5069/J XXV. GP

Eingelangt am 21.05.2015
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend: Unterhaltsvorschüsse in den Jahren 2013 und 2014.

 

 

Laut des 6. Berichts zur Lage der Kinder- und Jugendgesundheit in Österreich sind 124.000 Kinder und Jugendliche manifest arm, weitere 150.000 sind von Armut bedroht. Davon betroffen sind vor allem Kinder in Alleinerzieherhaushalten, von denen gemäß Elisabeth Wöran, Geschäftsführerin der österreichischen Plattform der Alleinerziehenden, ein Drittel armutsgefährdet sind.

 

In vielen Fällen ist auch der Ex-Partner schuld, dass die Familie in Armut lebt. Und zwar, weil er den gesetzlichen Unterhalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig überweist. In Österreich wurde daher der sogenannte Unterhaltsvorschuss eingeführt.

 

Abgesehen davon, dass dieser in einigen Fällen nicht greift (wie bei Volljährigen oder bei Nichtvorliegen eines Exekutionstitels), haben minderjährige Kinder gemäß UVG in der Regel einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und ein vollstreckbarer Exekutionstitel für den gesetzlichen Unterhaltsanspruch besteht. Dies gilt aufgrund völkerrechtlicher Verträge auch für EU-Bürger, EWR-Bürger und Staatenlose.

 

Der Unterhaltsanspruch wird aufgrund eines Antrages vom Oberlandesgericht an die bezugsberechtigte Person ausbezahlt. Die Justiz wiederum hat als Folge daraus einen Rückforderungsanspruch gegen den säumigen Unterhaltsschuldner.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende


Anfrage

 

 

1.     Wie viele Kinder bezogen im Jahr 2013 einen Unterhaltsvorschuss in Österreich  (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, Bürgern aus EU-Staaten und Drittstaaten) ?

 

2.     Wie hoch waren die ausbezahlten Beiträge an die anspruchsberechtigten Kinder im Jahr 2013 (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, Bürgern aus EU-Staaten und aus Drittstaaten)?

 

3.     Wie hoch waren bis jetzt die Rückzahlungen der im Jahr 2013 ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, Bürgern aus EU-Staaten und aus Drittstaaten)?

 

4.     Welche Altersverteilung lag bei den anspruchsberechtigten Kindern im Jahre 2013 vor, und wie hoch waren die jeweils ausbezahlten Beträge (aufgesplittet nach den Altersstufen 0-7, 7-14 bzw. 14-18)?

 

5.     Wie lautet die Verteilung der anspruchsberechtigten Kinder im Jahre 2013 gemäß den einzelnen gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen (§§ 3, 4, Z. 1-4 Unterhaltsvorschussgesetz)?

 

 

6.     Wie viele Kinder bezogen im Jahr 2014 einen Unterhaltsvorschuss in Österreich  (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, Bürgern aus EU-Staaten und Drittstaaten) ?

 

7.     Wie hoch waren die ausbezahlten Beiträge an die anspruchsberechtigten Kinder im Jahr 2014 (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, Bürgern aus EU-Staaten und aus Drittstaaten)?

 

8.     Wie hoch waren bis jetzt die Rückzahlungen der im Jahr 2014 ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, Bürgern aus EU-Staaten und aus Drittstaaten)?

 

9.     Welche Altersverteilung lag bei den anspruchsberechtigten Kindern im Jahre 2014 vor, und wie hoch waren die jeweils ausbezahlten Beträge (aufgesplittet nach den Altersstufen 0-7, 7-14 bzw. 14-18)?

 

10.  Wie lautet die Verteilung der anspruchsberechtigten Kinder im Jahre 2014 gemäß den einzelnen gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen (§§ 3, 4, Z. 1-4 Unterhaltsvorschussgesetz)?