4309/J XXV. GP

Eingelangt am 20.03.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend den Handel mit Anleihen der Hypo Alpe Adria bzw. Heta Asset Resolution

 

 

Am 22.02.2015 berichtete die Tageszeitung „Der Standard“ über eine mögliche Beteiligung von Gläubigern bei der Abwicklung der Hypo Alpe Adria bzw. Heta Asset Resolution:

„Neue Indizien für Gläubigerbeteiligung bei Ex-Hypo, 22. Februar 2015, 17:22

Grundlage in neuem Abwicklungsgesetz verankert – Handlungsbedarf schon im März

Wien – Eine Beteiligung von Gläubigern an den Hypo-Aufräumkosten könnte rascher erfolgen als bisher gedacht. Bereits im März werden zwei Anleihen im Volumen von 950 Millionen Euro fällig, bei denen ein sogenanntes Bail-in zur Debatte steht. Denn: Würden die Gläubiger im März noch voll bedient, später fällige Anleihen aber nicht voll zurückgezahlt werden, könnte das dem Prinzip der Gleichbehandlung von Gläubigern zuwiderlaufen.

Die rechtliche Grundlage für eine Beteiligung der Investoren – ihre Forderungen würden herabgesetzt – wollen die Experten im neuen Bankenabwicklungsgesetz BaSAG gefunden haben. Tatsächlich wurde erst nach Abschluss der Begutachtung in die Ministerratsvorlage ein Passus in Paragraf 162 Absatz 6 eingebaut, dem zufolge das Bail-in auch für Abbaueinheiten gelte. Damit könnte sich die Heta auf das Regelwerk berufen, obwohl sie keine Bank ist. Auch für die künftige Abwicklung der ÖVAG könnte das Gesetz zur Anwendung gelangen, meinen Eingeweihte. Voraussetzung für einen derartigen Haircut wäre ein Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA).

 

Höhere Verluste

Dass Finanzminister Hans Jörg Schelling in Richtung Gläubigerbeteiligung nachdenkt, dürfte mit den wachsenden Verlusten der Heta zusammenhängen. Wie berichtet, zeichnen sich Wertberichtigungen bei der Übernahme der Assets durch die Heta von fünf Milliarden Euro ab. Im Budget 2014 sind dafür nur vier Milliarden Euro veranschlagt worden. Nach wie vor ist strittig, inwieweit die Haftungen des Landes Kärnten einem Bail-in der Anleihen entgegenstehen. Der Schritt ist jedenfalls umstritten, würden doch erstmals vorrangige und garantierte Anleihen geschnitten. Neben Bankern und Investoren warnt auch der frühere BZÖ-Abgeordnete und Berater Stefan Petzner vor einem Bail-in: "Die Enteignung der Vorranggläubiger würde die Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes Österreich unwiederbringlich schädigen", sagt er zum Standard. Sollte sich Finanzminister Schelling zu einem neuerlichen Schuldenschnitt entschließen, würden sich die negativen Auswirkungen auf den österreichischen Bankensektor noch verstärken, befürchtet der frühere Mandatar. Denn ein Schuldenschnitt müsste alle Anleihen betreffen. (red, DER STANDARD, 23.2.2015)“

 

Am 01.03.2015 wurde vom Bundesministerium für Finanzen erklärt, keine weiteren Zuschüsse zur Heta zu leisten. Die Heta wurde unter Aufsicht der Finanzmarktaufsicht gestellt, welche am 02.03.2015 ein Zahlungsmoratorium verhängte.

 

Zwischen den ersten öffentlichen Andeutungen über eine mögliche Gläubigerbeteiligung und der Entscheidung des BMF lag eine Woche. Der Versuch, von Anleihengläubigern einer Gläubigerbeteiligung zu entgehen, kann deswegen nicht ausgeschlossen werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Liegen dem BMF Informationen über verstärkte Handelsaktivitäten mit Hypo Alpe Adria bzw. Heta Anleihen vor, die darauf hindeuten, dass Gläubiger versuchten, sich der Gläubigerbeteiligung zu entziehen?

2.     Wenn ja, welche?

3.     Liegen dem BMF Informationen oder Verdachtsmomente über sogenannte Insiderinformationen vor, die derartige Aktivitäten begünstigten oder überhaupt erst auslösten?

4.     Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um eine Gleichbehandlung aller Gläubiger zu erzielen?