 10.000 Euro dem Vier-Augen-Prinzip unterliegen – offensichtlich die Überweisung eines fünfstelligen Betrages auf das private Konto von Silvia Stantejsky erfolgen konnte?

 

2)      Wann erfuhr das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. die Bundestheater-Holding GmbH erstmals von der Überweisung des fraglichen Betrages an Silvia Stantejsky?

 

3)      Was ist dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. der Bundestheater-Holding GmbH nach aktuellem Stand über die Überweisung des fraglichen Betrages an Silvia Stantejsky bekannt?

 

4)      Stimmt es, dass der Betrag eine Rückzahlung von Beträgen darstellt, die die stv. Direktorin Stantejsky dem Burgtheater „vorgestreckt“ hat, wie ihre Anwältin gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Profil“ ausdrückt?

 

5)      Wenn ja, aus welchem Grund und in welcher Liquiditätssituation erfolgte die „Vorstreckung“ von Beträgen?

 

6)      Was ist dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. der Bundestheater-Holding GmbH über einen drohenden Fehlbetrag von einem kolportierten zweistelligen Millionenbetrag für das Geschäftsjahr 2012/13 des Burgtheaters bekannt?

 

7)      Falls ein derartiger Fehlebtrag im operativen Ergebnis erwartet wird, wie setzt sich dieser nach aktuellem Kenntnisstand zusammen bzw. wie kommt es zu einer derartigen Kostensteigerung?

 

8)      Falls ein solcher Fehlebtrag im operativen Ergebnis erwartet wird, sind ein konzernweiter Ausgleich oder Maßnahmen wie eine Kapitalherabsetzung geplant, um einen Bilanzverlust zu verhindern?

 

9)      Widrigenfalls, ist für den Fall eines drohenden Bilanzverlustes eine Erhöhung der Basisabgeltung durch den Bund angedacht?


10)  Wie ist es aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, zu erklären, dass im Geschäftsjahr 2009/10 – der ersten Spielzeit unter dem heutigen Direktor Matthias Hartmann – Ausgaben für Personal, Material und sonstige betriebliche Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben sind, obschon die entsprechende Spielzeit mit sechs Premieren und der Aufnahme des Kindertheaterbetriebs „Junge Burg“ außerordentliche Mehrbelastungen für das Budget des Burgtheaters hätten erzeugen müssen?

 

11)  Hat es zur in 10) beschriebenen Problematik Nachforschungen des Aufsichtsrates der Bundestheater-Holding gegeben?

 

12)  Widrigenfalls, warum nicht?

 

13)  Wie erklärt das Bundesministerium für Unterreicht, Kunst und Kultur, dass durch die Bestellung von neuen Abschlussprüfern eine grundlegend neue „Abschreibungsmethodik“ notwendig wurde?

 

14)  Stimmt es, dass sich das Defizit rein auf diese neue Abschreibungsmethodik zurückführen lässt?

 

15)  Stimmt es, dass Bühnenbilder über die Spielzeit eines Stückes hinaus abgeschrieben wurden obwohl in §204 UGB normiert ist, dass Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre zu verteilen sind, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich wirtschaftlich genutzt werden kann?