4212/J XXV. GP

Eingelangt am 18.03.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend „Green Jobs“

 

Green Jobs sind Arbeitsplätze im Umweltsektor. Laut Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist in Österreich bereits jeder zwanzigste Arbeitsplatz ein sogenannter Green Job und rund 11% des BIP werden in diesem Sektor erwirtschaftet. Laut EU-Definition sind Green Jobs Arbeitsplätze in der Herstellung von Produkten, Technologien und Dienstleistungen, die Umweltschäden vermeiden und natürliche Ressourcen erhalten. Diese Arbeitsplätze sind vorwiegend in den Bereichen erneuerbare Energie, nachhaltiges Bauen und Sanieren oder Wasser- und Abwassermanagement zu finden. Hilfsarbeiten oder Lehrberufe, ebenso wie Berufe mit sehr hohem Qualifikationsniveau können ebenfalls in diesen Bereich eingeordnet werden. Durch diese allgemeine Definition können jedoch in allen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen Green Jobs gefunden werden. Wenn laut Lebensministerium mitgeteilt wird, dass die Umweltbeschäftigung ein deutliches Plus mit einem Wachstum von 2,1% verzeichnet und der Umweltumsatz um 5,1% also auf 32,6 Milliarden Euro gestiegen ist, stellt sich hier jedoch die Frage, welche Segmente tatsächlich als Green Job zu diesem Wachstum beigetragen haben.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 


 

Anfrage:

 

1.    Welche Kriterien definieren „Green Jobs“?

 

2.    Wie viele Berufsbilder wurden seit 2012 bis zum Zeitpunkt dieser Anfrage in „Green Jobs“ umgewandelt (bitte um Auflistung nach Bundesländern, Jahren und Berufsbild)?

 

3.    Inwieweit ist gewährleistet, dass bei der Erfassung von „Green Jobs“ nicht nur die ökologische, sondern auch die soziale Nachhaltigkeit des entsprechenden Arbeitsplatzes beurteilt wird?

 

4.    Fallen Umwelttechniker, Regalschlichterin vom Bio-Joghurt und Müllmann unter die gleiche Definition von „Green Jobs“?

a)    Wenn ja, gibt es eine konkrete Liste von Tätigkeiten, die als „Green Job“ gelten (bitte ggf. um Auflistung)?

b)    Wenn nein, nach welchen Kriterien wird hier unterschieden und wer ist hier letzte Instanz in der Entscheidung?

 

5.    Inwieweit entspricht die österreichische Definition von „Green Jobs“ jener der europäischen und wo liegen die Unterschiede?  

 

6.    Wie viele Green Jobs existieren per Datum des Einlangens dieser Anfrage in der Land- und Forstwirtschaft, Bauwirtschaft, Abwasserentsorgung und Abfallbehandlung, Energiesektor und Handel bzw. in anderen (welchen) Sektoren?

 

7.    Besteht eine gesamtwirtschaftliche Analyse über den Effekt von „Green Jobs“ auf andere Sektoren oder auf die wirtschaftliche Situation innerhalb der Betriebe?

 

8.    Welche Kriterien muss eine Arbeitsstelle erfüllen, um als „Green Job“ bewertet zu werden?

 

9.    Liegen Ihnen Daten vor, wie viele Männer und wie viele Frauen in „Green Jobs“ beschäftigt sind?

a)    Auf welche Quellen welchen Datums berufen Sie sich?