4346/J XXV. GP

Eingelangt am 23.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Georg Willi, Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Umsetzungsstand Klimaschutzmaßnahmen nach dem Klimaschutzgesetz

 

Die Republik Österreich ist im Rahmen der EU-2020-Ziele zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes von 16% gegenüber dem Stand von 2005 verpflichtet. Zur Erreichung dieses Ziels wurden im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes gemeinsame Maßnahmen von Bund und Ländern für die Jahre 2013 und 2014 verabschiedet. Aktuell werden die Maßnahmen für die Jahre ab 2015 erarbeitet.

 

Laut Prognose des Umweltbundesamtes verfehlt Österreich sein 2020-Ziel, sofern es nicht neue, zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen ergreift (vgl. APA, 9.9.2014).

 

Eine vorläufige Evaluierung des Maßnahmenprogramms 2013/2014 (Bericht an die Landesumweltreferentenkonferenz, 6. Juni 2014) zeigt erhebliche Umsetzungsdefizite schon am bestehenden Programm. Der Bereich Verkehr nimmt in diesem Programm nicht nur im Umfang (24 von insgesamt 56 Maßnahmen), sondern auch im Ausmaß der Umsetzungsdefizite eine herausragende Stellung ein. Das BMVIT ist bei etwa der Hälfte dieser Maßnahmen (V.1 bis V.24) namentlich als zuständig oder mit-zuständig angeführt, bei den meisten weiteren Maßnahmen ist vom „Bund“ die Rede, womit – das es sich um den Sektor Verkehr handelt - wohl ebenfalls regelmäßig das BMVIT umfasst oder mit umfasst ist.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Zu V.1 „klima:aktiv mobil“: Welche Verstärkung des Mitteleinsatzes pro Jahr, der CO2-Reduktion je eingesetzter Geldeinheit oder sonstiger Kennziffern kam 2013/14 konkret im Sinne der vereinbarten bzw. angekündigten „verstärkten“ Fortführung im Vergleich zu den Jahren bis 2012 zum Tragen?

2)    Zu V.2 „Mobilitätsmanagement“: Welche konkrete CO2-Reduktion wurde mit den 2013 und 2014 gesetzten Maßnahmen pro Jahr erreicht?

3)    Zu V.3: Welche konkreten Umsetzungsmaßnahmen zur Förderung von Fahrgemeinschaften aus 2013/14 sind Ihnen bekannt?

4)    Zu V.4: Welche konkreten Maßnahmen wurden 2013/14 zur Erreichung des 95g Ziels bis 2020 gesetzt? Wie wird durch diese 2013/14 gesetzten Maßnahmen und laut Fortschrittsbericht damit abgeschlossenen Maßnahmen konkret sichergestellt, dass das 95g Ziel bis 2020 erreicht und eingehalten wird? Wie erklären Sie, dass im Rahmen der „fiskalischen Anreize“ auch offen kontraproduktive Schritte gesetzt wurden, die nicht „alternative und effiziente Fahrzeuge“ forciert, sondern zB benzinfressende PKW US-amerikanischer Herkunft verbilligt haben, wie im Rahmen der 2014 in Kraft getretenen NoVA-Änderung erfolgt? Was haben Sie konkret unternommen, um diese für die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes kontraproduktiven Maßnahmen zu unterbinden?

5)    Zu V.5 „Umsetzungsplan für Elektromobilität in und aus Österreich“: Welche Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der einzelnen angeführten Schwerpunkte haben Sie bzw Ihr Ressort 2013/14 konkret a) begonnen, b) abgeschlossen? Welche konkrete CO2-Reduktion wurde damit 2013/14 im Vergleich zu davor konkret erzielt

6)    Zu V.6 „nachhaltige Kraftstoffsubstitution“: Welche konkreten Ergebnisse hinsichtlich a) Erhebung der Wirksamkeit von sog. „Biokraftstoffen“, b) Kosten einer stärkeren Einbindung von sog. „Biokraftstoffen“ im Öffentlicher Verkehr, c) Kosten einer stärkeren Einbindung von sog. „Biokraftstoffen“ in der Verwaltung liegen vor, die Ende 2012 noch nicht vorgelegen sind?

7)    Zu V.7: Welche a) Erhöhung der Effizienz durch Telematik und b) Verlagerung auf energieeffiziente Fahrzeuge durch Telematik wurde 2013/14 im Vergleich zu davor konkret erzielt? Bitte um zahlenmäßige Angabe.

8)    Zu V.8: Welche konkreten Umsetzungsaktivitäten zur Maßnahme V.8 des Maßnahmenpakets zum Klimaschutzgesetz sind Ihnen bekannt, und welche konkrete CO2-Reduktion wurde damit 2013/14 im Vergleich zu davor konkret erzielt?

9)    Zu V.9 „Gesamtverkehrsplan“: Welche konkreten „klimagerechten Verkehrskonzepte im Rahmen des neuen Gesamtverkehrsplans“ wurden seit (lt. Bericht vom Mai 2014) Umsetzungsbeginn 2013 erstellt, und was war Ihr Beitrag dazu? Welche konkrete CO2-Reduktion wurde damit 2013/14 im Vergleich zu davor konkret erzielt

10) Zu V.10 „Erstellung klimagerechter Verkehrskonzepte“: Welche „Regeln zur Bewertung von Verkehrskonzepten auf deren CO2-Auswirkungen“ wurden 2013/14 – lt Bericht vom Mai 2014 in Mitzuständigkeit des Bundes – konkret „festgeschrieben“? Welche konkrete CO2-Reduktion wurde damit 2013/14 im Vergleich zu davor konkret erzielt

11) Zu V.11 „Klimagerechte Raumplanung“: Welche Möglichkeiten sehen Sie hier, seitens des Bundes die „eingeleitete Umsetzung“ der entsprechenden Maßnahmen zu forcieren und zu unterstützen?

12) Zu V.12 „Förderrichtlinien“: Welche konkrete CO2-Minderung hat die „Anpassung und Orientierung des verkehrsrelevanten Förderwesens von Bund und Ländern (unter Einbindung von Gemeinden) an den Erfordernissen des Klimaschutzes“ 2013/14 erbracht?

13) Zu V.13 „Jobticket“: Ist das Jobticket in Ihrem Haus und seinen nachgeordneten Dienststellen umgesetzt? Falls es nicht oder nicht in allen erwähnten Stellen umgesetzt ist – warum nicht? Falls die Nichtumsetzung in der konkreten Ausgestaltung des Jobtickets begründet ist – welche Initiativen haben Sie gesetzt, um eine praktikablere Ausgestaltung zu erreichen?

14) Zu V.14 „Schieneninfrastruktur“: Der Bericht vom Mai 2014 zum Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms verweist auf den ÖBB-Rahmenplan, der jedoch einen Großteil der Investitionen in wenige Großprojekte lenkt, die bestenfalls lange nach 2020 verkehrswirksam werden und daher nichts zur CO2-Reduktion bis 2020 beitragen – im Gegenteil binden diese Projekte im großen Stil Investitionsmittel, die für rascher CO2-mindernd wirksame Projekte kleinerer und mittlerer Größenordnung nötig wären, die deshalb nicht oder weit später als verkehrlich (und klimapolitisch) sinnvoll realisiert werden, vom Marchegger Ast, in dessen Korridor dafür die Schnellstraße S8 realisiert werden soll, bis zum viergleisigen Ausbau der Südbahn bis Mödling zwecks dringend nötiger S-Bahn-Intervallverdichtung. Welche Initiativen haben Sie zur Änderung der Investitionsschwerpunkte im ÖBB-Rahmenplan in Richtung bis 2020 CO2-mindernd wirksamer Projekte konkret gesetzt? Falls Sie keine Initiativen gesetzt haben, warum nicht?

15) Zu V.15 „Ausbau und Sicherung der Nahverkehrsfinanzierung (ÖPNRV-G)“: Welche Schritte wurden konkret a) zur „Fortschreibung der ÖV-Optimierung“, b) zur „Verbesserung des (ÖV-)Angebotes“, c) im Sinne von „Planungen und Bewertung zu einer klimafreundlichen Tarifreform“ gesetzt bzw. sind Ihnen bekannt? d) Welcher „Ausbau der Nahverkehrsfinanzierung“ ist 2013/14 konkret erfolgt?

16) Zu V.16: a) Welche „maximale Verbesserungen im Intermodalen öffentlichen Personenverkehr“ wurden 2013/14 konkret ganz oder teilweise umgesetzt, und welche CO2-Minderung wurde damit konkret erreicht? b) Welche „Attraktivierung der Haltestellen und Verknüpfungspunkte“ samt „Festlegen regionaler Prioritätenreihungen in Hinblick auch auf CO2-Reduktion“ wurde 2013/14 konkret ganz oder teilweise umgesetzt, und welche CO2-Minderung wurde damit konkret erreicht? c) Welches „verkehrsträgerübergreifendes Reiseinformationssystem“ wurde 2013/14 konkret ganz oder teilweise umgesetzt, und welche CO2-Minderung wurde damit konkret erreicht?

17) Zu V.17: Ist mit der Aussage „Umsetzung begonnen“ zur Maßnahme „Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Verkehrsverbünden beim Aufbau eines bundesweiten Taktfahrplans“ gemeint, dass a) die Zusammenarbeit begonnen hat oder b) der Aufbau begonnen hat oder c) die CO2-Minderung durch diese Maßnahme begonnen hat? Welche CO2-Minderung wurde im Rahmen der Umsetzung dieser Maßnahme 2013/14 konkret erreicht?

18) Zu V.18 „Nahverkehrsdienstleistungsverträge“:  Welche konkreten Konzepte (wohl CO2-mindernden Inhalts) in Kooperation von Bund und Ländern betreffend Nahverkehrsdienstleistungsverträge wurden konkret 2013/14 a) begonnen und b) teilweise umgesetzt und c) welche CO2-Minderung wurde damit 2013/14 konkret erreicht?

19) Zu V.19 „flexible Betriebsformen im ÖV“: a) Welche Maßnahmen zur „Förderung flexibler Betriebsformen im ÖV“ wurden 2013/14 konkret gesetzt? b) Welcher Abbau rechtlicher Hemmnisse für die Umsetzung „kleinräumiger ÖV-Systeme“ ist 2013/14 konkret erfolgt? c) Welche CO2-Minderung wurde damit 2013/14 konkret erreicht?

20) Zu V.20: Welche Maßnahmen wurden konkret 2013/14 begonnen, um zu einer „Roadmap“ zur Abstimmung der Betriebs-, Öffnungs- und Schulzeiten mit dem ÖV zu gelangen?

21) Zu V.21: Was war im Hinblick auf Verbesserungen im Güterverkehr Ihr konkreter Beitrag 2013/14 zu a) Umsetzung NAP-Donauschifffahrt, b) Förderung/Stärkung von Logistik im Güterverkehr, c) Verkehrsmanagement Güterverkehr, d) Forcierung von Güterverteilzentren?

Welche CO2-Minderung wurde 2013/14 im Hinblick auf Verbesserungen im Güterverkehr durch a) Umsetzung NAP-Donauschifffahrt, b) Förderung/Stärkung von Logistik im Güterverkehr, c) Verkehrsmanagement Güterverkehr, d) Forcierung von Güterverteilzentren konkret erreicht?

22) Zu V.22: a)Wie erklären Sie, dass sich mit „Förderung von Anschlussbahnen“ die unveränderte Fortsetzung einer seit vielen Jahren umgesetzten Maßnahme in einem Bericht über die Umsetzung eines Maßnahmenprogramms, das zur massiven CO2-Minderung gegenüber den Jahren bis 2012 führen soll, findet?

b) Welche konkrete zusätzliche (!) CO2-Minderung im Vergleich zu 2012 wurde 2013/14 durch Förderung von Anschlussbahnen erreicht?

c) Ist Ihnen bekannt, dass durch die Einstellung von Regionalbahnen bzw. deren mangelnde Erhaltung in einzelnen Bundesländern Österreichs – nicht zuletzt in Niederösterreich, aber auch im SPÖ-regierten Burgenland – Anschlussbahnnutzer ihren Schienenanschluss verloren haben und von der Schiene auf die Straße umsteigen mussten, was das Gegenteil einer CO2-Minderung brachte?

d) Was haben Sie 2013/14 gegen diese kontraproduktive Entwicklung konkret unternommen?

23) Zu V.23 „nachhaltiges Beschaffungswesen im Verkehr“: Welche konkreten Maßnahmen bei Fuhrpark und Dienstreisemanagement wurden begonnen bzw. teilweise umgesetzt, und welche CO2-Minderung wurde damit 2013/14 konkret erreicht?

24) Zu V.24 „Mobilitäts- und Verkehrserziehung“: Welche konkreten bewusstseinsbildenden Maßnahmen mit CO2-reduzierender Wirkung in der Verkehrserziehung und Führerscheinausbildung haben Sie bzw. Ihr Ressort 2013/14 konkret gesetzt bzw. „begonnen“ und welche CO2-Minderung wurde damit 2013/14 konkret erreicht?

25) In welcher Weise planen Sie die bei den Maßnahmen V1 bis V24 eingetretenen Umsetzungsdefizite aus 2013/14 in den Jahren 2015ff konkret aufzuholen?