4388/J XXV. GP

Eingelangt am 25.03.2015
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend zusätzlichen Finanzierungsbedarf für die angestrebte „Freizügigkeit von Forscherinnen und -forschern“ im „Forschungsraum Europa“.

 

In zahlreichen wissenschaftspolitischen Stellungnahmen, zuletzt im Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zu den Vorhaben der Europäischen Union 2015 (III-146 der Beilagen / XXV. GP), werden Bekenntnisse zur Weiterentwicklung des Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsstandortes Österreich abgelegt. So soll mit der Europäischen Union ein gemeinsamer Forschungsraum geschaffen werden, in dem wissenschaftliche Erkenntnisse frei ausgetauscht werden und Freizügigkeit für Forscherinnen und Forscher herrscht. Denn, so liest man in diesen wohlklingenden Texten, „gut ausgebildete Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die die notwendigen Qualifikationen und Skills erwerben und internationale Erfahrungen sammeln, [seien] Voraussetzung für eine wissensbasierte Gesellschaft“.

 

Diese hehren Ziele, die sich auch mit den Bologna-Vorgaben hinsichtlich der Mobilität von Studierenden decken, kommen aber einem sozialromantisch verklärten Wunschdenken gleich, solange die entsprechende finanzielle Unterfütterung fehlt. Statt für eine nachhaltige und faire Studienplatzfinanzierung zu sorgen, um den mit der „Freizügigkeit von Forscherinnen und Forschern“ einhergehenden Zustrom ausländischer Studierender zu bewältigen, ohne heimische Studierende zu benachteiligen, wird laufend über neue Studienbeschränkungen und Zugangshürden nachgedacht, die stets mit der Gefahr einer fatalen Fehlauslese verbunden sind und mangels Treffsicherheit dazu führen, dass mitunter die Tagesverfassung der noch jungen Prüflinge über deren ganze berufliche Zukunft entscheidet.

 

Internationalität und Weltläufigkeit werden aber bei der angespannten Budgetsituation realistischer Weise nur erreicht werden können, wenn Österreich von der Europäischen Union Ausgleichszahlungen für jene ausländischen Studierenden erhält, die einen heimischen Studienplatz in Anspruch nehmen. Um eine diesbezügliche breite Einigung auf europäischer Ebene zu erreichen, muss die österreichische Bundesregierung, allen voran der für Forschung und Lehre zuständige Bundesminister, aber Farbe bekennen und entsprechend selbstbewusst und überzeugend in Verhandlungen mit den zuständigen europäischen Gremien treten. Ebenso scheint es geboten, sich auf EU-Ebene für eine optimale Mittelzuwendung für die österreichische Forschung einzusetzen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.      Sind Sie sich dessen bewusst, dass bei gleichbleibender Dotierung der österreichischen Universitäten durch den zu erwartenden Zustrom von Studierenden aus der EU infolge der von Ihnen selbst angestrebten Freizügigkeit ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf für neu zu schaffende Studienplätze entsteht?

Wenn ja, was werden Sie unternehmen, um die erforderlichen Mittel für weitere Studienplätze sicherzustellen?

 

2.      Werden Sie auf europäischer Ebene Verhandlungen über Ausgleichszahlungen für jene ausländische Studierende führen, die in Österreich einen Studienplatz belegen, damit heimische Studierende konkurrieren und deren Studienplätze gefährden?

Wenn ja, wann und mit welchen Ansprechpartnern bzw. welchen konkreten Verhandlungsvorstellungen?

Wenn nein, warum nicht?

 

3.      Werden Sie sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass das „Europa 2020“-Ziel von einem 3-Prozent-Anteil von Forschung & Entwicklung am BIP tatsächlich erreicht wird?

 

4.      Werden Sie dafür sorgen, dass Österreich aus diesen europäischen Fördertöpfen entsprechend großzügig bedacht wird?

 

5.      Haben Sie diesbezüglich Gespräche mit Ihrem Regierungskollegen, Finanzminister Schelling, geführt und diesen gebeten, bei seinen Verhandlungen mit dem Europäischen Rat die bestmögliche Förderung für die österreichische Forschung herauszuverhandeln?

Wenn nein, warum nicht?