4731/J XXV. GP
Eingelangt am 23.04.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Christian Höbart
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Bildung und Frauen
betreffend Finanzierung des Oberstufenrealgymnasiums Guntramsdorf
Mit 03. September 2012 fiel nach einer entsprechenden Planungsphase der Startschuss zum Betrieb eines privaten Oberstufenrealgymnasiums, die Finanzierung bis zum 1. Maturalauf (2015/2016) läuft über die „Betriebs- und Liegenschafts GmbH (MGBL)“ der Marktgemeinde Guntramsdorf. Schulerhalter ist damit bis dato ebenfalls die Marktgemeinde Guntramsdorf.
Zwei Klassen wurden in einer „vorübergehenden Container-Lösung“ untergebracht, ein rascher Neubau eines Schulgebäudes mit einem Echtbetriebsbeginn September 2016 wurde unter der Federführung der SPÖ-Ortsregierung propagiert und geplant.
Der Neubau eines Oberstufenrealgymnasiums samt Mehrzweckhalle (auch für eine externe Nutzung und die der Neuen Mittelschule Guntramsdorf möglich) mit insgesamt 16 Klassen ist beschlossen, eine Aufstockung auf 20 Klassen soll möglich sein, die maximalen Baukosten des Gesamtprojekts sollen sich auf über 20 Millionen Euro belaufen.
Nachdem die Marktgemeinde Guntramsdorf, wie oben bereits geschrieben, die gesamten Investitionskosten dieses wichtigen Gesamtprojektes ORG + Mehrzweckhalle mit rund 20 Millionen Euro beziffert hat, der Eigenkostenanteil der Marktgemeinde unter Einrechnung der Landes- und Bundesförderungen jedenfalls 5,35 Millionen Euro beträgt und diese Differenz zu den Gesamtprojektkosten zumindest vorfinanziert werden müssen, sind gesicherte Finanzierungszusagen und auch klare Aussagen hinsichtlich einer gesicherten Verbundlichung absolut notwendig.
Die Guntramsdorfer Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, ob es sich bei dem ORG-Projekt auch um ein leistbares Projekt handelt, dass auf stabilen Füssen steht.
Denn die Frage ist, was passiert, wenn die Verbundlichung teilweise oder ganz ausbleibt und es damit keine oder nur eine sehr geringe Bundesförderung samt Schulerhalt gibt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen nachstehende Anfrage
ANFRAGE
1. Gab es seit Oktober 2014 Treffen mit Vertretern der MG Guntramsdorf zum Projekt „Neubau Oberstufenrealgymnasium Guntramsdorf“?
2. Wenn JA, wann waren diese Treffen und wer waren konkret die Teilnehmer?
3. Wenn NEIN, warum nicht?
4. In einem Brief vom Amt der NÖ Landesregierung vom 23. Jänner 2015 an die Marktgemeinde Guntramsdorf wird fragend festgehalten, warum im Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Frauen vom 23. Juni 2014 im Falle einer Verbundlichung von einem Bundes(förderungs)anteil von EUR 11.338.900,- für die Marktgemeinde Guntramsdorf ausgegangen wird, die Marktgemeinde Guntramsdorf jedoch von einem im Gemeinderat am 16. Dezember 2014 beschlossenen Finanzierungskonzept des ORGs ausgeht, wo ein Bundes(förderungs)anteil von EUR 13.032.400,- ausgegeben wurde.
Mit konkret welchem Bundes(förderungs)anteil wird nun vom Bundesministeriums für Bildung und Frauen für dieses ORG-Projekt gegenüber der Marktgemeinde Guntramsdorf kalkuliert?
5. Gibt es bereits eine schriftliche Finanzierungszusage für den Neubau des ORG an die MG Guntramsdorf zum gegenständlichen Projekt?
6. Wenn JA, wie hoch ist der zugesicherte Bundes(förderungs)anteil des Bundes?
7. Wenn JA, wann wird nun dieser Bundes(förderungs)anteil an die Marktgemeinde Guntramsdorf überwiesen?
8. Wenn JA, wann wurde die schriftliche Finanzierungszusage der Marktgemeinde Guntramsdorf zugestellt?
9. Wenn NEIN, warum wurde der MG Guntramsdorf noch keine schriftliche Finanzierungszusage zum Neubau des ORG zugestellt?
10. Wenn NEIN, wann erhält die MG Guntramsdorf die zugesicherte Finanzierungszusage zum Neubau des ORG und in welcher Höhe wird sich diese bewegen?
11. Gibt es bereits eine schriftliche Finanzierungszusage für die Übernahme der laufenden Kosten durch den Bund als Schulbetreiber des ORG an die MG Guntramsdorf nach dem 1. Maturalauf?
12. Wenn JA, wann wurde diese schriftliche Finanzierungszusage zur Übernahme der laufenden Kosten zum Betrieb des ORG der Marktgemeinde Guntramsdorf zugestellt?
13. Wenn NEIN, wann erhält die MG Guntramsdorf diese Finanzierungszusage zur Abdeckung der Betriebskosten des ORG Guntramsdorf durch den Bund?