4915/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Sepp Schellhorn, Kollegin und Kollegen

an Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 zur UG 40

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischen Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie die Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts, im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Das BMWFW wurde auf Basis der Budgetuntergliederungen UG 31, UG 33 und UG 40 evaluiert. In den meisten Bereichen wurden die Wirkungsziele teilweise oder überwiegend erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung dem BMWFW somit ein adäquates Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren beziehen.


Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In Bezug auf die UG 40 Wirtschaft und das zugehörige Wirkungsziel 40.1 "Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen steigern (Fokus KMU und Tourismus)" und den zugehörigen Kennzahlen "Indikatorenset Unternehmensentwicklung: Stabilisieren und Steigern des in den letzten Jahren schwankenden Unternehmensneugründungsniveaus über den Median der Jahre 2011 bis 2013", "Indikatorenset Unternehmensentwicklung: Aufhalten des sinkenden Trends der Überlebensrate von Unternehmen (bezogen auf 3 Jahre nach Neugründung)", "Indikatorenset Unternehmensentwicklung: Halten der Beschäftigung bei Unternehmen (bezogen auf 3 Jahre nach Neugründung)" sowie "Tourismus: Reduktion der Abhängigkeit von den drei größten Herkunftsmärkten (Deutschland, Österreich, Niederlande)" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend erreicht wurde. Bezüglich der zugehörigen Kennzahlen und Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Sind mittlerweile die betreffenden Daten der WKÖ Gründungsstatistik verfügbar?

b.    Wenn ja, kann das BMWFW die entsprechenden Daten zur Kennzahl "Indikatorenset Unternehmensentwicklung: Aufhalten des sinkenden Trends der Überlebensrate von Unternehmen" nachreichen sowie eine entsprechende Bewertung der Kennzahl vorlegen?

c.    Wenn ja, kann das BMWFW die entsprechenden Daten zur Kennzahl "Indikatorenset Unternehmensentwicklung: Halten der Beschäftigung bei Unternehmen (bezogen auf 3 Jahre nach Neugründung)" nachreichen sowie eine entsprechende Bewertung der Kennzahl vorlegen?

d.    Welchem Konzept zufolge ist die Reduktion der Abhängigkeit von den drei großen Herkunftsmärkten ein adäquater Kennwert für das entsprechende Wirkungsziel?

e.    In Bezug auf die angeführten Maßnahmen stellt sich die Frage, inwiefern die Wirkungsorientierung in diesem Bereich auf das vorliegende Regierungsprogramm angepasst ist. Kann das Ministerium ausführen, welche weiteren Maßnahmen geplant sind, um das Wirkungsziel zu erreichen?

2.    In Bezug auf die UG 40 Wirtschaft und das zugehörige Wirkungsziel 40.2 "Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes" und den zugehörigen Kennzahlen "Indikatorenset Betriebsansiedelungen: Halten der Betriebsansiedelungen über den Median der letzten 10 Jahre (155)", "Indikatorenset Betriebsansiedelungen: Halten der Anzahl der Beschäftigten bei neuen Betriebsansiedlungen über den Median der letzten 10 Jahre (1.630)" sowie "Zahl der Lehrlinge unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend erreicht wurde. Bezüglich der zugehörigen Kennzahlen und Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:


a.    In Bezug auf die Kennzahl "Indikatorenset Betriebsansiedelungen: Halten der Anzahl der Beschäftigten bei neuen Betriebsansiedlungen über den Median der letzten 10 Jahre (1.630)" wurde festgestellt, dass der Ist-Zustand weit unter dem Zielwert liegt. Als Grund hierfür wurde das Ausbleiben von beschäftigungsintensiven Großprojekten genannt. Gibt es hierzu weitreichendere Ausführungen?

                                  i.    Wenn ja, können diese Analysen vorgelegt werden?

                                ii.    Wenn nein, wieso nicht?

                               iii.    Welche Maßnahmen plant das BMWFW, um diesem Trend entgegenzuwirken?

b.    Wie erklärt sich das BMWFW, dass die Zahl der Lehrlinge schrumpfend ist, wenn doch erklärtes Ziel ist, diese Anzahl zu steigern?

c.    Weswegen weist das BMWFW nicht die Anzahl weiblicher sowie männlicher Lehrlinge in Bezug auf Ziel- sowie Ist-Zustand aus?

d.    Weswegen ordnet das BMWFW die selben Maßnahmen unterschiedlichen Wirkungszielen zu?

3.    In Bezug auf die UG 40 Wirtschaft und das zugehörige Wirkungsziel 40.3 "Stärkung der österreichischen Außenwirtschaft" und den zugehörigen Kennzahlen "Erhöhung der Exportquote" sowie "Steigerung der Anzahl exportierender österreichischer Unternehmen" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend erreicht wurde. Bezüglich der zugehörigen Kennzahlen und Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Welche Maßnahmen setzt das BMWFW konkret, um die österreichische Außenwirtschaft zu stärken? Die angeführten Maßnahmen sind lediglich dieselben, die schon bei anderen Wirkungszielen angegeben wurden.

b.    Die Exportquote ist nicht den Erwartungen gemäß gestiegen, die Anzahl exportierender Unternehmen jedoch schon. Wie erklärt sich das BMWFW diese Diskrepanz, da ja in Bezug auf ersteres festgestellt wurde, dass die Nachfrage in der Eurozone geringer ist, als angenommen?

c.    Überlegt das BMWFW, die Steigerung der Anzahl exportierender Unternehmen differenzierter darzustellen, um unter anderem transparent machen zu können, inwiefern die Anzahl exportierender KMUs sowie EPUs steigt?

4.    In Bezug auf die UG 40 Wirtschaft und das zugehörige Wirkungsziel 40.4 "Stärkung der Versorgungssicherheit und Entwicklung der Ressourceneffizienz bei Energie und mineralischen Rohstoffen" und den zugehörigen Kennzahlen "Verringerung der Nettoimporttangente", "Erhöhung des Anteiles erneuerbarer Energieträger am Bruttoendenergieverbrauch mit dem Zielwert 34% in 2020" sowie "Stabilisierung des Energieverbrauches auf dem Niveau des Jahres 2005" liegen noch keine Daten vor. Bezüglich der zugehörigen Kennzahlen und Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Liegen die einsprechenden Daten mittlerweile vor?

b.    Wenn ja, kann das Ministerium die entsprechenden Daten vorlegen bzw. eine Bewertung des Wirkungsziels 40.4?


5.    In Bezug auf die UG 40 Wirtschaft und das zugehörige Wirkungsziel 40.5 "Förderung von Frauen in Unternehmen und Stärkung von deren Führungskompetenz" und den zugehörigen Kennzahlen "Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist und die im Bereich (Eigentümervertretung) des BMWFJ liegen", "Teilnehmerinnen am Führungskräfteprogramm "Zukunft.Frauen"" sowie "Registrierungen in der Aufsichtsrätinnendatebank" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Bezüglich der zugehörigen Kennzahlen und Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    In Bezug auf den Kennwert "Teilnehmerinnen am Führungskräfteprogramm "Zukunft.Frauen"": Sollte dieser nicht eher als Maßnahme, als als Kennwert geführt werden?

                                  i.    Gibt es eine entsprechende qualitative Evaluierung des Programms?

                                ii.    Welche Aussagen über die Förderung von Frauen in Unternehmen lassen sich von der Teilnehmerinnenzahl ableiten?

b.    Können Sie das entsprechende Konzept der " Aufsichtsrätinnendatebank" vorlegen?

                                  i.    Welchen Zweck erfüllt diese Datenbank?