513/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Karlsböck
und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen

Dem Vernehmen nach absolvierte die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie in der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode im Rahmen ihrer dienstlichen Verpflichtungen zahlreiche Flugreisen ins Ausland, die sie auch zu entfernten Reisezie­len führten. Da Fluggesellschaften im Rahmen ihrer Vielfliegerprogramme weit bzw. oft reisende Passagiere mit so genannten Bonusmeilen bedenken, die nach einer be­stimmten Anzahl zurückgelegter Flugmeilen in geldwerte Upgrades, Reise-, Sach- und Erlebnisprämien umgewandelt werden können (Miles & More, Senator, Frequent Traveller, HON Circle Member, Topbonus etc.) ist davon auszugehen, dass dieser An­spruch auch für die von ihr absolvierten Flüge besteht.

Da es sich dabei um Dienstreisen handelt, die von der Republik Österreich finanziert werden, somit aus Steuergeldern, dürfte das der Ressortchefin von den Fluglinien ein­geräumte Bonusmeilenkonto nur für weitere Dienstreisen, keinesfalls aber für private Flüge in Anspruch genommen werden.

Entsprechend hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) bereits im Jahr 2002 in einer OTS-Aussendung festgehalten:

„Die Durchführungsbestimmungen für Auslandsdienstreisen schreiben vor, dass dem einzelnen Bediensteten durch die Absolvierung einer dienstlichen Auslandsflugreise kein persönlicher Vorteil erwachsen darf. Es wird daher den im Rahmen der gegenständlichen Flugprogramme ausgestellten Flugti­ckets die sogenannte „Qualifyerfähigkeit“ durch entsprechende Codierung ausdrücklich aberkannt. Das Gleiche gilt auch für ähnliche personenbezoge­ne Bonusprogramme anderer Fluggesellschaften. Der umgerechnete Bonus­umfang wird der jeweiligen Dienststelle gutgeschrieben. “

Die einschränkenden Bestimmungen zum Umgang mit Bonusmeilen sollten daher auch von Regierungsmitgliedern strikt eingehalten werden. Wenngleich geldwerte Vorteile, die sich aus dem Genuss von Bonusmeilen ergeben, steuerrechtlich sehr großzügig behandelt werden und außer Streit stehen, geht es um die politische Dimension, um die Wahrung des Vorbildcharakters, zu dem diese in besonderer Weise verpflichtet sind.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr, In­novation und Technologie folgende

Anfrage

1.    Welche Dienstflugreisen haben Sie im Zeitraum von 2012 bis 2013 unternommen?

2.    Welche Bonusmeilenkartensysteme welcher Fluggesellschaften haben Sie dabei in Anspruch genommen?

3.    Wie viele Bonusmeilen wurden Ihnen dabei gutgeschrieben?

4.    Haben Sie die in der Einleitung zitierten Durchführungsbestimmungen des BMWA aus dem Jahr 2002 bzw. eventuelle ressortinterne Auflagen tatsächlich eingehalten? Wenn nein, warum nicht?

5.    Haben Sie die erworbenen Bonusmeilen in weitere Dienstreisen reinvestiert?

Wenn ja, in welche?

Wenn nein, warum nicht?

6.    Haben Sie das sich aus Ihren Dienstreisen ergebende Meilenguthaben privat ge­nutzt?

Wenn ja, wofür?

Wenn nein, wem wurden die Bonusmeilen gutgeschrieben?

7.    Was passierte mit den „Upgrade“-Gutschriften (eVouchers), die Sie nach bestimm­ten Meilen (etwa 100.000 Meilen bei Miles & More) ausgestellt bekamen?

Haben Sie sie privat verwendet oder dem Bundesministerium für Verkehr, Innovati­on und Technologie und/oder seinen nachgeordneten Dienststellen zur Verfügung gestellt?

8.    Gibt es in Ihrem Hause ein diesbezügliches internes Controlling?

Wenn ja, welche Stelle/Abteilung ist damit betraut?

Wenn nein, warum nicht?